MS Concept Rechtsanwälte

Wir helfen Ihnen bei

  • Verkehrsunfall und Unfallabwicklung
  • Führerscheinentzug / Entzug der Fahrerlaubnis
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
  • Verteidigung bei Straftaten (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht o.ä.)

Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht

in Waiblingen, Stuttgart und Backnang

Wir kümmern uns

  • um bestmögliche Verteidigung gegen einen drohenden Führerscheinentzug.
  • um schnellstmögliche Abwicklung mit den Versicherungen, damit Sie zu Ihrem Geld kommen.
  • um bestmögliche Verteidigung gegen Ihren Bußgeldbescheid.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Bernhard Pröschild


Bernhard Pröschild
Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!

07151 / 209550

0157 / 52918568

Kontaktformular

Kurzfristige Terminvereinbarung – i.d.R. innerhalb von 24h.

Wichtige Tipps


Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Wir machen neben Ihrem Fahrzeugschaden auch alle weiteren, Ihnen ggf. zustehenden Ansprüche vollständig geltend, wie bspw. SchmerzensgeldVerdienstausfallHaushaltsführungsschaden etc.

Wir raten dringend davon ab, Vereinbarungen mit der Versicherung des Unfallgegners zu treffen, wie bspw. über die Werkstatt, einzuschaltende Sachverständigengutachter o.ä. Der Versicherung Ihres Gegners geht es vorrangig darum, weniger bezahlen zu müssen.

Wir setzen Ihre Ansprüche in voller Höhe durch und sorgen dafür, dass Sie schnellst möglich zu Ihrem Geld kommen. Kontaktieren Sie uns.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?

Bewahren Sie Ruhe! Auf keinen Fall sollten Sie sich zu dem Vorgang äußern.

Schweigen Sie und kontaktieren Sie uns. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen, wie belastbar die Vorwürfe und die vermeintlichen Beweise tatsächlich sind. In vielen Fällen gelingt es, den Bußgeldbescheid erfolgreich anzugreifen.

Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Häufige Gründe für einen Bußgeldbescheid sind u.a.:

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Abstandsverstöße
  • Verletzung der Vorfahrt
  • Rotlichtverstoß
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Benutzung von Mobiltelefon

Ihnen droht ein Führerscheinentzug / Entzug der Fahrerlaubnis?

In diesem Fall sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Wir kämpfen für Ihren Führerschein / Ihre Fahrerlaubnis.

Wir unterstützen Sie bei einer drohenden Auferlegung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), ebenso wie bei der Begutachtung Ihrer Fahreignung. Bei uns sind Sie richtig, wenn es um Ihren Führerschein geht.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Sie haben eine Fahrtenbuchauflage erhalten?

Gem. § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO kann einem Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge auferlegt werden, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einem Verkehrsverstoß nicht möglich war.

Eine Fahrtenbuchauflage ist eine lästige „Strafe“ der Verwaltungsbehörde, die auferlegt wird, wenn der tatsächliche Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht rechtzeitig vor Verjährung der Ordnungswidrigkeit ermittelt werden kann.

Sollten Sie eine solche Fahrtenbuchauflage erhalten haben, übernehmen wir für Sie die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung und prüfen Ihre Möglichkeiten, sich gegen die Anordnung zu wehren.

Ihr Punktekonto in Flensburg ist voll?

Bei Bestimmen Ordnungswidrigkeiten droht neben einer Geldstrafe häufig auch die Eintragung von „Punkten in Flensburg“. Damit ist eine Eintragung in das zentrale Register des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts gemeint, welches seinen Sitz in Flensburg hat.

Hintergrund der Punkte ist, dass bei Erreichen einer gewissen Anzahl an Punkten die betroffenen Verkehrsteilnehmer zunächst durch eine schriftliche Ermahnung und dann durch eine schriftliche Verwarnung in Ihrem Verhalten im Straßenverkehr „erzogen“ werden sollen.

Hilft auch dass nichts, ist bei dem Erreichen von 8 Punkten mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.

Wissen Sie, wie Sie bei einem Wildunfall reagieren müssen?

Wenn es zu einem Wildunfall kommt, ist es wichtig, schnell und besonnen zu handeln. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle: Schalten Sie das Warnblinklicht ein, stellen Sie das Warndreieck auf und machen Sie andere Verkehrsteilnehmer auf die Unfallstelle aufmerksam.
  2. Verständigen Sie die Polizei: Bei einem Wildunfall muss die Polizei informiert werden, auch wenn das Tier verletzt oder tot am Straßenrand liegt. Die Polizei erstellt eine Unfallaufnahme, die später von Versicherungen benötigt wird.
  3. Dokumentieren Sie den Unfall: Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den beschädigten Fahrzeugen und dem Tier. Notieren Sie sich auch die Personalien von Zeugen.
  4. Melden Sie den Schaden der Versicherung: Informieren Sie Ihre Versicherung über den Unfall und lassen Sie sich beraten, wie weiter vorzugehen ist.
  5. Beachten Sie besondere Vorschriften: Bei einem Wildunfall gelten oft besondere Vorschriften, z.B. in Bezug auf die Entsorgung des toten Tieres oder den Umgang mit Wildtieren, die verletzt wurden.

Ein Wildunfall kann teuer werden, insbesondere wenn das Fahrzeug stark beschädigt wird. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen und gegebenenfalls Schadenersatz von der Gemeinde oder dem Jagdpächter zu fordern. Wenden Sie sich daher an einen erfahrenen Rechtsanwalt, um Ihre Rechte optimal vertreten zu lassen.

Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

Google Bewertung Verkehrsrecht

Ich kann die Anwaltskanzlei MS Concept nur weiterempfehlen! Schnelle, freundliche, professionelle Hilfe und ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis!
Vielen herzlichen Dank!

Aylin Lara Zeybek

Google Bewertung Verkehrsrecht

Sehr nettes Team und sehr kompetenter Anwalt.

Mir wurde weitergeholfen, als ich in einer schweren Situation war.

Memik Erdogan

Google Bewertung Verkehrsrecht

Sehr gute Betreuung und sympathisches Team! Professionell und Transparent. Können wir gerne weiterempfehlen.

Marcel Seyther

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