MS Concept Rechtsanwälte

Wir helfen Ihnen bei

  • Trennung und Scheidung
  • Zugewinnausgleich u.a. Güterstände
  • Kindes-/Trennungs-/nachehelichen Unterhalt
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Vaterschaftsanerkennung/Vaterschaftsanfechtung

Ihre Kanzlei für Familienrecht

in Waiblingen, Stuttgart und Backnang

Wir wissen – im Familienrecht geht es um die persönliche und wirtschaftliche Zukunft unserer Mandanten. Als Ihre Anwälte sind wir uns dieser Verantwortung jederzeit bewusst.

Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht bieten wir Ihnen eine professionelle Beratung auf der Basis Ihrer persönlichen Wünsche, zeigen Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf, erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die für Sie „beste“ Lösung und unterstützen Sie vollumfänglich bei der (außer) gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Sie möchten sich von Ihrem Ehepartner „scheiden lassen“ / trennen, oder leben bereits getrennt und wissen nicht, was nun rechtlich auf Sie zukommt? Dann sprechen Sie uns an. Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht, Frau Dr. Sarah Schneider, hilft Ihnen gerne weiter.

Kaum ein anderes Rechtsgebiet betrifft die Beteiligten in emotionaler und wirtschaftlicher Weise so nachhaltig wie das Familienrecht. Gerade, wenn Kinder im Spiel sind, sind die Beteiligten zutiefst emotional betroffen. Dabei ist es ungemein wichtig, bereits während der Trennungsphase die Weichen für ein späteres Scheidungsverfahren zu stellen. Häufig lassen sich Streitigkeiten durch eine frühzeitige Gestaltung – etwa durch die Erarbeitung einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung – sogar ganz vermeiden. Unsere erfahrene Fachanwältin, Frau Dr. Sarah Schneider steht Ihnen gerne zur Seite.

Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – bei uns sind Sie in besten Händen. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Fachanwältin für Familienrecht

Dr. Sahra L. Schneider


Sarah Schneider
Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!

07151 / 209550

0157 / 52918568

Kontaktformular

Kurzfristige Terminvereinbarung – i.d.R. innerhalb von 24h.

Trennungs- und Scheidungsleitfaden


Checkliste Trennung / Scheidung – worauf Sie achten sollten

Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht haben wir nachfolgend eine Checkliste zum Thema „Trennung“ zusammengestellt. Sie möchten sich von Ihrem Ehepartner trennen / leben bereits getrennt? Dann sprechen Sie uns an. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht sorgen wir dafür, dass die Trennung und die anschließende Scheidung für Sie bestmöglich verlaufen. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Trennungsgespräch

Führen Sie mit Ihrem Partner ein „Trennungsgespräch“. Wir wissen natürlich, dass es hierfür keinen idealen Zeitpunkt gibt. Dennoch macht es Sinn, ein solches Gespräch im Vorfeld zu planen und sich die Worte dafür zurecht zu legen. Die Erfahrung zeigt, dass es nicht immer einfach ist, im Verlauf des Scheidungsverfahrens einvernehmliche Lösungen zu finden, wenn die Partner im Streit auseinandergegangen sind. Durch ein gut vorbereitetes Trennungsgespräch werden die Chancen auf eine spätere einvernehmliche Lösungsfindung häufig deutlich erhöht.

Wichtig: machen Sie Kindesunterhalt geltend

Wenn die Kinder während des Trennungsjahres bei Ihnen sind, haben Sie einen Anspruch auf Kindesunterhalt. ABER nur dann, wenn Sie diesen Anspruch auf Kindesunterhalt auch geltend machen. Rückwirkend ist dies in der Regel nicht mehr möglich. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht berechnen wir den Ihnen zustehenden Kindesunterhalt und stellen sicher, dass dieser korrekt geltend gemacht wird.

Halten Sie das Trennungsjahr ein

Die Ehe ist gesetzlich besonders geschützt. Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass eine Ehe „vorschnell“ aufgelöst wird und sieht daher in der Regel ein Trennungsjahr vor. (Es gibt aber auch Ausnahmen – sog. Härtefälle -, bei denen eine Scheidung bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist.).

In der Regel zieht ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung / dem gemeinsamen Haus aus und begründet einen eigenen Hausstand. Das Trennungsjahr kann jedoch auch in der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden, wenn eine räumliche Trennung innerhalb der Wohnung / des Hauses erfolgt (sog. Trennung „von Tisch und Bett“).

