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- allen Fragen rund um das Umgangsrecht
- Durchsetzung / Abwehr von Sorgerechtsansprüchen
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Ihre Kanzlei für Sorgerecht und Umgangsrecht
in Waiblingen, Stuttgart und Backnang
Als Kanzlei für Familienrecht helfen wir Ihnen, wenn es um Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts geht. Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht, Frau Dr. Sahra Schneider, steht Ihnen hierbei gerne zur Seite.
Wir verstehen, dass es in Angelegenheiten des Sorgerechts und Umgangsrechts oft zu Konflikten kommen kann. Unsere Kanzlei ist spezialisiert darauf, Ihnen in diesen schwierigen Zeiten beizustehen und Ihre Interessen zu vertreten. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und setzen uns dafür ein, dass Sie und Ihr Kind eine stabile und glückliche Zukunft haben.
Frau Rechtsanwältin Dr. Sahra Schneider, Fachanwältin für Familienrecht, arbeitet eng mit Ihnen eng zusammen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie, um Ihre Ziele zu erreichen. Wir legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und unterstützen Sie in jeder Phase des Verfahrens.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr MS Concept Team
Dr. Sahra L. Schneider
Wichtige Tipps
Was bedeutet Sorgerecht / was bedeutet Umgangsrecht?
Das Sorgerecht und Umgangsrecht sind zwei wichtige Begriffe im Familienrecht, die oft verwechselt werden.
Sorgerecht
Das Sorgerecht umfasst alle Entscheidungen, die das Wohl des Kindes betreffen, wie beispielsweise
- die Gesundheitsvorsorge,
- Schulbildung,
- Wohnort und
- Religion.
Die Person, die das Sorgerecht ausübt, hat somit die Verantwortung und Befugnis, diese Entscheidungen zu treffen. Das Sorgerecht steht grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinsam zu, sofern sie miteinander verheiratet sind oder waren.
Gemeinsames Sorgerecht
In der Regel haben beide Elternteile das Recht auf gemeinsames Sorgerecht. Es kann jedoch schwierig sein, eine gemeinsame Entscheidung in wichtigen Angelegenheiten zu treffen, insbesondere wenn es Konflikte zwischen den Eltern gibt. Wir helfen Ihnen bei der Erarbeitung einer Lösung, die auf die Bedürfnisse Ihres Kindes zugeschnitten ist und Ihren Interessen Rechnung trägt.
Alleiniges Sorgerecht
In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Kindeswohlgefährdung, kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung des alleinigen Sorgerechts oder helfen Ihnen bei der Abwehr des Versuchs Ihres Ex-Partners, das alleinige Sorgerecht zu erlangen.
Umgangsrecht
Das Umgangsrecht hingegen betrifft das Recht des nicht sorgeberechtigten Elternteils, das Kind zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen. Es handelt sich hierbei um das Recht auf persönlichen Kontakt, welches auch von den Gerichten geschützt wird. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das Umgangsrecht unabhängig vom Sorgerecht besteht und nicht davon abhängt, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.
Beim Umgangsrecht geht es häufig um die Frage des Zeitpunkts und der Dauer von Besuchsrechten. Diese Regelung muss individuell auf Ihre Bedürfnisse und die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt werden. Als erfahrene Familienrechtlerin steht Ihnen Frau Dr. Sahra Schneider, Fachanwältin für Familienrecht, gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin.
Ihr MS Concept Team.
Sorgerecht bei unehelichen Kindern – was gilt?
Das Sorgerecht ist ein komplexes Thema und wird besonders bei unehelichen Kindern oft falsch verstanden.
Grundsätzlich gilt: die Mutter hat bei unehelichen Kindern zunächst das alleinige Sorgerecht. Das bedeutet, dass die Mutter in allen Angelegenheiten des Kindes allein entscheiden darf. Dem Vater steht kein Mitspracherecht zu.
Möchte der Vater jedoch in die Erziehung seines Kindes einbezogen werden und auch in Entscheidungen einbezogen werden, muss er das Sorgerecht beantragen. Dies kann durch eine gemeinsame Sorgeerklärung oder durch gerichtliche Entscheidung geschehen.
Die gemeinsame Sorgeerklärung setzt die Zustimmung der Mutter voraus. Sollte die Mutter ihre Zustimmung nicht geben, kann der Vater das Sorgerecht durch gerichtliche Entscheidung beantragen. Hierbei muss der Vater nachweisen, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl dient und er in der Lage ist, das Kind angemessen zu betreuen und zu erziehen.
