MS Concept Rechtsanwälte

Wir helfen Ihnen bei

  • Trennungsunterhalt
  • nachehelichem Unterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt

Ihre Anwälte für Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt

in Waiblingen, Stuttgart und Backnang

Als Kanzlei für Familienrecht sind auf Unterhaltsfragen spezialisiert und unterstützen Sie gerne in allen Angelegenheiten rund um das Thema Unterhalt.

Als Mandant stehen Sie in Unterhaltsfragen oft vor einer schwierigen Entscheidung. Es gibt verschiedene Varianten des Unterhalts, die je nach individueller Situation zum Tragen kommen können. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin – wir helfen Ihnen gerne. Ob Sie Unterhaltsansprüche durchsetzen möchten, oder Unterhaltsansprüche abwehren möchten – bei uns sind Sie richtig.

Kindesunterhalt:

Wenn ein Kind in einer Trennungssituation lebt, muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Unterhalt zahlen. Dieser Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und Durchsetzung Ihrer Unterhaltsforderungen und vertreten Sie auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch, wenn Sie mit Unterhaltsforderungen konfrontiert werden und stellen sicher, dass Sie nicht mehr bezahlen müssen, als tatsächlich geboten.

Trennungsunterhalt:

Nach einer Trennung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Dieser Unterhalt dient dazu, den Lebensunterhalt des bedürftigen Ehegatten zu sichern. Gerade bei Trennungsunterhalt ist es unbedingt erforderlich, schnell zu reagieren.

Sie haben Fragen zum Thema Trennungsunterhalt? Sie möchten Trennungsunterhalt geltend machen oder einen Trennungsunterhaltsanspruch abwehren? Dann sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Wir helfen Ihnen gerne.  

Ehegattenunterhalt:

Nach einer Scheidung kann ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt bestehen, wenn ein Ehegatte bedürftig ist und der andere Ehegatte leistungsfähig ist. Gerade bei der Frage des Ehegattenunterhalts kommt es häufig zum Streit. Hier ist es erforderlich, einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht an seiner Seite zu haben, der sicherstellt, dass Ihre Interessen bestmöglich berücksichtigt werden.

Sprechen Sie uns an – unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht, Frau Dr. Sahra Schneider, hilft Ihnen gerne.

Wir bieten Ihnen eine kompetente und individuelle Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Unterhalt. Dabei legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine schnelle und effektive Lösung Ihrer Probleme.

Als erfahrene Anwaltskanzlei im Familienrecht sind wir Ihr verlässlicher Partner in allen Unterhaltsfragen. Wir setzen uns engagiert und kompetent für Ihre Interessen ein und vertreten Sie auch vor Gericht.

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Problemen zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Ihr MS Concept Team

Ihre Fachanwältin für Familienrecht

Dr. Sahra L. Schneider


Sarah Schneider
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Wichtige Tipps


Ehegattenunterhalt / nachehelicher Unterhalt

Mit der Trennung / Scheidung ist es noch nicht vorbei. Ein ganz wesentlicher Konfliktpunkt ist meist der nacheheliche Unterhalt (Ehegattenunterhalt). Unsere erfahrene Fachanwältin, Frau Dr. Sahra Schneider, unterstützt Sie in allen Fragen und Phasen des Unterhaltsverfahrens. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Nachehelicher Unterhalt

Nachehelicher Unterhalt wird nach der Scheidung gezahlt. Der Zweck des nachehelichen Unterhalts ist es, den unterhaltsberechtigten Ehepartner finanziell abzusichern, wenn er nach der Scheidung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat derjenige Ehepartner, der nach der Scheidung nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.

