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Betrifft: Scotch Whisky / Glen Buchenbach – Waldhornbrennerei geht in Berufung

Pressemitteilung  – 11.03.2019

Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Februar 2019 im Whisky-Fall „Glen Buchenbach“ war noch nicht der Schlusspunkt. Die Waldhornbrennerei Klotz hat heute angekündigt, in Berufung zu gehen. „Aus unserer Perspektive wurden einige entscheidende Punkte nicht berücksichtigt“, erklärt Michael Klotz den Schritt. „Dieses Urteil passt nicht in unser Rechtsverständnis. So wird jeder faire Wettbewerb verhindert“, ergänzt sein Bruder Jürgen. Seit 2013 versucht der Verband der schottischen Destillerien, die Scotch Whisky Association (SWA), der schwäbischen Waldhornbrennerei aus Berglen bei Stuttgart die Nutzung der Marke „Glen Buchenbach“ für Whisky zu untersagen.

Die Schotten sind der Auffassung, dass das Wort „Glen“ den Eindruck erwecke, es handele sich um Scotch. Die Richter aus Hamburg folgten zuletzt dieser Auffassung. Dass beim europäischen Verbraucher durch das Wort „Glen“ Assoziationen zu Schottland – und damit zu Scotch Whisky – geweckt werden, und dass die SWA der Waldhornbrennerei daher die Verwendung des Wortes „Glen“ untersagen kann, versteht Sven Mühlberger überhaupt nicht: „Aus unserer Sicht spricht die Faktenlage klar für die Waldhornbrennerei. Die Scotch Whisky Association selbst hat ein Umfragegutachten des Instituts für Demoskopie Allensbach zur Verbraucherauffassung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Schweden, Polen, Niederlanden und Italien in Auftrag gegeben. Aus diesem geht eindeutig hervor, dass gerade einmal ein Prozent der befragten Teilnehmer einen unmittelbaren Bezug zwischen ,Glen‘ und Scotch Whisky herstellen konnten! Wir finden das widerspricht der Auffassung des Gerichts und des Klägers mehr als deutlich. Wir hätten gerne gesehen, dass sich das Gericht zu den Prozentzahlen äußert. Die Urteilsbegründung war aus unserer Sicht unbefriedigend,“ sagt der Rechtsanwalt, der die Waldhornbrennerei vertritt.

Dass die Brüder Klotz mittlerweile von so manchen als Whisky-Rebellen bezeichnet werden, können sie gut verschmerzen: „Wenn man Rebell so definiert, dass man gegen einen übermächtigen Gegner für Gerechtigkeit kämpft, dann passt das ganz gut zu uns“, sagt Jürgen Klotz. Bruder Michael fügt hinzu: „Wir wollen hier nicht die Prozesshansel sein. Aber wir können nach all unseren Recherchen und den Ergebnissen, die wir durch die Umfrage oder andere Nachforschungen gewonnen haben, nicht verstehen, warum das Landgericht am 7. Februar gegen uns entscheiden hat.“

Bestärkt werden die Brüder auch durch eine riesige Welle der Sympathie: „Wir bekommen sehr viel Zuspruch aus dem In- und Ausland. Jede fünfte Bestellung ist mit unterstützenden Worten versehen. Viele Menschen können nicht nachvollziehen, was da passiert und das lassen sie uns wissen und bestärken uns darin, weiterzukämpfen. Sie haben ein feines Gespür für Gerechtigkeit“, erzählt Jürgen Klotz. Unterstützung kommt selbst vom renommierten Trinity College in Irland. Die Iren bestätigen, dass das Wort „Glen“ irischen Ursprungs ist. „Das zeigt doch, wie absurd es ist, das Wort „Glen“ in Verbindung mit Scotch zu bringen“, sagt Michael Klotz.

Weitere Zitate zur Berufung

Michael Klotz von der Waldhornbrennerei

„Unser Whisky heißt Glen Buchenbach, weil ,Glen‘ Tal heißt und wir aus dem Buchenbach-Tal kommen. Zudem steckt ,Glen‘ in unserem Ortsnamen Berglen. Das ist ein glasklarer Bezug zu unserem Ort. Das hat super gepasst, das war einprägsam. Täler gibt es nicht nur in Schottland.“

Jürgen Klotz von der Waldhornbrennerei

„Uns erscheint das Urteil so, wie wenn die bayrischen Bierbrauer per Gerichtsbeschluss jedem untersagen dürften, das Wort ‚Bach‘ im Namen zu tragen.“

Rechtsanwalt Dr. Sven Mühlberger, der die Waldhornbrennerei vertritt: 

„Eine Irreführung setzt voraus, dass der Verbraucher daran gewöhnt ist, aus der Bezeichnung ,Glen‘ Rückschlüsse auf Scotch Whisky zu ziehen. Das Wort ,Glen‘ spielt in der EU für Whisky jedoch überhaupt keine Rolle. Wir konnten darlegen, dass lediglich drei Prozent der in Deutschland verkauften Whiskys Scotch Whiskys sind, die das Wort ,Glen‘ beinhalten. In Großbritannien, der Heimat des Scotch sind es mit 3,7 Prozent nur unwesentlich mehr. In Frankreich, einem der europäischen Hauptabsatzländer für Whisky sind es sogar nicht einmal zwei Prozent. Hier erreicht der irische Glendalough Whisky sogar höhere Verkaufszahlen als so mancher Scotch.“

„Mit der gleichen Argumentation könnte die Scotch Whisky Association nahezu jeden Schottisch anmutenden Begriff wie ,Mac‘, ,Maria Stuart‘ oder ,Macbeth‘ für sich beanspruchen, da diese Begriffe ggf. unzutreffende Assoziationen zu Schottland und damit zu Scotch Whisky hervorrufen können. Dies kann vom Europäischen Verordnungsgeber, der in erster Linie den Begriff Scotch Whisky schützen wollte, keinesfalls gewollt sein.“

Rechtsanwalt Dr. Sven J. Mühlberger vertritt die Waldhornbrennerei im Whisky-Streit „Glen Buchenbach“ gegen die Scotch Whisky Association (SWA).

Ihr Fachanwalt für Markenrecht

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.


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