Es ist also ratsam, bei Unstimmigkeiten frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Wir als Kanzlei stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie in allen Fragen rund um das Sorgerecht bei unehelichen Kindern.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir helfen Ihnen gerne.
Ihr MS Concept Team.
Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub: Was Sie wissen müssen.
Wenn Sie und Ihr Partner das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder haben, stehen Sie vor besonderen Herausforderungen, wenn es um Urlaubspläne geht. Nachfolgend finden Sie wichtige Tipps und Hinweise, damit Ihre Urlaubspläne möglichst reibungsfrei verlaufen.
Bevor Sie sich auf die Urlaubsplanung begeben, müssen Sie die wichtigsten Faktoren berücksichtigen, die bei der Planung mit dem gemeinsamen Sorgerecht eine Rolle spielen. Dazu gehören:
- Die Zustimmung des anderen Elternteils
- Die Bedürfnisse des Kindes
- Die finanzielle Situation beider Eltern
- Die Schulferien
Die Zustimmung des anderen Elternteils einholen
Sofern Sie Urlaub mit Ihrem gemeinsamen Kind planen, sollten Sie sich bereits einige Zeit im Voraus die Zustimmungen des anderen Elternteils einholen, damit etwaige Unstimmigkeiten und Fragestellungen rechtzeitig zum Urlaubsantritt geklärt sind.
Auch ist erforderlich, dass Sie die Zustimmung Ihres Ex-Partners schriftlich haben, um diese gegebenenfalls vorweisen zu können. Die Zustimmung per E-Mail oder Brief ist dabei regelmäßig ausreichend, wobei Sie darauf achten sollten, dass Informationen wie Reiseziele, Reisedaten und Kontaktdaten während der Reise in der Kommunikation enthalten sind. Es gilt zu vermeiden, dass Ihr Ex-Partner sich darauf berufen kann, nicht über alle relevanten Informationen in Kenntnis gewesen zu sein und somit im Nachgang eine vermeintlich bereits erteilte Erlaubnis wieder entzieht. Achten Sie daher auf entsprechende Nachweise, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigen
Achten Sie während Urlaubsreisen auf die Bedürfnisse Ihres Kindes, damit es den Urlaub glücklich und gesund verbringen kann.
Um dies zu erreichen, stellen Sie sicher, dass das jeweilige Reiseziel für Ihre Kinder geeignet ist und Aktivtäten bietet, die dem Alter des Kindes entsprechen.
Überlegen Sie auch, ob Ihr Kind besondere Medikamente benötigt. Falls Sie sich unsicher sind, stimmen Sie sich entsprechend mit Ihren Ex-Partner ab. Sollten Medikamente notwendig sein, nehmen Sie diese im ausreichenden Umfang mit und erkundigen Sie sich im Voraus über die Einnahme.
Die Schulferien berücksichtigen
Wie Sie wissen, besteht in Deutschland grundsätzlich Schulpflicht. Urlaubsreisen sollten daher stets in den Schulferien unternommen werden, damit Ihr Kind die Schule nicht verpasst. Die in einigen Fällen gelebte Praxis, das Kind ein paar Tage vor Ferienbeginn krank zu melden, um früher in den Urlaub zu starten und günstigere Konditionen zu erhalten gilt es zu vermeiden. Bieten Sie Ihren Ex-Partner keine Angriffsfläche in dem Sie versuchen die Schulpflicht zu umgehen.
Umgangsrecht des geschiedenen Vaters
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen, die Ihnen aufzeigen, welche Rechte Ihnen als geschiedener Vater oder Mutter zustehen können.
Was ist das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht bezieht sich auf das Recht eines Elternteils, Zeit mit seinem Kind zu verbringen, nachdem eine Trennung oder Scheidung stattgefunden hat. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und ist für beide Elternteile gleich. Es ist wichtig zu betonen, dass das Wohl des Kindes immer im Vordergrund stehen sollte und das Umgangsrecht daher nur gewährt wird, wenn es im besten Interesse des Kindes ist.
Wie wird das Umgangsrecht festgelegt?
Idealerweise sollten sich die Eltern über das Umgangsrecht einigen, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Wenn dies nicht möglich ist, kann ein Familiengericht das Umgangsrecht festlegen. Hierbei wird ein individuelles Konzept erstellt, das auf die Bedürfnisse des Kindes und der Eltern zugeschnitten ist. Das Umgangsrecht kann auch zeitlich begrenzt oder stufenweise erhöht werden.
Was sind die Rechte und Pflichten bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts?
Das Umgangsrecht ist ein Recht und keine Pflicht. Das bedeutet, dass ein Elternteil nicht gezwungen werden kann, sein Umgangsrecht auszuüben. Umgekehrt hat das Kind das Recht auf regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen. Wenn es jedoch zum Wohl des Kindes notwendig ist, kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Was sind die Konsequenzen bei Verletzung des Umgangsrechts?
Ein Verstoß gegen das Umgangsrecht kann schwerwiegende Folgen haben. In einigen Fällen kann dies zu einem Entzug des Sorgerechts führen. Wenn ein Elternteil das Umgangsrecht verletzt, kann der andere Elternteil vor Gericht gehen, um das Umgangsrecht durchzusetzen.
Wie können Sie Ihre Rechte als geschiedener Vater oder Mutter wahrnehmen?
Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit einem erfahrenen Familienanwalt in Verbindung setzen. Ein Anwalt kann Sie bei der Ausarbeitung einer einvernehmlichen Lösung unterstützen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vertreten, wenn dies notwendig ist.
Zusammenfassung: Das Umgangsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Familienrechts. Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, ist es wichtig, dass das Kind weiterhin eine Beziehung zu beiden Elternteilen pflegen kann. Das Umgangsrecht ist im BGB geregelt und sollte immer im besten Interesse des Kindes ausgeübt werden. Wenn Sie Fragen zum Umgangsrecht haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung.
Umgangsecht der Großeltern
Als Familienanwälte verstehen wir, dass das Umgangsrecht von Großeltern ein emotionales und oft kontroverses Thema ist. Es kann viele Gründe geben, warum Großeltern ihr Enkelkind nicht so oft sehen können, wie sie möchten.
Gesetzliche Grundlagen des Umgangsrechts der Großeltern
Das Umgangsrecht von Großeltern ist in Deutschland gesetzlich verankert. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und besagt, dass Großeltern das Recht auf Umgang mit ihren Enkelkindern haben, sofern dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das Umgangsrecht der Großeltern nicht automatisch besteht. Vielmehr müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um das Umgangsrecht zu erhalten.
Voraussetzungen für das Umgangsrecht der Großeltern
Damit Großeltern das Recht auf Umgang mit ihren Enkelkindern haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss eine enge Beziehung zwischen Großeltern und Enkelkind bestehen.
- Das Umgangsrecht darf nicht dem Wohl des Kindes widersprechen.
- Es dürfen keine familiären Konflikte bestehen, die das Umgangsrecht beeinträchtigen könnten.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Umgangsrecht der Großeltern in erster Linie dem Wohl des Kindes dient. Wenn das Wohl des Kindes durch den Umgang mit den Großeltern gefährdet ist, wird das Umgangsrecht nicht gewährt.
Wie können Großeltern das Umgangsrecht durchsetzen?
Wenn Großeltern das Umgangsrecht durchsetzen möchten, müssen sie einen Antrag auf Umgangsregelung stellen. Dieser Antrag muss beim Familiengericht gestellt werden, das dann über die Angelegenheit entscheidet.
Es ist wichtig zu betonen, dass es in Deutschland kein automatisches Umgangsrecht für Großeltern gibt. Vielmehr muss das Umgangsrecht individuell und in Absprache mit den Eltern des Kindes festgelegt werden.
Die Rolle der Eltern beim Umgangsrecht der Großeltern
Die Eltern haben bei der Entscheidung über das Umgangsrecht der Großeltern eine wichtige Rolle. Wenn die Eltern des Kindes das Umgangsrecht der Großeltern unterstützen, ist es viel wahrscheinlicher, dass das Umgangsrecht gewährt wird.
Wenn die Eltern jedoch gegen das Umgangsrecht der Großeltern sind, kann dies die Durchsetzung des Umgangsrechts erschweren. In diesem Fall müssen die Großeltern nachweisen, dass der Umgang mit dem Enkelkind dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Sie haben Beratungsbedarf in Sachen Umgangsrecht? Dann sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr MS Concept Team.
Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):
Ich möchte mich nochmal recht herzlich ♥️ bei Ihnen für die nette Beratung bedanken.
Ich kann nur alle Sterne vergeben da Sie mir schnell und kompetent weitergeholfen haben.
Lieben Gruß
Nicole Städler
Sie waren freundlich und sehr kompetent.
Sehr weiterempfehlenden!
Simon
Top Kanzlei die auf die bedürfnisse der Mandanten reagiert. Ich habe mich sicher aufgehoben gefühlt und wurde super auf die Verhandlung vorbereitet. Auch zukünftig werde ich diese Kanzlei in Anspruch nehmen.
Regina Hagmann