MS Concept Rechtsanwälte

Wir helfen Ihnen bei

  • allen Fragen rund um das Thema Erbe & Vorsorge
  • Testament, Erbvertrag & Vermächtnis
  • Erbschaftsstreitigkeiten &Testamentsvollstreckung
  • Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen

Ihre Kanzlei für Erbrecht

in Waiblingen, Stuttgart und Backnang

Viel zu selten nimmt man sich die nötige Zeit, um sich mit dem (eigenen) Tod und den damit einhergehenden rechtlichen Folgen auseinanderzusetzen. Dabei gibt es insbesondere nach dem Tod eines Familienmitglieds oder nahen Verwandten viel zu oft, neben der emotional hohen Belastung auch noch rechtliche Auseinandersetzungen unter den Angehörigen, bei welchen sich am Ende nicht selten eine gerichtliche Auseinandersetzung anschließt.

Diese Streitigkeiten lassen sich durch eine frühzeitige Gestaltung der (eigenen) Erbfolge zu Lebzeiten, bspw. mittels eines (gemeinschaftlichen) Testaments oder eines Erbvertrages ganz einfach vermeiden.

Wir bieten Ihnen eine professionelle Beratung auf der Basis Ihrer persönlichen Wünsche, zeigen Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die für Sie „beste letztwillige Verfügung.

Sollte bei Ihnen bereits ein Erbfall eingetreten sein, unterstützen wir Sie vollumfänglich bei der (außer-)gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sei es als Erbe, als Pflichtteilberechtigter, als Vermächtnisnehmer oder im Rahmen einer Erbengemeinschaft.

Im Rahmen unserer anwaltlichen Beratung kümmern wir uns um die Beantwortung Ihrer Fragen, leiten alle notwendigen Maßnahmen ein und führen ihr Anliegen zu einem bestmöglichen Ergebnis.

Vertrauen Sie hier auf unsere Expertise, unsere Kompetenz und unsere Erfahrung – wir beraten Sie bestmöglich und finden den für Sie besten Weg.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht

Bernhard Pröschild


Bernhard Pröschild
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Wichtige Tipps


Was sollte ich bei / nach einem Erbfall tun?

Neben der häufig sehr hohen emotionalen Belastung, welche der Tod eines geliebten Menschen, eines Freundes oder Angehörigen mit sich bringt,  kommt durch den eingetretene Erbfall auch eine Vielzahl an notwendigen Formalien auf den oder die Erben zu.  Hierbei sind teilweise Fristen zu berücksichtigen, weshalb wir Ihnen einen kurzen Überblick über die nötigsten Formalien geben möchten.

Zunächst benötigen Sie einen Totenschein, welcher in der Regel im Krankenhaus ausgestellt wird. Mit diesem können Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt am Wohnort des Verstorbenen beantragen.

Für den Fall, dass kein notarielles Testament besteht, ist es förderlich einen Erbschein zu beantragen. Dieser legitimiert Sie als Erbe / Erbengemeinschaft und ist Voraussetzung, um zum Beispiel Zugriff auf Bankkonten des Verstorbenen zu erhalten. Alternativ hilft hier auch der Eröffnungsbeschluss des notariellen Testamentes oder eines notariellen Erbvertrages.

Im Weiteren sollten Sie jedenfalls das Finanzamt und etwaige Unfall- und Lebensversicherungen des Erblassers informieren. Gegenüber dem Finanzamt besteht die Verpflichtung als Erbe, dass ein angefallenes Erbe innerhalb von drei Monaten gemeldet wird.

Im Anschluss sollten Sie insbesondere dran denken, dass laufende Verträge (Fitness Studio, Handy, Mietverträge, Zeitungsabonnements etc.) zu kündigen. Andernfalls laufen hier auch nach dem Tod möglicherweise noch einige Summen auf.

Vorsorge ist besser als Nachsicht – Regeln Sie Ihren Nachlass rechtzeitig

Eine zu Lebzeiten getroffene Regelung über den eigenen Nachlass kann in den meisten Fällen Streitigkeiten unter Ihren Erben verhindern und schont den Familienfrieden. Durch Vererben Ihres Vermögens übertragen Sie auch alle damit im Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten an Ihre Erben. Machen Sie sich vor Ihrem Ableben Gedanken über die Frage, wer welche Vermögenswerte von Ihnen erben soll. Wir unterstützen Sie bei der Planung, beraten Sie hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die für Sie beste Lösung.

Sie sind (gesetzlicher) Erbe geworden?

Erbe werden ist das Eine – das Erbe verantwortungsvoll antreten, die Erbmasse sichten um die richtige Entscheidung zu treffen und die notwendigen Handlungen vorzunehmen, das Andere.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam Ihre Erbenstellung, unterstützen Sie bei der Annahme / Ausschlagung der Erbschaft und helfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Ihnen wurde Ihr gesetzlicher Erbteil entzogen?

Als Ehegatte, Elternteil oder Abkömmling (Kind, Enkelkind) sind Sie gesetzlicher Erbe. Wurde Ihnen durch den Erblasser Ihr gesetzlicher Erbteil durch eine letztwillige Verfügung entzogen, bleibt Ihnen jedenfalls der gesetzliche Pflichtteil. Lassen Sie sich diesen nicht auch noch nehmen, wenngleich dieser nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Wir setzen Ihren Anspruch auf den Pflichtteil durch!

Haben Sie schon an eine Vorsorge- und Patientenverfügung gedacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer im (medizinischen) Ernstfall Ihren Willen umsetzt und die Betreuung für Sie übernimmt. Ohne eine solche Vorsorgevollmacht bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie – dieser ist häufig, aber nicht immer, ein Familienmitglied.

Auch wenn es ein weit verbreiteter Irrtum ist, werden Sie nicht automatisch durch Ihren Ehepartner / Ihre Ehepartnerin aufgrund der zivilrechtlichen Beziehung vertreten. Nur eine Vorsorgevollmacht kann hier für eine Ihrem Willen entsprechende Klarheit und Handlungsfreiheit schaffen.

Mit eine Patientenverfügung können Sie bereits jetzt bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen selbst ausgeführt werden sollen und welche nicht. Sie können hierdurch selbst festlegen, welche Handlungen das medizinische Personal / die Sie behandelnden Ärzte ausführen dürfen und welche nicht gewünscht werden. Regeln Sie selbst, ob lebenserhaltene Maßnahmen durchgeführt, Ihre Organe gespendet werden dürfen oder Sie in Ihren letzten Stunden einen geistlichen Beistand wünschen.

Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

G-5star

So wie man sich einen Anwalt vorstellt, Professionell, antwortet schnell, sehr gute Leistung, sehr freundlich, gute Qualität.
Ich war sehr zufrieden. Sehr empfehlenswert. Ich war mit Rechtsanwalt Pröschild sehr zufrieden

Diego Amato

G-5star

Herzlichen Dank für die hervorragende Beratung, jederzeit gerne wieder!

Kompetent, schnell, zuverlässig, freundlich = uneingeschränkte Weiterempfehlung!

Julia Krohn

G-5star

Ich muss sagen, ich bin wirklich sehr zufrieden mit der Dienstleistung: Sehr aufmerksames Team, tolle Abwicklung und kompetente Beratung.

Diese Kanzlei kann man einfach nur weiterempfehlen.

Chris cSs