- der vollständigen Unfallabwicklung
- der Durchsetzung / Abwehr von allen Ansprüchen
- der (außer)-gerichtlichen Kommunikation mit den Beteiligten
- der vollständigen Bezifferung Ihrer Schäden
Droht ein Bußgeld & Führerscheinentzug?
Atmen Sie erst einmal durch. Wir kümmern uns darum.
„Die ist gelb – das reicht schon!“
„Ich werde schon nicht geblitzt“
Solche Ideen führen meist zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit, welche ein Bußgeld, eine Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“) oder schlimmstenfalls ein Fahrverbot nach sich ziehen kann.
Akzeptieren Sie nicht einfach einen Bußgeldbescheid, ohne die Möglichkeiten einer rechtlichen Überprüfung ausgeschöpft zu haben. Viel zu wenig Autofahrer sind sich bewusst, dass ein behördliches Verfahren sehr fehleranfällig ist und zahlreiche Bußgeldbescheide wegen Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder sonstigen Verstößen unwirksam sein können.
Nutzen Sie die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und lassen Sie den behördlichen Vorwurf von uns überprüfen. Durch eine Akteneinsicht und eine anschließende Prüfung durch einen unserer qualifizierten Rechtsanwälte/-innen können die teils einschneidenden und wirtschaftlich existenziellen Folgen eines Verstoßes häufig jedenfalls gemindert, teilweise sogar vollständig beseitigt werden.
Vertrauen Sie hier auf unsere Expertise, unsere Kompetenz und unsere Erfahrung – wir überprüfen Ihre Bußgeldakte detailliert und finden den für Sie besten Weg.
Zumeist ist solch eine Überprüfung für Sie ohne Kosten verbunden. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel sämtliche Kosten (außer einer etwaigen Selbstbeteiligung) eines beauftragten Rechtsanwalts und etwaiger Verfahrenskosten. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, sprechen wir mit Ihnen, BEVOR Mehrkosten anfallen.
Bernhard Pröschild
07151 / 209550
Kontaktformular
Auszug unserer Services
- Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
- Überprüfung Ihres Bußgeldbescheids & Abwehr von Bußgeldern, insbesondere wegen
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstößen
- Abstandsunterschreitungen
- Umfassende Prüfung des behördlichen Verfahrens
- Einspruchseinlegung und Akteneinsicht
- Erwerb, Entzug & Neuerteilung vom Führerschein
- Betreuung vor und während einer MPU
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