Abfindung bei Kündigung
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Abfindung
Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes kennt das Gesetz im Sozialplan, beim Nachteilsausgleich und beim Kündigungsschutz. Von hoher praktischer Relevanz ist die Abfindung bei Kündigung, die regelmäßig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage festgelegt wird. Die Abfindungshöhe bestimmt sich nach dem Ermessen des Richters. Dieser kann die Höhe der Entschädigung des Arbeitnehmers festlegen.
Höhe der Abfindung
Gemäß § 10 KSchG ist als Abfindung ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen. Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten festzusetzen.
Was ist ein Monatsverdienst?
Gemäß § 10 KSchG gilt als Monatsverdienst, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet, an Geld und Sachbezügen zusteht.

