- allen Fragen des WEG-Rechts
- Eigentümerversammlungen
- Anfechtung von Beschlüssen
- Modernisierungsmaßnahmen
- Verwalterbestellung, Verwalterabberufung, Verwaltervertrag, Entlastung
- Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensansprüche
Ihre Kanzlei für WEG-Recht / Wohnungseigentumsrecht
in Waiblingen, Stuttgart und Backnang
Wir vertreten Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter in allen Bereichen rund um die Themen Wohnungseigentum, Teileigentum, Sondereigentum, sowie Gemeinschaftseigentum.
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird zwangsläufig Teil einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Eine WEG hat bestimmte Rechte und Pflichten, die im WEG geregelt sind (Wohnungseigentumsgesetz). Als Kanzlei für WEG-Recht unterstützen wir Sie bei allen Fragstellungen rund um das Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Recht).
Sie haben Fragen zum WEG-Recht? Sprechen Sie uns an. Als Kanzlei für WEG-Recht helfen wir Ihnen gerne.
07151 / 209550
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Wichtige Tipps WEG-Recht
Sie planen eine Wohnungseigentümerversammlung?
Die Wohnungseigentümerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, da in dieser relevante Entscheidungen von allen Wohnungseigentümern unter dem Vorsitz des Verwalters gemeinsam getroffen werden. In der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung wird über alle Angelegenheiten entschieden und beschlossen, für die nach dem Gesetz oder der Teilungserklärung eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer möglich ist. So ist die Eigentümerversammlung beispielsweise zuständig für die Bestellung und Abberufung des Verwalters, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes, die Genehmigung der Jahresabrechnung der WEG sowie die Entscheidung über größere Instandsetzungsarbeiten und Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Zur Vorbereitung einer ordnungsgemäßen Wohnungseigentümerversammlung ist bereits die korrekte Ladung der einzelnen Wohnungseigentümer äußerst wichtig.
Gerne unterstützen wir Sie als Kanzlei für WEG-Recht bei Ihrer Vorbereitung auf eine ordnungsgemäße Wohnungseigentümerversammlung, um anfechtbare und nichtige Beschlüsse bereits von Anfang an zu vermeiden.
Worauf Sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung achten sollten.
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird zwangsläufig Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie kommen also überhaupt nicht umhin, sich mit dem WEG-Recht auseinanderzusetzen. Als Anwälte für WEG-Recht, stehen wir Ihnen zu Seite.
Im Idealfall lassen Sie sich bereits im Vorfeld von einem erfahrenen Anwalt für WEG-Recht beraten. Als Kanzlei für WEG-Recht prüfen wir den Kaufvertrag und die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf mögliche Fallstricke. So können sich bspw. erhebliche Kosten aus der Mithaftung für Kosten am Gebäude ergeben, die sich auch wertbildend auf die zu erwerbende Wohnung auswirken können (bspw. Dachsanierung, Fenstersanierung, Dämmung etc.).
Sie haben Fragen zum WEG-Recht? Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.
Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

Klare Empfehlung! Frau Graf hat mir in meiner Angelegenheit sehr geholfen und positiv abgeschlossen.
Eine absolut kompetente Rechtsanwältin und vor allem sehr sympathisch, vertrauenswürdig und gewissenhaft. Vielen Dank!!
Paulina Rebstock

Wer ehrliche und schnelle Hilfe in Anwaltsfragen sucht ist hier bestens aufgehoben und wird perfekt und fachlich kompetent beraten.
Danke mit freundlichen Grüßen aus Backnang, ein zufriedener „Kunde“.
***** 5 Sterne meinerseits *****
scumpule

Zukünftig mein Ansprechpartner wenn es um rechtliche Fragen geht.
Michael Hußner