MS Concept Rechtsanwälte

Wir helfen Ihnen bei

  • Abmahnungen wegen Verstößen gegen die PKW-EnVkV
  • Abmahnungen von Autohändlern / Autohäusern
  • Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH)
  • Vertragsstrafenforderungen der DUH

Ihre Kanzlei für alle Fragen rund um die Energiekennzeichnungsverordnung

in Waiblingen, Stuttgart und Backnang

Hersteller und Händler, die neue Personenkraftwagen ausstellen, zum Kauf oder Leasing anbieten oder für diese werben, haben dabei zwingend Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und gegebenenfalls den Stromverbrauch vorzunehmen. Dies regelt die Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – Pkw-EnVKV).

Hier kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern. Häufig unverschuldet und versehentlich. Autohändler und Autohäuser sehen sich hier schnell Abmahnungen wegen Verstoß gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Abmahner ist in vielen Fällen die Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell (DUH).

In der Regel macht die Deutsche Umwelthilfe e.V. Unterlassungsansprüche wegen Verstöße gegen Art. 5 der Pkw-EnVKV geltend. In § 5 Pkw-EnVKV heißt es wie folgt:

(1) Hersteller und Händler, die Werbeschriften erstellen, erstellen lassen, weitergeben oder auf andere Weise verwenden, haben sicherzustellen, dass in den Werbeschriften Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen nach Maßgabe von Abschnitt I der Anlage 4 gemacht werden.

Die DUH sieht hierin eine Wettbewerbsverletzung und fordert neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Erstattung von Abmahnkosten (meist: 228,02 EUR = 213,10 EUR zzgl. 7 % MwSt.). Wir empfehlen dringend, bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Pkw-EnVKV einen erfahrenen Anwalt für Wettbewerbsrecht hinzuziehen.

Als Anwälte haben wir bereits eine Vielzahl an Autohändlern und Autohäusern bei Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beraten und vertreten. Sie haben eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. wegen eines Verstoßes gegen die Pkw-EnVKV erhalten? Dann profitieren Sie von unserer Erfahrung und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen.

Dr. Sven J. Mühlberger

Ihr Fachanwalt für Markenrecht

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.


Julika Pröpper

Ihr Rechtsanwältin für Markenrecht

Julika Graf


Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!

07151 / 209550

0157 / 52918568

Kontaktformular

Kurzfristige Terminvereinbarung – i.d.R. innerhalb von 24h.

Wichtige Tipps


Darf der Deutsche Umwelthilfe e.V. überhaupt Autohäuser / Autohändler

Laut Satzung des Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell (DUH) verfolgt die DUH das Ziel, die aufklärende Verbraucherberatung sowie den Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern. Die Deutsche Umwelthilfe ist seit 2004 in die „Liste der qualifizierten Einrichtungen“ (vgl. § 4 UKlaG eingetragen und damit grundsätzlich zum Ausspruch von Abmahnungen und der gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung berechtigt.

Ist die Abmahnung des Deutsche Umwelthilfe e.V. rechtsmissbräuchlich?

In einem aufsehenerregenden Verfahren hatte sich ein Autohaus gegen die Deutsche Umwelthilfe bis zum Bundesgerichtshof zur Wehr gesetzt. Der Autohändler stellte sich auf den Standpunkt, dass es sich bei der Deutschen Umwelthilfe um einen bloßen „Abmahnverein“ handele. Der Deutschen Umwelthilfe ging es vorrangig darum, durch Abmahnungen und Vertragsstrafeforderungen Einnahmen für die handelnden Personen zu erwirtschaften und nicht etwa um die Verfolgung von Verbraucherinteressen. Die Abmahnungen des Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) seien daher rechtsmissbräuchlich.

Der Bundesgerichtshof kam in seinem Urteil vom 04.07.2019, I ZR 14/18 jedoch zum Ergebnis, dass die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nicht rechtsmissbräuchlich seien und stärkte damit die Abmahntätigkeit der DUH.

Umso wichtiger ist es, sich im Abmahnungsfall von einem erfahrenen Anwalt für Wettbewerbsrecht beraten zu lassen, der gemeinsam mit Ihnen klärt, ob die Vorwürfe berechtigt sind und ob ggf. auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichtet werden sollte.

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ich habe einer Abmahnung des Deutsche Umwelthilfe E.V. erhalten – soll ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Die Abgabe der in der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung und die Zahlung der geringen Abmahnkosten (meist: 228,02 EUR = 213,10 EUR zzgl. 7% MwSt.) scheinen auf den ersten Blick ein einfacher Ausweg zu sein, um die Angelegenheit mit wenig Aufwand kostengünstige zu erledigen.

Aber Achtung! Die Deutsche Umwelthilfe überprüft Autohändler und Autohäuser, die eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Wird ein (vermeintlicher) Verstoß entdeckt, spricht die Deutsche Umwelthilfe eine erneute Abmahnung aus und fordert zugleich eine Vertragsstrafe in Höhe von ca. Euro 5.000,00 sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit erhöhtem Vertragsstrafeversprechen.

