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Gleichlauf zwischen wettbewerbsrechtlicher Irreführung und markenrechtlicher Verwechslungsgefahr

Montag, 5.03.2012

In einem aktuellen Urteil hat das OLG München entschieden, dass grundsätzlich ein “Gleichlauf” zwischen wettbewerbsrechtlicher Irreführung und markenrechtlicher Verwechslungsgefahr besteht. Sind die Zeichen nicht verwechslungsfähig, so liegt auch keine Irreführung über die betriebliche Herkunft des Artikels im Sinne des UWG vor.

Quelle: OLG München, Urteil v. 08.09.2011, Az. 29 U 1432/11

 

 

OLG Hamburg: Erhöhte Prüfpflicht für ebay

Freitag, 25.11.2011

In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass das Internetauktionsportal ebay.de eine erhöhte Prüfpflicht für sämtliche Auktionen hat, die auf der Website besonders beworben werden. Das Gericht gab damit der Klage des norwegischen Kinderstuhlherstellers “Tripp Trapp” statt, der deshalb geklagt hatte, weil weiterhin Auktionen mit Plagiaten von ebay beworben wurden, obwohl “Klipp Klapp” bereits mehrfach durch Klage die Löschung solcher Plagiatsauktionen durchgesetzt hatte.

Für ebay hat das aktuelle Urteil solch weitreichende Konsequenzen, künftig alle Auktionen, die mit sogenannten Ad-Words-Anzeigen beworben werden einer seperaten Prüfung zu unterziehen. Die Prüfung durch vollautomatische Wortfilter ist für ebay künftig unzulässig.

Quelle: OLG Hamburg, Urteil v. 04.11.2011 – Az.: 5 U 45/07

 

Schutz für das Wortzeichen “Fürst von Metternich” wegen Unterscheidungskraft

Freitag, 4.11.2011

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat jüngst entschieden, dass das Wortzeichen “Fürst von Metternich” schutzwürdig ist und demnach keine Schutzmarke im gesetzlichen Sinne darstellt. Entscheidend  ist nach Begründung des Gerichtes, dass das Wortzeichen Unterscheidungskraft von anderen Marken besitzt. “Fürst von Metternich” wird demnach beispielsweise weniger mit der Sektmarke verbunden als vielmehr mit der historischen Persönlichkeit.

BPatG, Beschluss v. 18.05.2011, Az. 29 W (pat) 158/10

 
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