MS Concept Rechtsanwälte

Wir helfen Ihnen bei

  • der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
  • einem (drohendem) Fahrverbot
  • einem Führerscheinentzug / Entzug der Fahrerlaubnis
  • der Absolvierung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Atmen Sie erst einmal durch. Wir kümmern uns darum.

Sie haben einen Unfall gehabt, ihr Auto hat einen Sachschaden erlitten oder Sie sind sogar selbst verletzt worden?

Im Rahmen einer umfassenden Unfallschadensregulierung im privaten und geschäftlichen Bereich kümmern wir uns selbstverständlich um eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen und unterstützen Sie zielorientiert dabei, Ihre Ansprüche vollumfänglich durchzusetzen sowie etwaige geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite abzuwehren.

Hierbei setzen wir unsere Kompetenz und Erfahrung insbesondere dafür ein, dass sämtliche Sach- und Personenschäden aus dem Unfallereignis erfasst und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verschuldensquote geltend gemacht werden. So entgeht Ihnen kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Unser Augenmerk legen wir hier auf eine individuelle Beratung Ihres Falles, die alle Individualitäten und Besonderheiten umfassend analysiert und berücksichtigt, um letztendlich das Bestmögliche in Ihrer Situation herauszuholen.

Vorab sei schon so viel gesagt: unterschreiben Sie niemals vorschnell eine Gesamtabfindungsvereinbarung der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Auf den ersten Blick wirkt dies zuvorkommend und professionell, auf den zweiten Blick kann die Gegenseite jedoch nie daran interessiert sein, eine in der Höhe vollständige und sachlich richtige Unfallschadensregulierung durchzuführen.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Bernhard Pröschild


Bernhard Pröschild
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Auszug unserer Services


  • Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
  • Vollständige Schadensregulierung
  • Übernahme der vollständigen Kommunikation mit allen Beteiligten (Gegenseite, Versicherung, Sachverständiger, Gutachter, etc.)
  • Umfassende Geltendmachung aller Sach- und Personenschäden
  • Abwehr unberechtigter Forderungen des Unfallgegners

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