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Bezeichnung “Jahreswagen – ein Vorbesitzer/1. Hand” für Mietwagen ist unlauterer Wettbewerb

Mittwoch, 18.01.2012

In einem aktuellen Urteil vom 30.6.2011 hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass die Bezeichnung eines Kraftfahrzeugs, das zuvor als Mietwagen vermietet wurde als “Jahreswagen – ein Vorbesitzer” oder “aus erster Hand” unter den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs fällt. Das Gericht betrachtet in seinem Urteil die Werbung deshalb als irreführend, weil durch die Aussage “Jahreswagen” der Eindruck entstehe, dass das Fahrzeug von einem Werksangehörigen gefahren wurde.

Quelle: OLG München, Urteil v. 30.06.2011, Az. 29 U 1455/11; ebenso: OLG Oldenburg, Urteil v. 16.09.2010, Az. 1 U 75/10, OLG Hamm, Urteil v. 20.07.2010, Az. 4 U 101/10

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