- der Kündigung von Mietverträgen
- Kündigungen wegen Eigenbedarf
- Räumungsklagen
- Gestaltung von Mietverträgen
Ihre Kanzlei für Mietrecht für Vermieter
in Waiblingen, Stuttgart und Backnang
Wir beraten Sie auf den Gebieten des gewerblichen und privaten Mietraumrechts.
Sie sind Vermieter und auf der Suche nach einer Kanzlei für Mietrecht? Dann sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um das Mietrecht. Wir kennen die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Profitieren Sie von unserer Expertise.
Ob Sie eine Prüfung von Mietverträgen wünschen, oder rückständige Mietzahlungen beitreiben möchten. Bei uns sind Sie richtig. Ebenso beim Ausspruch von Kündigungen (bspw. Kündigung wegen Eigenbedarfs) oder bei der Führung von Räumungsklagen. Wir prüfen für Sie, ob das Mieterverhältnis ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden kann. Selbstverständlich verhandeln wir für Sie auf Wunsch auch eine Mietaufhebungsvereinbarung mit Ihrem Mieter aus.
Wir beantworten Ihre Fragen zum Mietrecht (bspw.):
- Worauf muss ich bei der Übergabe der Wohnung / Immobilie achten?
- Wie kann ich meinen Mieter am schnellsten kündigen?
- Wie kann ich die Wohnung / Immobilie schnellst möglich räumen (Räumungsklage)?
07151 / 209550
Kontaktformular
Wichtige Tipps für Vermieter
Worauf Sie beim Ausspruch einer Kündigung achten müssen.
Eine Kündigung des Mietverhältnisses beinhaltet eine Vielzahl an rechtlichen Hürden. Wir empfehlen einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht hinzuzuziehen.
Um eine ordnungsgemäße Kündigung auszusprechen, die das Mietverhältnis wirksam beendet, sollten einige Mindestanforderungen beachtet werden. Insbesondere ist eine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Sie möchten einen Mietvertrag wirksam kündigen? Dann sprechen Sie uns an. Als Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir Sie gerne. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Welche Voraussetzungen sind an eine wirksame Kündigung zu stellen?
An eine wirksame Kündigung eines Mietvertrages sind im Mietrecht mehrere Voraussetzungen zu stellen. Als Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir Sie gerne. U.a. sind für eine wirksame Kündigung eines Mietvertrages die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen.
Kündigungsberechtigung:
- Jede Partei, die im Mietvertrag als Vertragspartei ausgewiesen ist
- Sollte ein Vertreter die Kündigung aussprechen, so ist eine Vollmacht (im Original) beizufügen
Gesetzliche Kündigungsfrist
-
- Mieter: 3 Monate
- Vermieters: Frist abhängig von Mietdauer
Mietdauer < 5 Jahre – 3 Monate
Mietdauer 5-8 Jahre – 6 Monate
Mietdauer > 8 Jahre – 9 Monate
Form
- Eigenhändige Unterschrift der kündigenden Partei
- Keine Kopie, E-Mail oder Fax!
Begründung
- Der Vermieter muss die Gründe für ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hinreichend darlegen
- Ein Mieter benötigt keinerlei Kündigungsgrund
Wir helfen Ihnen, eine wirksame Kündigung des Mietverhältnisses herbeizuführen. Sprechen Sie uns an. Als Kanzlei für Mietrecht freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wie sollte eine Kündigung begründet werden?
- Der Mieter hat seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt.
- Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder Familienangehörige (sogenannter Eigenbedarf).
- Der Vermieter ist an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert.
Wenn Sie als Vermieter Ihren Mietern kündigen möchten, beraten wir Sie gerne bei der richtigen Anwendung vorbenannter Kündigungsgründe. Im Mietrecht gibt es zahlreiche Fallstricke, insbesondere bei der Kündigung von Mietverträgen. Wir empfehlen, einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht zu beauftragen. Sprechen Sie uns an. Als Kanzlei für Mietrecht helfen wir Ihnen gerne.
Sie möchten wegen Eigenbedarfs kündigen? So sollten Sie vorgehen
Als Vermieter haben Sie das Recht, einem Mieter wegen Eigenbedarf zu kündigen. Eine Eigenbedarfskündigung kann jedoch kompliziert sein und erfordert ein gewisses Maß an Vorsicht und Planung. In diesem Artikel werden wir Ihnen erklären, wie eine Eigenbedarfskündigung richtig durchgeführt wird.
1. Grundlagen der Eigenbedarfskündigung
Eine Eigenbedarfskündigung ist eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, weil er die Wohnung für sich oder seine Familie benötigt. Die Kündigung muss schriftlich und begründet erfolgen. Der Vermieter muss einen nachvollziehbaren Grund angeben, warum er die Wohnung selbst nutzen möchte.
Die Kündigung muss auch die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, die in der Regel drei Monate beträgt. In einigen Fällen kann jedoch eine längere Kündigungsfrist gelten. Zum Beispiel, wenn der Mieter schon lange in der Wohnung lebt.
2. Wie eine Eigenbedarfskündigung formuliert wird
Die Eigenbedarfskündigung muss sorgfältig formuliert werden, um eventuelle Schwierigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Der Vermieter sollte die folgenden Punkte in der Kündigung ansprechen:
- Grund für die Kündigung: Der Vermieter muss klar angeben, warum er die Wohnung selbst nutzen möchte. Der Grund muss nachvollziehbar sein, um eine erfolgreiche Kündigung sicherzustellen.
