- Bundesweite Verteidigung
- Spezialisiert auf Urheberrecht
- Erfahrung aus über 1000 Abmahnfällen
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Abmahnung der SoundGuardian GmbH
wegen Nutzung von Musiktiteln bei Instagram / TikTok
Sie haben ein Schreiben der SoundGuardian GmbH wegen der Nutzung von Musiktiteln auf Instagram / TikTok erhalten. Die SoundGuardian GmbH fordert von Ihnen eine Nachlizenzierung in Höhe von mehreren tausend Euro? Dann sprechen Sie uns an. Seit 2008 sind wir auf das Urheberrecht spezialisiert und verfügen über Erfahrung aus weit über tausend Abmahnungsfällen.
Wir helfen Ihnen. Erfahren. Fair. Sofort.
Ihr MS Concept Team.
Häufige Fragen
Die Antwort lautet: ja. Das Schreiben mag auf den ersten Blick automatisiert erstellt wirken und die geltend gemachten Forderungen viel zu hoch. Ignorieren Sie das Schreiben, droht Ihnen jedoch ein Gerichtsverfahren und erhebliche Mehrkosten. Sie sollten daher in jedem Fall auf das Schreiben reagieren. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass Sie die Forderung bezahlen sollen – in vielen Fällen besteht die Möglichkeit, die Forderung deutlich zu reduzieren oder aber vollständig abzuwehren.
Das kommt auf den Einzelfall an. Die Forderung kann nur dann berechtigt sein, wenn SoundGuardian tatsächlich über die Rechte verfügt, die an dem betroffenen Musiktitel geltend gemacht werden. Dies geht aus dem Schreiben von SoundGuardian häufig nicht klar hervor, sondern wird lediglich behauptet. Selbst wenn die Rechte bestehen, ist die geltend gemachte Forderung u.U. viel zu hoch. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass Sie über die erforderlichen Lizenzen verfügt haben und die Nutzung rechtmäßig war.
Die „klare“ Antwort lautet: es kommt drauf an. Musik ist IMMER urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass Sie diese nur dann nutzen dürfen, wenn Sie über die entsprechende „Erlaubnis“ verfügen.
Bei Social Media kommt es in der Regel darauf an, ob es sich um eine private oder um eine gewerbliche Nutzung handelt.
TikTok und Instagram haben zwar Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA und einzelnen Rechteinhabern, diese gelten jedoch nur für private Nutzer.
Gewerbliche Nutzung umfasst alle kommerziellen oder unternehmerischen Aktivitäten:
- Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen, Darstellung des Unternehmens oder das Erzielen von Einnahmen (z. B. durch Kooperationen oder Sponsoring).
Für solche Fälle ist in der Regel eine separate Lizenz des Tonträgerherstellers erforderlich, insbesondere bei der Kombination von Musik und eigenem Videomaterial.
Für private Nutzer besteht in der Regel kein Risiko, da sie durch die Vereinbarungen geschützt sind.
Was Sie sonst noch wissen sollten
Die sogenannte SoundGuardian GmbH verschickt derzeit Schreiben, vor denen sich viele Social-Media-Nutzer verständlicherweise fürchten. Wichtig ist zunächst die Einordnung: Juristisch handelt es sich nicht um eine klassische Abmahnung im Sinne des Urheberrechts (§ 97 a UrhG). Zwar wird eine rechtliche Auseinandersetzung angestoßen, jedoch fehlt das zentrale Merkmal einer echten Abmahnung – die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Beseitigung der Wiederholungsgefahr dient.SoundGuardian bezeichnet ihre Schreiben stattdessen als „Berechtigungsanfrage“ oder „Forderung zur Nachlizenzierung“. Im Mittelpunkt stehen damit primär finanzielle Forderungen, nicht die Unterlassung. Unterlassungserklärungen werden selten bis gar nicht verlangt.