Voraussetzungen für Ehegattenunterhalt

Um Anspruch auf Ehegattenunterhalt zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind:

  1. Bedürftigkeit
    Um Ehegattenunterhalt zu erhalten, muss der Unterhaltsberechtigte bedürftig sein. Das bedeutet, dass er nicht in der Lage ist, seinen angemessenen Lebensbedarf selbst zu decken. Die Bedürftigkeit kann entweder aufgrund von Krankheit, Alter oder Erwerbslosigkeit bestehen.
  2. Leistungsfähigkeit

    Der Unterhaltspflichtige muss leistungsfähig sein, um Ehegattenunterhalt zahlen zu können. Das bedeutet, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügen muss, um den Unterhalt zu zahlen.

  3. Verwandtschaftsverhältnis

    Die Ehepartner müssen miteinander verheiratet sein, um Anspruch auf Ehegattenunterhalt zu haben. Andere Personen, wie zum Beispiel Lebenspartner oder Verlobte, haben keinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt.

  4. Unterhaltsbedarf

    Der Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten muss angemessen sein. Dabei werden die individuellen Umstände des Unterhaltsberechtigten berücksichtigt, wie zum Beispiel das Alter, die Gesundheit, die Erwerbsfähigkeit und der Lebensstandard.

  5. Eigenes Einkommen

    Der Unterhaltsberechtigte muss nachweisen, dass er nicht über ausreichendes eigenes Einkommen verfügt, um seinen Lebensbedarf zu decken. Wenn er über eigenes Einkommen verfügt, wird dieses auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

  6. Einsatzpflicht

    Der Unterhaltsberechtigte ist verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen und sein Einkommen zu maximieren. Dies wird als Einsatzpflicht bezeichnet. Wenn der Unterhaltsberechtigte dieser Pflicht nicht nachkommt, kann dies zu einer Kürzung des Unterhaltsanspruchs führen.

  7. Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

    Der Unterhaltsanspruch kann verwirkt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte sich grob gegen seine Unterhaltspflichten verhält, zum Beispiel durch eine schwerwiegende Straftat gegenüber dem Unterhaltspflichtigen

Sie benötigen Unterstützung im Unterhaltsrecht? Dann vereinbaren Sie einen Termin. Wir helfen Ihnen unkompliziert und erfahren.

Ihr MS Concept Team

Kindesunterhalt und Berechnung

Als Elternteil hat man die gesetzliche Pflicht, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen. Hierbei ist der Kindesunterhalt ein wichtiger Aspekt, der im Falle einer Trennung oder Scheidung geregelt werden muss. Die Berechnung des Kindesunterhalts kann jedoch komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nicht selten passieren bei der Berechnung Fehler, die sich dann Monat für Monat in

der Unterhaltszahlung widerspiegeln. Es ist daher zu empfehlen, sich einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht zur Seite zu nehmen, um sicherzustellen, dass alles in Ihrem Sinne verläuft und Ihre Interessen bestmöglich berücksichtigt werden.

Grundlagen des Kindesunterhalts

Gemäß § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Eltern verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Der Unterhalt umfasst sowohl den Bar- als auch den Naturalunterhalt. Der Barunterhalt wird in Form von Geldleistungen erbracht, während der Naturalunterhalt durch die Bereitstellung von Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Bildung erbracht wird.

Berechnung des Kindesunterhalts

Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt auf der Grundlage des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils. Hierbei wird das bereinigte Nettoeinkommen herangezogen, welches sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich bestimmter Ausgaben ergibt.

Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt in der Regel nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle gibt Auskunft über den Mindestunterhalt, der für ein Kind in Abhängigkeit vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu zahlen ist.

Die Düsseldorfer Tabelle wird von den Familiengerichten als Richtlinie verwendet, um den Unterhalt zu berechnen. Sie wird jedoch nicht als bindend angesehen und es können Abweichungen von der Tabelle vorgenommen werden, wenn dies im Einzelfall gerechtfertigt ist.

Sehr gerne unterstützten wir Sie bei allen Fragen rund um das komplexe Thema „Kindesunterhalt“. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Ihr MS Concept Team.