- Angabe des Zeitpunkts: Der Vermieter sollte auch den Zeitpunkt angeben, an dem die Kündigung erfolgen soll. Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Wenn der Vermieter die Wohnung schnell benötigt, sollte ggf. über eine einvernehmliche Lösung mit dem Mieter verhandelt werden.
- Beifügen von Nachweisen: Der Vermieter sollte Nachweise beifügen, die den Eigenbedarf belegen.
3. Bereiten Sie sich auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung vor
Eine Eigenbedarfskündigung kann zu einem Rechtsstreit führen, wenn der Mieter die Kündigung nicht akzeptiert. Der Vermieter sollte sich daher auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung vorbereiten. Dazu gehört auch die Dokumentation der Gründe für den Eigenbedarf und die Überprüfung der Mietverträge und anderen relevanten Dokumente.
Fazit
Eine Eigenbedarfskündigung sollte sorgfältig und mit Bedacht erfolgen. Als Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung, Planung und Durchsetzung Ihrer Eigenbedarfskündigung. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Was tun, wenn der Mieter keine andere Wohnung findet oder nicht auszieht?
Sie haben Ihren Mieter gekündigt und der Mieter zieht nicht aus? Als Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir Sie gerne.
Bei einer wirksamen Kündigung muss der Mieter grundsätzlich zum Ablauf der Kündigungsfrist aus der Wohnung ausziehen und die Mietsache an den Vermieter zurückgeben (räumen). Der Mieter hat jedoch die Möglichkeit, der Kündigung zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen – wenn die Kündigung des Mietvertrages und die Beendigung des Mietverhältnisses eine unzumutbare Härte für den Mieter oder dessen Angehörige darstellen würde. Hierfür sieht das Gesetz eine Frist von zwei Monaten vor Ablauf des Mietverhältnisses vor.
Ihr Mieter hat der Kündigung und der Beendigung des Mietverhältnisses widersprochen? Dann sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht konsultieren. Als Kanzlei für Mietrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Sprechen Sie uns gerne an.
Der Mieter zieht nicht aus? Nächster Schritt: die Räumungsklage
Als Vermieter haben Sie das Recht, eine Räumungsklage gegen einen Mieter einzureichen, der das Mietobjekt nicht verlässt, obwohl er dazu aufgefordert wurde. In diesem Artikel werden wir Ihnen erläutern, was bei einer Räumungsklage zu beachten ist.
1. Schritte vor der Räumungsklage
Bevor Sie eine Räumungsklage einreichen, sollten Sie als Vermieter einige Schritte unternehmen. Sie sollten den Mieter schriftlich auffordern, das Mietobjekt innerhalb einer bestimmten Frist zu räumen. In der Aufforderung sollten Sie auch die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist benennen. Wenn der Mieter die Frist nicht einhält, sollten Sie als Vermieter eine Räumungsklage bei Gericht einreichen. Dies sollten Sie nach Möglichkeit nicht selbst tun, sondern durch einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht.
2. Gründe für eine Räumungsklage
Es gibt verschiedene Gründe, warum Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Zum Beispiel, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt oder das Mietobjekt beschädigt. Auch wenn der Mieter in der Wohnung übermäßig laut ist oder in anderer Weise stört, kann eine Räumungsklage in Betracht kommen.
3. Wie eine Räumungsklage eingereicht wird
Um eine Räumungsklage einzureichen, muss der Vermieter einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen. In dem Antrag sollten die Gründe für die Räumungsklage dargelegt werden. Außerdem sollten alle relevanten Dokumente beigefügt werden, wie zum Beispiel der Mietvertrag und die schriftliche Aufforderung zur Räumung. Wir empfehlen, die Räumungsklage durch einen auf das Mietrecht spezialisierten Anwalt einreichen zu lassen.
4. Verfahren und Fristen
Nach Einreichung der Räumungsklage wird der Mieter vom Gericht aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Wenn der Mieter nicht innerhalb der Frist reagiert oder der Klage zustimmt, kann das Gericht ein Räumungsurteil aussprechen. In der Regel dauert ein Räumungsverfahren mehrere Monate bis hin zu einem Jahr.
5. Vollstreckung des Räumungsurteils
Wenn das Gericht ein Räumungsurteil ausspricht, kann der Vermieter die Räumung des Mietobjekts durch einen Gerichtsvollzieher durchführen lassen. Der Mieter hat dann eine letzte Frist zur Räumung des Mietobjekts. Wenn der Mieter die Frist nicht einhält, kann der Gerichtsvollzieher die Wohnung räumen lassen.
Fazit
Eine Räumungsklage sollte gut vorbereitet und begründet sein. Es ist wichtig, als Vermieter alle notwendigen Schritte zu unternehmen, bevor eine Räumungsklage eingereicht wird. Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht kann Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Aspekte einer Räumungsklage zu verstehen und den Prozess erfolgreich durchzuführen.
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.
Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

Klare Empfehlung! Frau Graf hat mir in meiner Angelegenheit sehr geholfen und positiv abgeschlossen.
Eine absolut kompetente Rechtsanwältin und vor allem sehr sympathisch, vertrauenswürdig und gewissenhaft. Vielen Dank!!
Paulina Rebstock

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Danke mit freundlichen Grüßen aus Backnang, ein zufriedener „Kunde“.
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scumpule

Zukünftig mein Ansprechpartner wenn es um rechtliche Fragen geht.
Michael Hußner