- der Kündigung von Mietverträgen
- Kündigungen wegen Eigenbedarf
- Räumungsklagen
- Gestaltung von Mietverträgen
- Durchsetzung von Mieterhöhungen
- Mietmängeln und Mietminderung
Ihre Kanzlei für Mietrecht für Vermieter
in Waiblingen, Stuttgart und Backnang
Sie sind Vermieter und auf der Suche nach einer Kanzlei für Mietrecht? Dann sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um das Mietrecht. Wir kennen die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Profitieren Sie von unserer Expertise.
Ob Sie eine Prüfung von Mietverträgen wünschen, oder rückständige Mietzahlungen beitreiben möchten. Bei uns sind Sie richtig. Ebenso beim Ausspruch von Kündigungen (bspw. Kündigung wegen Eigenbedarfs) oder bei der Führung von Räumungsklagen. Wir prüfen für Sie, ob das Mieterverhältnis ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden kann. Selbstverständlich verhandeln wir für Sie auf Wunsch auch eine Mietaufhebungsvereinbarung mit Ihrem Mieter aus.
Wir beantworten Ihre Fragen zum Mietrecht (bspw.):
- Worauf muss ich bei der Übergabe der Wohnung / Immobilie achten?
- Wie kann ich meinen Mieter am schnellsten kündigen?
- Wie kann ich die Wohnung / Immobilie schnellst möglich räumen (Räumungsklage)?
- Wie kann ich mich gegen Mietminderungen wegen Mietmängeln zur Wehr setzen?
- Welche Pflichten hat ein Mieter bei Auszug?
07151 / 209550
Kontaktformular
Wichtige Tipps für Vermieter
Worauf Sie beim Ausspruch einer Kündigung achten müssen.
Eine Kündigung des Mietverhältnisses beinhaltet eine Vielzahl an rechtlichen Hürden. Wir empfehlen einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht hinzuzuziehen.
Um eine ordnungsgemäße Kündigung auszusprechen, die das Mietverhältnis wirksam beendet, sollten einige Mindestanforderungen beachtet werden. Insbesondere ist eine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Sie möchten einen Mietvertrag wirksam kündigen? Dann sprechen Sie uns an. Als Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir Sie gerne. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Welche Voraussetzungen sind an eine wirksame Kündigung zu stellen?
An eine wirksame Kündigung eines Mietvertrages sind im Mietrecht mehrere Voraussetzungen zu stellen. Als Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir Sie gerne. U.a. sind für eine wirksame Kündigung eines Mietvertrages die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen.
Kündigungsberechtigung:
- Jede Partei, die im Mietvertrag als Vertragspartei ausgewiesen ist
- Sollte ein Vertreter die Kündigung aussprechen, so ist eine Vollmacht (im Original) beizufügen
Gesetzliche Kündigungsfrist
-
- Mieter: 3 Monate
- Vermieters: Frist abhängig von Mietdauer
Mietdauer < 5 Jahre – 3 Monate
Mietdauer 5-8 Jahre – 6 Monate
Mietdauer > 8 Jahre – 9 Monate
Form
- Eigenhändige Unterschrift der kündigenden Partei
- Keine Kopie, E-Mail oder Fax!
Begründung
- Der Vermieter muss die Gründe für ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hinreichend darlegen
- Ein Mieter benötigt keinerlei Kündigungsgrund
Wir helfen Ihnen, eine wirksame Kündigung des Mietverhältnisses herbeizuführen. Sprechen Sie uns an. Als Kanzlei für Mietrecht freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wie sollte eine Kündigung begründet werden?
- Der Mieter hat seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt.
- Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder Familienangehörige (sogenannter Eigenbedarf).
- Der Vermieter ist an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert.
Wenn Sie als Vermieter Ihren Mietern kündigen möchten, beraten wir Sie gerne bei der richtigen Anwendung vorbenannter Kündigungsgründe. Im Mietrecht gibt es zahlreiche Fallstricke, insbesondere bei der Kündigung von Mietverträgen. Wir empfehlen, einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht zu beauftragen. Sprechen Sie uns an. Als Kanzlei für Mietrecht helfen wir Ihnen gerne.
Sie möchten wegen Eigenbedarfs kündigen? So sollten Sie vorgehen.
Sie möchten eine aktuell vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, da Sie die Absicht haben, diese künftig selbst zu nutzen? Dann müssen Sie als Vermieter einiges beachten. Als Anwälte für Mietrecht helfen wir Ihnen, Fallstricke zu vermeiden.
Die Möglichkeiten einer Kündigung wegen Eigenbedarfs (Eigenbedarfskündigung) sind gesetzlich streng geregelt. Vermieter dürfen eine vermietete Mietwohnung nur für Wohnzwecken für sich, Haushaltsangehörige oder ihre Familie beanspruchen.
Familie ist bspw.
- Kinder
- Eltern
- Großeltern
- Enkel
- Geschwister
- Nichten / Neffen
- u. U. sogar Pflegepersonal
Als Vermieter müssen Sie jedoch vernünftig und nachvollziehbar darlegen können, warum Sie die Wohnung für sich selbst oder für die Bedarfsperson benötigen. Als Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir Sie selbstverständlich hierbei.
Vernünftige und nachvollziehbare Gründe für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs (Eigenbedarfskündigung) können ggf. sein:
- Sie möchten näher am Arbeitsplatz wohnen
- Verwandte benötigen eigenen Wohnraum
- Es besteht Bedarf an einer kleineren / größeren Wohnung
- Es wird wegen Umbaus der eigenen Wohnung eine Ersatzwohnung benötigt
- Neue Lebensumstände (bspw. Arbeitsplatzwechsel, Kinderwunsch, Heirat, Trennung, Scheidung).
Was tun, wenn der Mieter keine andere Wohnung findet oder nicht auszieht?
Sie haben Ihren Mieter gekündigt und der Mieter zieht nicht aus? Als Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir Sie gerne.
Bei einer wirksamen Kündigung muss der Mieter grundsätzlich zum Ablauf der Kündigungsfrist aus der Wohnung ausziehen und die Mietsache an den Vermieter zurückgeben (räumen). Der Mieter hat jedoch die Möglichkeit, der Kündigung zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen – wenn die Kündigung des Mietvertrages und die Beendigung des Mietverhältnisses eine unzumutbare Härte für den Mieter oder dessen Angehörige darstellen würde. Hierfür sieht das Gesetz eine Frist von zwei Monaten vor Ablauf des Mietverhältnisses vor.
Ihr Mieter hat der Kündigung und der Beendigung des Mietverhältnisses widersprochen? Dann sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht konsultieren. Als Kanzlei für Mietrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Sprechen Sie uns gerne an.
Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

Klare Empfehlung! Frau Graf hat mir in meiner Angelegenheit sehr geholfen und positiv abgeschlossen.
Eine absolut kompetente Rechtsanwältin und vor allem sehr sympathisch, vertrauenswürdig und gewissenhaft. Vielen Dank!!
Paulina Rebstock

Wer ehrliche und schnelle Hilfe in Anwaltsfragen sucht ist hier bestens aufgehoben und wird perfekt und fachlich kompetent beraten.
Danke mit freundlichen Grüßen aus Backnang, ein zufriedener „Kunde“.
***** 5 Sterne meinerseits *****
scumpule

Zukünftig mein Ansprechpartner wenn es um rechtliche Fragen geht.
Michael Hußner