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Fast-Food-Restaurants nicht zu Preisangabe verpflichtet

Donnerstag, 15.12.2011

Das Landgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Fast-Food-Schnellrestaurants keine Pflicht zur Preisangabe am Eingang haben. Sie unterscheiden sich diesem Urteil nach von “Gaststätten” im ursprünglichen Sinne. Sie sind stattdessen “ähnliche Betriebe” für die die gesetzliche Pflicht zur Preisangabe entfalle. Der Kläger hatte die fehlende Kennzeichnung über Getränkepreise an vier Fast-Food-Schnellrestaurants beanstandet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: LG Hamburg v. 15.03.2011, Az. 312 O 312/10

 
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