Am erzeugten Druck ändert dies jedoch nichts: Die Schreiben wirken auf Empfänger häufig genauso belastend wie klassische Abmahnungen – insbesondere wegen kurzer Fristen und unklarer Rechtslage.
Im Kern des Problems liegt die Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung. TikTok und Instagram haben zwar Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA und einzelnen Rechteinhabern, diese gelten jedoch nur für private Nutzer.
Gewerbliche Nutzung umfasst alle kommerziellen oder unternehmerischen Aktivitäten:
Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen, Darstellung des Unternehmens oder das Erzielen von Einnahmen (z. B. durch Kooperationen oder Sponsoring).
Für solche Fälle ist in der Regel eine separate Lizenz des Tonträgerherstellers erforderlich, insbesondere bei der Kombination von Musik und eigenem Videomaterial.
Für private Nutzer besteht in der Regel kein Risiko, da sie durch die Vereinbarungen geschützt sind.
a) Urheberrecht am Werk (§ 2 UrhG)
Zum einen geht es bereits um das Einfügen der Musik in eigene Videos. Dies stellt eine Vervielfältigung (§ 16 UrhG) dar. Dazu kommt durch das Hochladen des Videos die öffentliche Zugänglichmachung. Gemäß § 19a UrhG ist diese Handlung ausschließlich dem Urheber vorbehalten und darf ohne entsprechende Lizenz nicht erfolgen. Die SoundGuardian GmbH beruft sich meist auf das Leistungsschutzrecht, das nicht das Musikstück, sondern die Tonaufnahme schützt und dem Hersteller das exklusive Recht gibt, diese zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.
b) Befugnis der SoundGuardian GmbH
Eine bedeutende Frage ist, ob SoundGuardian überhaupt befugt ist, die Ansprüche geltend zu machen. Dazu müssen ihnen die exklusiven Nutzungsrechte an der betreffenden Tonaufnahme übertragen worden sein und diese auch die Durchsetzung von Schadensersatz umfassen. Diese Übertragung ist jedoch nicht sofort erkennbar.
c) Urheberrechtsverletzung
Zuerst ist zu prüfen, ob die Nutzung tatsächlich gewerblich war. Dabei kommt es auf die Umstände an. Bei der Abgrenzung von gewerblicher und privater Nutzung kann von Bedeutung sein, ob Werbekennzeichnungen vorliegen oder Produkte beworben werden. Ein weiteres Kriterium für eine Urheberrechtsverletzung ist ob, Musik aus der offiziellen Business-Library von Instagram/TikTok genutzt wurde. Dort besteht oft kein Risiko.
d) Schadensersatzhöhe
Die Beträge, die gefordert werden, liegen oft zwischen 1.000 und 15.000 € und werden nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet – also der hypothetischen Gebühr, die bei rechtmäßiger Nutzung fällig gewesen wäre. Wichtig ist aber, dass die angesetzten Lizenzgebühren oft spekulativ und überhöht angesetzt werden. Für Sie bedeutet dies, dass die Summen in einer Verhandlung deutlich reduziert werden könnten.
Unsere Handlungsempfehlungen
Haben Sie ein Schreiben von SoundGuardian erhalten? Bewahren Sie zunächst Ruhe und nehmen Sie die darin genannten Fristen ernst. Notieren Sie die Fristen und handeln Sie nicht überstürzt.
- Nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben: Direkter Kontakt oder die Annahme des Nachlizenzierungsangebots kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
- Video sichern und offline nehmen: Machen Sie Screenshots, dokumentieren Sie das Datum und stellen Sie das beanstandete Video offline.
- Rechtsanwalt einschalten: Lassen Sie prüfen, ob das Schreiben berechtigt ist und ob die geforderte Schadensersatzhöhe gerechtfertigt ist.
Tipp für die Zukunft:
Um sich den ganzen Stress zu ersparen, sollten Sie nur Musik aus der CM Library oder lizenzierte bzw. selbst erstellte Musik verwenden und als gewerblicher Account die normale Musikbibliothek meiden.