Wir helfen bei …

  • Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen
  • Prozessvertretung vor Gericht
  • Entwicklung einer klaren Prozessstrategie
  • Verhandlung pragmatischer Lösungen

Wir helfen bei …

  • Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen
  • Prozessvertretung vor Gericht
  • Entwicklung einer klaren Prozessstrategie
  • Verhandlung pragmatischer Lösungen

Kündigungsschutzklage – reagieren Sie richtig!

Wird eine Kündigung ausgesprochen, bleibt es häufig nicht dabei: Viele Arbeitnehmer erheben Kündigungsschutzklage. Für Arbeitgeber bedeutet das oft einen langwierigen Prozess, hohe Kosten und den Verlust wertvoller Zeit.

Das Arbeitsrecht, insbesondere die Interessenvertretung von Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen, zählen zu den Tätigkeitsschwerpunkten und Kernkompetenzen von MS Concept Rechtsanwälte.

Unser spezialisiertes Team im Arbeitsrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Interessen zu wahren, Risiken zu minimieren und prozessstrategisch kluge Entscheidungen zu treffen.

Ein gekündigter Arbeitnehmer hat Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben? Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Dr. Sven J. Mühlberger

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.
Julika Pröpper

Ihre Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

Corinna Göbel


Bernhard Pröschild

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bernhard Pröschild


Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!
Kurzfristige Terminvereinbarung – i.d.R. innerhalb von 24h.

Wichtige Tipps für Arbeitgeber im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklagen


Diese Tipps ersetzen keine rechtliche Beratung, machen aber deutlich, warum eine frühzeitige anwaltliche Begleitung für Arbeitgeber entscheidend ist:
Rechnen Sie mit einer Klage

Viele Arbeitnehmer erheben standardmäßig Kündigungsschutzklage. Dies ist meistens zu erwarten, wenn der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz geschützt ist – also länger als ein halbes Jahr bei Ihnen beschäftigt war und Sie mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen.

In einem Gerichtsverfahren wird geprüft, ob Sie bei der Kündigung einen Kündigungsgrund hatten, den Sie auch beweisen müssen. Planen Sie daher schon vor Ausspruch der Kündigung ein, dass Sie diesen vor Gericht darstellen müssen.

Möchten Sie überprüfen lassen, ob eine von Ihnen geplante oder bereits ausgesprochene Kündigung vor Gericht standhalten würde? Kontaktieren Sie uns rechtzeitig – wir helfen Ihnen gerne!

Unterlagen vorbereiten

Stellen Sie sicher, dass Arbeitsverträge, Abmahnungen und weitere relevante Unterlagen vollständig vorliegen, damit im Falle einer Kündigungsschutzklage schnell reagiert werden kann. Wichtig ist zudem, Kündigungsgründe sauber zu dokumentieren, damit sie vor Gericht überzeugend vorgetragen werden können. Wir unterstützen Sie gerne dabei, sich gegen eine potenzielle Kündigungsschutzklage vorzubereiten.

Annahmeverzugslohn im Blick behalten

Eine Kündigungsschutzklage birgt immer auch das Risiko von Annahmeverzugslohn. Nach Erhebung der Kündigungsschutzklage können bis zu einer gerichtlichen Entscheidung mehrere Monate, bei einem Verfahren über mehrere Instanzen sogar Jahre vergehen. Mit zunehmender Verfahrensdauer steigt somit das Risiko, dass Sie als Arbeitgeber bei Unwirksamkeit der Kündigung mit erheblichen Annahmeverzugslohnansprüchen konfrontiert werden.

Wichtig ist, dass Arbeitnehmer sich während des Prozesses ernsthaft um Bewerbungen bemühen müssen. Um zu erkennen, ob offensichtliche Scheinbewerbungen vorliegen – die als böswilliges Unterlassen gelten –, ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen, um nicht mit ungerechtfertigten Ansprüchen konfrontiert zu werden.

Gern unterstützen wir Sie als Anwaltskanzlei, die auch auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Vergleichsmöglichkeiten erwägen

Oft ist eine außergerichtliche Lösung wirtschaftlich sinnvoller. Sie erspart Ihnen einen langwierigen Prozess, Geld und viel Zeit. Sollten Sie Bedenken haben, ob die von Ihnen ausgesprochene Kündigung vor Gericht standhält, ist es ratsam, die Möglichkeit eines Vergleichs in Betracht zu ziehen. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, ob ein Vergleich in Ihrem Fall empfehlenswert ist.

Kostenrisiken bedenken

Wenn ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreicht, ist dies unabhängig vom Ausgang stets mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Insofern sollten Sie als Arbeitgeber clever vorgehen und sich bei jedem Schritt sicher sein, ob Sie diesen tatsächlich gehen möchten oder ob Sie versuchen wollen, mit der Gegenseite eine Einigung zu erzielen. In jedem Fall sollten Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit unseren auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälten vereinbaren.

Frühzeitig Anwalt einschalten

Wenn Sie mit einer Kündigungsschutzklage konfrontiert werden, sollten Sie Ruhe bewahren und möglichst frühzeitig einen Anwalt einschalten.

Für Sie ist es im Prozess vor dem Arbeitsgericht besonders wichtig, die richtigen Schritte zu unternehmen und dem Gericht genau das mitzuteilen, worauf es wirklich ankommt. Unsere Expertise kann Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden, die fatal sein könnten und zu einem positiven Ausgang für den Arbeitnehmer führen könnten.

Noch wichtiger ist es jedoch, schon vor Ausspruch der Kündigung mit uns in Kontakt zu treten, um gravierende Fehler im Vorfeld zu vermeiden.

Sprechen Sie uns an.

Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.