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VoIP-Werbeanrufe sind unzulässige Belästigung
Dienstag, 10.01.2012In einem aktuellen Urteil hat das OVG Münster entschieden, dass Werbeanrufe via VoIP-Technik eine unzulässige Belästigung des Verbrauchers darstellen, wenn die Anrufe unerwünscht sind. Anrufe auch mit VoIP-Technik sind demnach mit herkömmlichen Telefonanrufen gleichzustellen sind. Unter VoIP versteht man die sogenannte Voice-over-IP-Technik, die z.B. zur Datenübertragung und zum Internetzugang benutzt wird. Mit der VoIP-Technik ist es möglich beispielsweise Computer als Telefonendgeräte zu verwenden.
Quelle: OVG Münster, Beschluss v. 25.05.2011, Az. 13 B 339/11

