In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass das Internetauktionsportal ebay.de eine erhöhte Prüfpflicht für sämtliche Auktionen hat, die auf der Website besonders beworben werden. Das Gericht gab damit der Klage des norwegischen Kinderstuhlherstellers “Tripp Trapp” statt, der deshalb geklagt hatte, weil weiterhin Auktionen mit Plagiaten von ebay beworben wurden, obwohl “Klipp Klapp” bereits mehrfach durch Klage die Löschung solcher Plagiatsauktionen durchgesetzt hatte.
Für ebay hat das aktuelle Urteil solch weitreichende Konsequenzen, künftig alle Auktionen, die mit sogenannten Ad-Words-Anzeigen beworben werden einer seperaten Prüfung zu unterziehen. Die Prüfung durch vollautomatische Wortfilter ist für ebay künftig unzulässig.
Quelle: OLG Hamburg, Urteil v. 04.11.2011 – Az.: 5 U 45/07