M|S Concept - