- Unfallflucht & unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- Alkohol & Drogen am Steuer
- Fahrverbot & Entzug der Fahrerlaubnis
- Bußgeld, Punkten & Verkehrsverstößen
- Strafbefehl & Strafverfahren im Straßenverkehr
Verkehrsstrafrecht – Anwalt für Strafrecht
Ärger im Straßenverkehr? Wir helfen Ihnen weiter.
Ein Verkehrsverstoß kann schnell unangenehme Folgen haben. Ein Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg oder ein drohendes Fahrverbot sind dabei noch nicht alles, was auf Betroffene zukommen kann. Je nach Verstoß kann auch ein Strafverfahren eingeleitet werden oder die Fahrerlaubnis auf dem Spiel stehen.
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, Abstandsunterschreitung oder Alkohol am Steuer: Entscheidend ist, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und ob der behördliche Vorwurf tatsächlich zutrifft.
Auch nach einem Verkehrsunfall kann anwaltliche Unterstützung wichtig werden. Das gilt insbesondere bei einem Vorwurf wegen Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung oder einer anderen Verkehrsstraftat.
Wir prüfen für Sie Bußgeldbescheide und verteidigen Sie gegen strafrechtliche Vorwürfe. Dabei behalten wir auch Punkte, Fahrverbot und Fahrerlaubnis im Blick.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder Ihnen wird eine Verkehrsstraftat vorgeworfen? Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Häufige Fragen
Ein Bußgeldbescheid sollte nicht einfach hingenommen werden. Fehler können sich beispielsweise bei der Messung, der Beschilderung, der Identifizierung des Fahrers oder im behördlichen Verfahren ergeben.
Wir prüfen die Ermittlungsakte der Verwaltungsbehörde und die Voraussetzungen des Bußgeldverfahrens. Ist der Vorwurf nicht ausreichend belegt oder bestehen andere rechtliche Einwände, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein.
Wichtig ist dabei die Einspruchsfrist. Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte deshalb nicht unnötig Zeit verstreichen lassen. Melden Sie sich bei uns.
Zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, Vorfahrtsverstöße und die unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer.
Je nach Verstoß können neben dem Bußgeld auch Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot hinzukommen.
Nicht jeder Verstoß gegen die Verkehrsregeln ist automatisch eine Straftat. Viele Verkehrsverstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können beispielsweise ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot zur Folge haben.
Daneben gibt es eine Reihe von Verhaltensweisen, die das Strafgesetzbuch oder andere Strafvorschriften unter Strafe stellen. Dazu gehören etwa Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder bestimmte Formen der Gefährdung des Straßenverkehrs.
Für die Betroffenen ist diese Unterscheidung wichtig, weil ein Strafverfahren deutlich weitergehende Konsequenzen haben kann.
Wer sich nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, kann sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen.
Ob tatsächlich eine Unfallflucht vorliegt, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine wichtige Rolle kann beispielsweise spielen, ob überhaupt ein Unfall im strafrechtlichen Sinne vorlag und ob der Betroffene den Unfall bemerkt hat.
Gerade bei kleineren Schäden wird häufig darüber gestritten, ob der Fahrer den Zusammenstoß überhaupt wahrgenommen hat. Auch die Frage, wie lange man am Unfallort warten musste und welche Feststellungen ermöglicht wurden, kann für die rechtliche Bewertung relevant sein.
Wenn Sie als Beschuldigter zu einer polizeilichen Vernehmung geladen werden, sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, Angaben zum Tatvorwurf zu machen.
Bevor Sie sich äußern, kann es sinnvoll sein, zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Erst dann lässt sich beurteilen, welche Beweismittel vorliegen und ob eine Einlassung zur Sache Ihrer Verteidigung tatsächlich hilft.
Das Strafmaß hängt unter anderem von den Umständen des Unfalls, der Höhe des entstandenen Schadens und dem Verhalten nach dem Unfall ab. Neben einer Geldstrafe können je nach Fall auch Punkte und fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen hinzukommen.
Bei bestimmten Konstellationen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Deshalb sollte ein entsprechender Vorwurf nicht allein unter dem Gesichtspunkt der zu erwartenden Geldstrafe betrachtet werden.
Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss kann je nach Umständen als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt werden. Für die strafrechtliche Bewertung spielen unter anderem die festgestellte Alkoholkonzentration und die konkrete Fahrsituation eine Rolle.
Besonders relevant sind mögliche Ausfallerscheinungen oder eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Auch wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist, kann eine Alkoholfahrt strafrechtliche Konsequenzen haben.
Neben der strafrechtlichen Bewertung sollte auch die Fahrerlaubnis im Blick behalten werden.
Auch eine Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln kann zu einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren führen. Entscheidend ist, welche Substanz festgestellt wurde, unter welchen Umständen die Kontrolle erfolgte und welche weiteren Erkenntnisse zu der Fahrt vorliegen.
Bei einem strafrechtlichen Vorwurf können neben der eigentlichen Strafe weitere Folgen für die Fahrerlaubnis hinzukommen.
Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt, kann sich strafbar machen.
Das gilt beispielsweise dann, wenn keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder trotz einer Entziehung der Fahrerlaubnis weitergefahren wird.
Der Vorwurf sollte ernst genommen werden. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe können weitere Konsequenzen für die spätere Erteilung einer Fahrerlaubnis entstehen.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist von einem Fahrverbot zu unterscheiden. Bei einem Fahrverbot darf der Betroffene seine Fahrerlaubnis grundsätzlich behalten und für einen bestimmten Zeitraum nicht fahren. Bei einer Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis dagegen. Eine neue Fahrerlaubnis muss anschließend beantragt werden.
Ob ein solcher Entzug droht, hängt vom jeweiligen Tatvorwurf und den Umständen des Einzelfalls ab. Gerade bei beruflich auf das Fahrzeug angewiesenen Personen können die Folgen erheblich sein.
Aggressives Verhalten im Straßenverkehr kann unter bestimmten Voraussetzungen als Nötigung strafbar sein. In Betracht kommen beispielsweise bewusstes Ausbremsen, massives Drängeln oder das gezielte Erzwingen eines bestimmten Fahrverhaltens.
Allerdings reicht nicht jede rücksichtslose Fahrweise für eine strafrechtliche Verurteilung aus. Es muss vielmehr geprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer Nötigung tatsächlich erfüllt sind.
Da bei solchen Verfahren häufig die Aussagen der beteiligten Verkehrsteilnehmer eine zentrale Rolle spielen, kommt der genauen Rekonstruktion des Geschehens besondere Bedeutung zu.
Ja. Neben der zivilrechtlichen Regulierung eines Unfalls kann auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Das kommt beispielsweise bei dem Verdacht einer fahrlässigen Körperverletzung oder einer Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht.
Dabei wird geprüft, ob ein strafbares Verhalten vorlag und ob dieses für den Unfall oder die Verletzungen ursächlich war.
Nach einem Unfall mit verletzten Personen sollten Sie sich insbesondere bewusst sein, dass Ihre Angaben später auch für ein mögliches Strafverfahren relevant sein können.
Neben der Versorgung der Verletzten und der Sicherung der Unfallstelle ist deshalb dringend zu empfehlen, sich bei einem strafrechtlichen Vorwurf zunächst anwaltlich beraten zu lassen, bevor ausführliche Angaben zum Unfallhergang gemacht werden.
Eine Strafanzeige bedeutet zunächst, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Sachverhalt prüfen. Daraus folgt noch nicht, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat tatsächlich begangen hat.
Im Ermittlungsverfahren werden Beweismittel gesammelt, Zeugen befragt und der Unfall- oder Tathergang rekonstruiert. Anschließend entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird, ein Strafbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird.
Eine frühzeitige Verteidigung kann bereits in diesem Stadium sinnvoll sein.
Ein Strafbefehl sollte keinesfalls einfach beiseitegelegt werden. Für einen möglichen Einspruch gilt eine gesetzliche Frist.
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt davon ab, wie der Tatvorwurf begründet wird, welche Beweise vorliegen und welche Rechtsfolgen festgesetzt wurden. Auch die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