Wird auch gegen diese Unterlassungserklärung verstoßen, werden abermals höhere Vertragsstrafen und Unterlassungserklärung mit höheren Vertragsstrafeversprechen gefordert usw. Dieser Teufelskreis kann Autohändler durchaus in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Häufig prüft die DUH auch Jahre später ob eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung eingehalten wird.  

Wo Menschen Arbeiten sind Fehler nie ausgeschlossen – dies gilt umso mehr, wenn Autohäuser und Autohändler soziale Medien zu Werbezwecken einsetzen. Es sollte mithin sehr genau überlegt werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, oder ggf. ein gerichtliches Verfahren in Anspruch genommen wird.  

Bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sich durch einen erfahrenen Anwalt für Wettbewerbsrecht beraten lassen. Wir haben bereits eine Vielzahl an Autohändlern und Autohäusern im Abmahnungsfall vertraten. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Vorsicht beim Einsatz von sozialen Medien!

In letzter Zeit wenden sich vermehrt Autohändler und Autohäuser an uns, die Abmahnungen wegen Verstöße gegen die PKW-EnergieverbrauchskennzeichnungsVO erhalten haben, die auf Werbung in sozialen Medien wie Facebook, Youtube oder Instagram zurückgehen.

Was viele nicht wissen: Werbeanzeigen werden auf mobilen Endgeräten häufig anders dargestellt, als auf Desktop-PCs. So werden bei Desktop-PCs oder mobilen Endgeräten mit größeren Bildschirmen eventuell mehr Zeilen der Werbeanzeigen dargestellt, als bei mobilen Endgeräten, was ggf. – versehentlich – zu einem Verstoß gegen die Pkw-EnVKV führen kann.

Sie haben eine Abmahnung wegen Werbung auf Facebook, Instagram oder Youtube wegen Verstöße gegen die Pkw-EnVKV erhalten? Dann profitieren Sie von unserer Erfahrung und sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine Vertragsstrafe – wie verhalte ich mich jetzt?

Sie haben eine Unterlassungserklärung abgegeben und die DUH fordert nun eine Vertragsstrafe von Ihnen? Dann gilt es sehr genau zu prüfen,

  • ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Pkw-EnVKV vorliegt und
  • ob dieser tatsächlich eine Vertragsstrafe, in der geforderten Höhe rechtfertigt.

Eine Vertragsstrafe muss nur dann bezahlt werden, wenn der Verstoß gegen die Unterlassungserklärung SCHULDHAFT erfolgt ist.

Als erfahrene Kanzlei für Wettbewerbsrecht unterstützen wir Sie im Abmahnungsfall. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Es wurde vor Gericht ein Bestrafungsantrag / Ordnungsgeldantrag gestellt?

Gegen Sie ist ein Urteil / eine einstweilige Verfügung ergangen, gegen welches Sie angeblich verstoßen haben und es wurde ein Bestrafungsantrag / Ordnungsgeldantrag gestellt? Dann ist Vorsicht geboten. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

G-5star

Ich greife bereits seit Jahren im Markenrecht und in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen auf die Unterstützung von Dr. Mühlberger von MS Concept zurück und kann nur Gutes berichten. Für mich ist besonders wichtig: er denkt mit und lässt einen nicht mit Fachchinesisch im Regen stehen, sondern hat immer ganz konkrete Handlungsempfehlungen. So weiß man, was man im nächsten Schritt zu tun hat. Das ist, wie ich leider vor der Zusammenarbeit mit MS Concept erfahren musste, bei Anwälten keine Selbstverständlichkeit.

Burhan Kotel

G-5star

Als einer der führenden Anbieter zum Thema Veranstaltungssicherheit im Großraum Stuttgart, steht die rechtliche „Sicherheit“ unseres Unternehmens an erster Stelle . Deshalb gehen wir auch juristisch kein Risiko ein und haben in MS Concept einen Partner, dem wir komplett vertrauen. Ob in Fragen zum Marken-, Wettbewerbs-, Vertrags- oder Arbeitsrecht: Wir fühlen uns bestens aufgehoben – fachlich wie zwischenmenschlich. 

BA Frank Steinle, LL.M., Gesellschafter und Prokurist von XXL-Sicherheit GmbH & Co.

G-5star

Bei Problemen, speziell in meinem Fall, mit der Abmahnindustrie ist diese Kanzlei wärmstens zu empfehlen. Kostengünstig und immer bestrebt das beste Ergebnis für die Mandantschaft herauszuholen. Nur zu empfehlen.

Ax Ro

Aktuelles aus dem Bereich Werberecht

Der Kampf um den Briefkasten: das Phänomen Werbestopper

Der Kampf um den Briefkasten: das Phänomen Werbestopper​„Werbestopper – und Dein Briefkasten bleibt sauber“. So lautet einer der Werbeslogans der GDVI Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen GmbH, die unter www.werbestopper.de eine Dienstleistung...