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Kündigung Arbeitsvertrag


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Kündigung Arbeitsvertrag

Zwar können Arbeitsverträge auch einvernehmlich durch sog. Aufhebungsverträge beendet werden. Die weit überwiegende Zahl der Arbeitsverhältnisse endet jedoch durch Kündigung. Dabei sind verschiedene Arten der Kündigung zu unterscheiden:

Ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis fristgerecht entsprechend der gesetzlichen bzw. arbeitsvertraglichen Fristen gekündigt. Während der Arbeitnehmer auch ohne Grund ordentlich kündigen kann, ist dieses Recht auf Seiten des Arbeitgebers häufig beschränkt. Der Arbeitgeber benötigt meist einen sog. Kündigungsgrund. Im Hinblick auf die Kündigungsgründe ist zwischen folgenden Kündigungsgründen zu differenzieren:

Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Die außerordentliche Kündigung führt zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Wahrung von Kündigungsfristen ist dabei nicht erforderlich. Sie kann insbesondere dann ausgesprochen werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

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