- wenn Ihre Wohnung gekündigt wurde
- bei Kündigungen wegen Eigenbedarf
- bei Räumungsklagen
Ihre Kanzlei für Mietrecht für Mieter
in Waiblingen, Stuttgart und Backnang
Wir beraten Sie auf den Gebieten des gewerblichen und privaten Mietraumrechts.
Ihr Mietvertrag / Ihre Wohnung wurde gekündigt? Sie haben eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten? Sie möchten sich gegen eine Räumungsklage wehren und in Ihrer Wohnung wohnen bleiben?
Dann sind Sie bei uns richtig. Wir kennen die Rechte und Pflichten von Mietern UND Vermietern. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz im Mietrecht. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Sprechen Sie uns an.
Wir sorgen dafür, dass
- Sie als Mieter zu Ihrem Recht kommen.
- Sie als Mieter keine bösen Überraschungen erleben.
- Sie als Mieter bestens beraten und vertreten werden.
07151 / 209550
Kontaktformular
Wichtige Tipps für Mieter
Ihre Wohnung / Ihr Mietvertrag wurde gekündigt – was Sie jetzt tun müssen.
Wenn Sie eine Kündigung vom Vermieter erhalten haben, welche das Mietverhältnis unter Ausspruch der ordentlichen Kündigungsfrist beenden soll, können Sie sich auf die sogenannte „Sozialklausel“ berufen und so der Kündigung aus Härtegründen widersprechen. Mögliche Härtegründe sind beispielsweise schwere Krankheit, hohes Alter, bevorstehende Prüfung, Schwangerschaft oder niedriges Einkommen. Liegen diese Härtegründe tatsächlich vor, so können Sie ggf. (länger) in der Wohnung verbleiben.
Beachte: Der Vermieter muss den Kündigungswiderspruch spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist erhalten, es sei denn, er hat Sie in der Kündigung nicht ordnungsgemäß auf Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen.
Frist für den Kündigungswiderspruch: gesetzliche Kündigungsfrist – 2 Monate
Wir unterstützen Sie dabei, sämtliche Ihnen zustehende Möglichkeiten auszuschöpfen, um Ihr Mietverhältnis zu erhalten oder zu verlängern.
Ihre Wohnung / Ihr Mietvertrag wurde fristlos gekündigt? Bewahren Sie Ruhe!
Eine fristlose Kündigung ist für einen Mieter häufig eine Katastrophe. Einem Mieter ist es bei einer fristlosen Kündigung kaum möglich, derart kurzfristig eine andere Wohnung zu finden. Bei einer fristlosen Kündigung ist es unbedingt erforderlich, dass Sie einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht aufsuchen. Eine fristlose Kündigung von Mietverträgen ist nur bei sehr schwerwiegenden Vertragsverletzungen möglich. Nur dann kann ein Vermieter einen Mieter fristlos kündigen.
Wir sorgen dafür, dass Sie sich bestmöglich gegen eine fristlose Kündigung Ihres Mietvertrages / Ihrer Wohnung zur Wehr setzen können. Als Kanzlei für Mietrecht prüfen wir genau, ob die strengen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung Ihrer Wohnung in Ihrem Fall erfüllt sind.
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.
Sie haben als Mieter eine Räumungsklage erhalten? Was Sie nun unbedingt beachten müssen.
Sie haben als Mieter eine Räumungsklage erhalten? Dann müssen Sie unverzüglich reagieren. Der Vermieter kann bei einer erfolgreichen Räumungsklage anschließend die Räumung der Wohnung erzwingen.
Wir empfehlen bei Erhalt einer Räumungsklage, dass Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht wenden. Dieser kann prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Räumungsklage tatsächlich erfüllt sind. Selbst wenn diese vorliegen sollten, kann ein Anwalt für Mietrecht häufig erreichen, dass die Räumung der Wohnung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss. Unter Umständen kann auch das Vorliegen einer unzumutbaren Härte eine Räumung verhindern.
Als Kanzlei für Mietrecht, finden wir den bestmöglichen Weg, um Sie gegen die Räumung Ihrer Wohnung zu verteidigen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

Klare Empfehlung! Frau Graf hat mir in meiner Angelegenheit sehr geholfen und positiv abgeschlossen.
Eine absolut kompetente Rechtsanwältin und vor allem sehr sympathisch, vertrauenswürdig und gewissenhaft. Vielen Dank!!
Paulina Rebstock

Wer ehrliche und schnelle Hilfe in Anwaltsfragen sucht ist hier bestens aufgehoben und wird perfekt und fachlich kompetent beraten.
Danke mit freundlichen Grüßen aus Backnang, ein zufriedener „Kunde“.
***** 5 Sterne meinerseits *****
scumpule

Zukünftig mein Ansprechpartner wenn es um rechtliche Fragen geht.
Michael Hußner