Wichtig: nutzen Sie das Trennungsjahr um das Scheidungsverfahren vorzubereiten

Das Trennungsjahr sollten Sie keinesfalls ungenutzt verstreichen lassen. Vielmehr sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Fachanwalt für Familienrecht das Scheidungsverfahren vorbereiten, damit die Scheidung nach Beendigung des Trennungsjahres möglichst nahtlos erfolgen kann. Im Idealfall kann bereits im Trennungsjahr eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehepartner getroffen werden, in welcher alle Themen rechtssicher geklärt werden.

Aufteilung von Haushalt / getrennte Konten und Finanzen

​Im Rahmen der Trennung sollten Sie den Haushalt aufteilen. Zum Haushalt zählen Möbel, Geschirr, Bücher, Fahrzeuge, Tiere etc. Ist eine einvernehmliche Aufteilung nicht möglich, erfolgt die Aufteilung im Streitfall durch das Gericht.

Richten Sie getrennte Konten ein. Gemeinsame Verträge sollten – soweit möglich – gekündigt werden. Zudem ist sicherzustellen, dass der Ehepartner keinen Zugriff / keine Vollmacht auf Ihr Konto hat.

Einreichung des Scheidungsantrags

Die Einreichung des Scheidungsantrags kann auch dann erfolgen, wenn das Trennungsjahr noch nicht vollständig abgelaufen ist. Wichtig ist, dass das Trennungsjahr zum Zeitpunkt des Gerichtstermins vorüber ist. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht wissen wir, wann der optimale Zeitpunkt für die Einreichung des Scheidungsantrags ist, um eine schnellstmögliche Scheidung sicherzustellen.

Frühzeitige Hinzuziehung eines Fachanwalts für Familienrecht – Anwaltszwang im Scheidungsverfahren

​Im Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht besteht Anwaltszwang. Wir empfehlen daher möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht mit hinzuziehen.

Häufige Fehler bei Scheidungen vermeiden.

Eine Scheidung kann eine der schwierigsten Zeiten im Leben sein, und es ist wichtig, dass Sie sich auf erfahrene und engagierte Anwälte verlassen können, um Sie während des Prozesses zu unterstützen. Leider machen viele Paare häufig Fehler während des Scheidungsverfahrens, die ihre finanzielle Stabilität und ihr emotionales Wohlbefinden beeinträchtigen können.

Zu den häufigsten Fehlern, die während einer Scheidung gemacht werden, gehören die Nichtbeachtung von rechtlichen Fristen, die Nichtberücksichtigung von finanziellen Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen und die Nichtbeachtung von steuerlichen Auswirkungen. Ein weiterer häufiger Fehler ist die unzureichende Berücksichtigung von Besitztümern und Vermögen, was zu einer ungleichen Aufteilung von Vermögenswerten führen kann.

Als Kanzlei für Scheidungsrecht und Familienrecht sind wir uns dieser häufigen Fehler bewusst und helfen unseren Mandanten, diese zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Einreichung Ihrer Scheidung und beraten Sie bei Fragen zu Unterhaltszahlungen und Vermögensaufteilung. Wir helfen Ihnen auch, Fristen und rechtliche Verpflichtungen einzuhalten, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.

Unser Team ist sich bewusst, dass eine Scheidung eine emotionale Belastung darstellt, und wir bieten eine einfühlsame und unterstützende Umgebung, in der Sie sich wohl und verstanden fühlen können. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten zu helfen, ihre Scheidung so reibungslos und stressfrei wie möglich zu gestalten.

Wenn Sie auf der Suche nach erfahrenen und engagierten Anwälten für Scheidungen sind, die Ihnen bei der Vermeidung von häufigen Fehlern helfen können, wenden Sie sich noch heute an unsere Anwaltskanzlei. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Scheidung so schnell und effizient wie möglich zu gestalten, damit Sie in der Lage sind, einen neuen Anfang zu machen.

Ihr MS Concept Team

Wichtiges zum Thema Unterhalt


Wichtig: machen Sie Trennungsunterhalt geltend

Wenn Sie der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen sind, steht Ihnen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt zu. ABER nur dann, wenn Sie diesen Anspruch auch geltend machen. Dies setzt voraus, dass Ihr Ehepartner zumindest zur Auskunftserteilung über seine Einkommensverhältnisse zum Zwecke der Geltendmachung von Trennungsunterhalt aufgefordert wurde. Für die Vergangenheit ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, Unterhalt zu verlangen.

Wir erstellen gerne das erforderliche Aufforderungsschreiben für Sie und berechnen den Ihnen zustehenden Trennungsunterhalt.

Abwehr von Unterhalt

Bei wenigen Fragen sind sich die Beteiligten so uneinig, wie wenn es um die Höhe des geschuldeten Unterhalts geht. Es lohnt sich daher immer, die Höhe des geforderten Unterhalts von einem Fachanwalt überprüfen zu lassen. Maßgeblich für die Höhe des geschuldeten Unterhalts ist zwar das Einkommen, allerdings ist dies zunächst zu „bereinigen“. So steht dem Unterhaltsschuldner bspw. ein sog. Erwerbstätigenbonus zu und etwaige Verbindlichkeiten können vorab Unterhalts-mindernd berücksichtigt werden. Auch kann im Einzelfall eine zeitliche Befristung oder eine Begrenzung des Unterhalts der Höhe nach in Betracht kommen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Unterhaltsforderungen. Es ist sehr schwer zu viel bezahlten Unterhalt zurück zu bekommen, lassen Sie sich daher lieber frühzeitig von einem Fachanwalt Ihres Vertrauens vertreten.

Betreuungsunterhalt

Auch als Mutter eines nichtehelichen Kindes steht Ihnen ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu. Dies gilt v.a. in den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Die Höhe des Anspruchs orientiert sich dabei an Ihren vorgeburtlichen Einkommensverhältnissen. Insoweit sind jedoch der sog. Halbteilungsgrundsatz und der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen zu beachten. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, damit wir für Sie berechnen können, welcher Anspruch Ihnen zusteht.

Mindestunterhalt

Minderjährige Kinder gelten im Familienrecht als besonders schutzwürdig – dies gilt auch in finanzieller Hinsicht. Daher steht minderjährigen Kindern in der Regel zumindest der Mindestunterhalt nach der sog. Düsseldorfer Tabelle zu. Hierbei bietet es sich häufig an eine sog. Jugendamtsverpflichtungsurkunde zu erstellen, um eine gerichtliche Geltendmachung und somit unnötige Kosten zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Nachehelicher Unterhalt

Auch nach rechtskräftiger Scheidung ist die Geltendmachung von Unterhalt, dem sog. nachehelichen Unterhalt möglich. Dies gilt z.B. dann, wenn sich ein Ehepartner während der Ehe um die Kindererziehung gekümmert und hierdurch einen sog. „Karriereknick“ erlitten hat. Sofern diese nachehelichen Nachteile fortbestehen, sind diese unterhaltsrechtlich entsprechend auszugleichen. Gerne prüfen wir für Sie, ob in Ihrem Fall die Geltendmachung von nachehelichen Unterhalt in Betracht kommt.

Unterhalt und Teilzeit

Während des ersten Jahres nach der Trennung sollen die ehelichen Verhältnisse zunächst fortgelten. Daher kann ein Ehepartner, der bereits während der Ehe in Teilzeit gearbeitet und sich parallel um die Kinderbetreuung gekümmert hat im Trennungsjahr nicht darauf verwiesen werden, seine Arbeitstätigkeit aufzustocken. Es gilt der Grundsatz der ehelichen Solidarität. Nach Ablauf des Trennungsjahres ist dies durchaus möglich, wobei insoweit immer auf die Einzelfallumstände abzustellen ist. Keinesfalls sollten Sie sich ohne weiteres dazu drängen lassen Ihre Arbeitszeit auf Vollzeit auszuweiten. Hier zahlt sich anwaltlicher Rat aus.

Häufige Fehler vermeiden

Unterhaltszahlungen sind ein wichtiger Aspekt der Familienrechtssachen, aber sie können auch komplex und fehleranfällig sein. Viele Menschen machen bei der Festlegung von Unterhaltszahlungen häufig Fehler, die zu finanziellen Schwierigkeiten führen können. Es ist wichtig, dass Sie sich auf erfahrene und engagierte Anwälte verlassen können, um Sie bei der Festlegung und Einziehung von Unterhaltszahlungen zu unterstützen.

Zu den häufigsten Fehlern, die bei Unterhaltszahlungen gemacht werden, gehören die Nichtbeachtung von rechtlichen Fristen, die Nichtberücksichtigung von finanziellen Verpflichtungen und die Nichtberücksichtigung von Änderungen in der finanziellen Situation. Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, dass die Beteiligten die Bedeutung von ordnungsgemäßen Aufzeichnungen nicht verstehen, was dazu führen kann, dass Unterhaltszahlungen nicht rechtzeitig und in der richtigen Höhe gezahlt werden.

Als erfahrene Anwälte für Familienrecht sind wir uns dieser häufigen Fehler bewusst und helfen unseren Mandanten, diese zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Festlegung von Unterhaltszahlungen und beraten Sie bei Fragen zu rechtlichen Verpflichtungen. Wir helfen Ihnen auch, ordnungsgemäße Aufzeichnungen zu führen, um sicherzustellen, dass Unterhaltszahlungen pünktlich und in der richtigen Höhe gezahlt werden.

Wenn Sie auf der Suche nach erfahrenen und engagierten Anwälten für Familienrecht sind, die Ihnen bei der Vermeidung von häufigen Fehlern helfen können, wenden Sie sich noch heute an unsere Anwaltskanzlei. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und sicherzustellen, dass Unterhaltszahlungen pünktlich und in der richtigen Höhe gezahlt werden.

Ihr MS Concept Team

Sorgerecht und Umgang


Sorgerecht

Auch im Falle einer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht für gemeinschaftliche Kinder bestehen. Erst wenn ein Elternteil einen gerichtlichen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts oder eines Teilbereichs des Sorgerechts stellt, kann hiervon in Ausnahmefällen kraft gerichtlicher Entscheidung abgewichen werden. So ist beispielsweise eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als ein Teilbereich des Sorgerechts denkbar, wenn sich die Eltern nicht darüber einigen können, bei wem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben soll.

Umgang

Wenn ein Kind im Zuge der elterlichen Trennung nur noch bei einem Elternteil wohnt, steht dem anderen Elternteil ein regelmäßiges Besuchsrecht, das sog. Umgangsrecht zu. Dies sollte bei etwaiger Verweigerungshaltung des betreuenden Elternteils unbedingt anwaltlich – ggf. sogar gerichtlich – geltend gemacht werden, um eine Entfremdung des Kindes vom anderen Elternteil zu vermeiden.

Hilfe bei Sorgerechtsstreitigkeiten

Sorgerechtsstreitigkeiten können sehr emotional und stressig sein, da hierbei Ihre Kinder, und damit die wichtigsten Menschen in Ihrem Leben, beteiligt sind. Wenn Sie in eine Sorgerechtsstreitigkeit verwickelt sind, ist es wichtig, sich an erfahrene Anwälte für Familienrecht zu wenden, die Ihnen helfen können, Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen zu vertreten.

Als Anwaltskanzlei mit umfangreicher Erfahrung im Familienrecht sind wir bestrebt, unseren Mandanten dabei zu helfen, durch Sorgerechtsstreitigkeiten zu navigieren und den besten Weg vorwärts zu finden. Wir verstehen die Bedeutung einer schnellen und effektiven Lösung von Sorgerechtsstreitigkeiten und setzen uns für die Interessen unserer Mandanten ein.

Unsere engagierte Fachanwältin für Familienrecht, Frau Dr. Sahra Schneider, verfügt über das Wissen und die Erfahrung, um komplexe Sorgerechtsangelegenheiten zu behandeln, einschließlich Fällen, die den Umgang mit Kindern, das Sorgerecht und die elterliche Verantwortung betreffen. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und sicherzustellen, dass die Interessen der Kinder und Eltern gewahrt werden.

Wir wissen, dass Sorgerechtsstreitigkeiten sehr emotional und belastend sein können. Deshalb bieten wir eine einfühlsame und unterstützende Umgebung, in der Sie sich wohl und verstanden fühlen können. Wir arbeiten hart daran, den Stress und die Angst zu minimieren, die mit Sorgerechtsstreitigkeiten einhergehen, und erarbeiten mit unseren Mandanten eine Lösung, die für alle Beteiligten am besten geeignet ist.

Wenn Sie sich in einer Sorgerechtsstreitigkeit befinden, wenden Sie sich an unsere Anwaltskanzlei für Familienrecht. Wir sind bereit, Ihnen zu helfen und Ihre Interessen zu verteidigen. Wir verstehen, dass es schwierig sein kann, einen Anwalt zu finden, dem Sie vertrauen können, aber wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihnen zu zeigen, dass wir uns für Ihre Sache einsetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Ihr MS Concept Team

Was tun, wenn der Partner dem anderen das gemeinsame Kind vorenthält?

Das Vorenthalten des gemeinsamen Kindes ist eine äußerst belastende und emotionale Angelegenheit, die sowohl für das Kind als auch für die betroffenen Eltern schwierig ist. Wenn Sie in einer solchen Situation sind, ist es wichtig, schnell und effektiv zu handeln, um sicherzustellen, dass das Kindeswohl immer im Vordergrund steht UND sich das gemeinsame Kind von Ihnen nicht entfremdet.

Als erfahrene Anwaltskanzlei im Familienrecht sind wir darauf spezialisiert, unseren Mandanten in dieser schwierigen Zeit beizustehen und ihnen zu helfen, eine schnelle und effektive Lösung zu finden. Wir verstehen, wie belastend es sein kann, wenn ein Elternteil das gemeinsame Kind vor dem anderen versteckt oder zurückhält, und wir setzen uns dafür ein, die Interessen unserer Mandanten zu verteidigen und sicherzustellen, dass das Kind so schnell wie möglich wieder Umgang mit beiden Elternteilen hat.

Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht, Frau Dr. Sahra Schneider, arbeitet eng mit unseren Mandanten zusammen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und sicherzustellen, dass das Kind in einer sicheren und gesunden Umgebung aufwächst und dass beide Elternteile eine angemessene Rolle in seinem Leben spielen können.

Wir verstehen, dass jede Familie anders ist und jede Situation einzigartig ist. Deshalb bieten wir eine einfühlsame und unterstützende Umgebung, in der sich unsere Mandanten wohl und verstanden fühlen können. Wir sind bestrebt, den Stress und die Angst zu minimieren, die mit einer solchen Situation einhergehen, und helfen unseren Mandanten dabei, eine schnelle und effektive Lösung zu finden.

Wenn Sie in einer solchen Situation sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Interessen zu verteidigen. Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.

Ihr MS Concept Team

Häufige Fehler bei Umgangsstreitigkeiten und Sorgerechtsstreitigkeiten vermeiden!

Wenn es um Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten geht, können selbst kleine Fehler große Auswirkungen haben, die sich später nicht mehr so einfach korrigieren lassen. Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht, Frau Dr. Sahra Schneider, hilft Ihnen diese Fehler zu vermeiden.

Einer der häufigsten Fehler, den Eltern machen, ist, den Umgang mit dem Kind zu behindern oder zu verweigern. In solchen Fällen ist es wichtig, schnell und effektiv zu handeln, um sicherzustellen, dass das Kindeswohl immer im Vordergrund steht und sich das Kind von Ihnen nicht entfremdet. Mittels einstweiliger Verfügung kann hier häufig sehr schnell (binnen Tagen / weniger Wochen) effektiv vorgegangen werden.

Als Kanzlei für Familienrecht arbeiten wir eng mit unseren Mandanten zusammen, um sicherzustellen, dass sie die bestmögliche Vertretung erhalten und dass ihre Interessen und die des Kindes angemessen vertreten werden.

Ein weiterer häufiger Fehler, den Eltern machen, ist, ihre Emotionen über das Wohl des Kindes zu stellen. Wir verstehen, dass es schwierig sein kann, in einer solchen Situation rational zu bleiben, aber es ist wichtig, dass die Interessen des Kindes immer im Vordergrund stehen. Exakt hierauf wird das Gericht später achten. Ist Ihr Verhalten zu stark von Emotionen geprägt, kann sich dies für Umgangs- und Sorgerechtsfragen letztlich nachteilig für Sie auswirken. Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht, Frau Dr. Sahra Schneider, hilft Ihnen dabei, Ihre Emotionen zu kontrollieren und sicherzustellen, dass Ihre Entscheidungen immer im besten Interesse Ihres Kindes getroffen werden und auch Ihre Interessen bestmöglich berücksichtigt werden.