Trennungsunterhalt – was Sie wissen sollten

Trennungsunterhalt ist ein wichtiger Aspekt bei einer Trennung oder Scheidung. Unter Trennungsunterhalt versteht man den Anspruch des bedürftigen Ehepartners auf finanzielle Unterstützung durch den anderen Ehepartner während der Trennungszeit. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, wenn ein Ehepartner nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Grundlagen des Trennungsunterhalts

Gemäß § 1361 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hat derjenige Ehepartner, der nach der Trennung bedürftig ist, einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser Anspruch besteht, solange, bis die Scheidung rechtskräftig ist und der geschiedene Ehepartner seinen eigenen Unterhalt sichern kann.

Der Trennungsunterhalt umfasst den Barunterhalt und den Naturalunterhalt. Der Barunterhalt wird in Form von Geldleistungen erbracht, während der Naturalunterhalt durch die Bereitstellung von Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Bildung erbracht wird.

Berechnung des Trennungsunterhalts

Die Berechnung des Trennungsunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Einkommen beider Ehepartner, den Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder oder dem Alter der Ehepartner. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass auch Vermögenswerte wie beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Auto bei der Berechnung berücksichtigt werden können.

Es ist ratsam, sich bei einer Trennung oder Scheidung frühzeitig mit einem Anwalt für Familienrecht in Verbindung zu setzen. Dieser kann Sie umfassend über Ihre Ansprüche auf Trennungsunterhalt informieren und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei verfügt über einschlägige Erfahrung im Bereich des Familienrechts und kann Sie kompetent und individuell beraten. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir helfen Ihnen gerne.

Unterhaltsklage und Unterhaltsverfahren: Alles, was Sie wissen müssen

Eine Unterhaltsklage kann eine große Belastung sein – sowohl finanziell als auch zeitlich. Um Ihnen einen kurzen Überblick über das Unterhaltsverfahren zu geben, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst.

Zunächst muss ein Antrag auf Unterhalt gestellt werden. Der Unterhaltspflichtige wird dann aufgefordert, Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu geben. Wenn er diese Auskunft erteilt hat, wird er zur Zahlung des Kindesunterhalts aufgefordert.

Falls der Unterhaltspflichtige sich weigert oder die Begründung zweifelhaft ist, sollten Sie die Chancen eines Unterhaltsverfahrens mit einem Rechtsanwalt ausloten. Hierbei beginnt das Verfahren mit einem Antrag, in dem die Ansprüche aus dem Schreiben gerichtlich geltend gemacht werden. Wir empfehlen, allerspätestens zu diesem Zeitpunkt einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht hinzuziehen. Sprechen Sie uns an – unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht, Frau Dr. Sahra Schneider, unterstützt Sie in jeder Verfahrensphase.

In den meisten Fällen kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, zu der die Beteiligten persönlich geladen werden. Da Unterhaltsverfahren Anwaltszwang herrscht, müssen die Beteiligten von ihren Anwälten vertreten werden.

Wenn das Familiengericht dem Antrag stattgibt, kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden und die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn der Unterhaltsschuldner nicht freiwillig zahlt.

Als Kanzlei für Familienrecht unterstützen wir Sie bei jedem Schritt des Unterhaltsverfahrens, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Wenn Sie eine Klage wegen Unterhalt erhalten haben oder Unterhalt einklagen möchten, kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

G-5star

Ich möchte mich nochmal recht herzlich ♥️ bei Ihnen für die nette Beratung bedanken.
Ich kann nur alle Sterne vergeben da Sie mir schnell und kompetent weitergeholfen haben.
Lieben Gruß

Nicole Städler

G-5star

Sie waren freundlich und sehr kompetent.
Sehr weiterempfehlenden!

Simon

G-5star

Top Kanzlei die auf die bedürfnisse der Mandanten reagiert. Ich habe mich sicher aufgehoben gefühlt und wurde super auf die Verhandlung vorbereitet. Auch zukünftig werde ich diese Kanzlei in Anspruch nehmen.

Regina Hagmann

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