Andere häufige Fehler bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten sind die Nichtbeachtung von gerichtlichen Anordnungen, die Verweigerung von wichtigen Informationen über das Kind und die Nichtberücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes. Unsere Fachanwältin für Familienrecht, Frau Dr. Sahra Schneider, ist erfahren in der Vertretung von Eltern in allen Arten von Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten und wird sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Vertretung erhalten.

Wenn Sie in einer Umgangs- oder Sorgerechtsstreitigkeit sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Interessen zu verteidigen. Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen bei der Bewältigung dieser schwierigen Angelegenheit. Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr MS Concept Team

Ehevertrag und Zugewinn


Zugewinn

Sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde, leben Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies hat zur Folge, dass im Falle der Scheidung der sog. Zugewinnausgleich stattfindet. Hierbei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beider Ehegatten miteinander verglichen und die Differenz des Vermögenszuwachses ausgeglichen. Meist geht es hierbei um sehr hohe Beträge, sodass sich eine frühzeitige fachanwaltliche Beratung auszahlt.

Stolperfallen bei Zugewinn vermeiden

Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Scheidung, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt kompetent zur Seite. Mit langjähriger Erfahrung und Fachwissen unterstützt Sie unsere Fachanwältin für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Dr. Schneider einfühlsam in dieser emotionalen Phase. Ein wichtiger Aspekt bei der Scheidung ist der Zugewinnausgleich, bei dem es um die gerechte Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens geht. Dabei wird der Zugewinn jedes Partners ermittelt, indem das Endvermögen vom Anfangsvermögen abgezogen wird. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen. Verschiede Vermögenswerte wie Immobilien, Sparguthaben u.a. werden berücksichtigt. Es gibt Ausnahmen wie Schenkungen oder Erbschaften, die grundsätzlich vom Zugewinnausgleich ausgenommen sind. Gerne berät Sie unsere Fachanwältin für Familienrecht umfassend zu diesem Thema und vertritt Ihre Interessen im Rahmen eines Scheidungs-, Sorgerechts- Unterhalts- oder Umgangsverfahrens vor Gericht. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei und lassen Sie sich professionell beraten.

Ehevertrag

Im Einzelfall kann es sich anbieten, bereits bei Eheschließung für den Ernstfall vorzusorgen. Gerne überprüfen wir Sie, vorhandene Eheverträge und geben Ihnen individuelle Tipps.

Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

G-5star

Ich möchte mich nochmal recht herzlich ♥️ bei Ihnen für die nette Beratung bedanken.
Ich kann nur alle Sterne vergeben da Sie mir schnell und kompetent weitergeholfen haben.
Lieben Gruß

Nicole Städler

G-5star

Rechtsanwältin Dr. S. Schneider von MS-Concept hat mir in einer heiklen Familiensache umfangreich und kompetent geholfen.
Frau Dr. Schneider zeichnet sich durch ihr Einfühlungsvermögen, ihre Menschlichkeit und nicht zuletzt mit ihrem Fachwissen aus.

Ich kann die Kanzlei MS-Concept und insbesondere Frau Dr. Schneider uneingeschränkt empfehlen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Thorsten Achtenicht

G-5star

Ich kann diese Kanzlei nur empfehlen!

Ich wohne in NRW und benötigte dennoch eine Kanzlei vor Ort in Baden-Württemberg. Das Team von MS Concept half mir sofort, es vergingen nur drei Wochen vom ersten Anruf bis zum Abschluss des Mandats! Fr. Dr. Schneider erwies sich als Expertin für Familienrecht. In meinem komplexen Fall unterstützte Sie mich flexibel und telefonisch und vertrat mich vor Gericht. Ich habe mich direkt verstanden und gut aufgehoben gefühlt, die Beratung empfand ich als äußerst kompetent. Vielen Dank für Ihren Einsatz die Angelegenheit in meinem Interesse zu lösen!

Außerordentlich freundlich und effizient war auch die Arbeit von Fr. Göçer, bei der ich mich für die schnelle Weiterleitung bedanke.

Noch nie habe ich mich in einer Kanzlei so gut aufgehoben und ernst genommen gefühlt und das obwohl aufgrund der Entfernung kein persönliches Kennenlernen statt fand.

Beinahe schade das es aufgrund meines Wohnortes wohl zu keinem weiteren Mandat kommen wird, dennoch werde ich Ihre Arbeit in herausragender Erinnerung bei einem für mich sonst sehr schmerzhaften Thema behalten.

Melanie Tassone

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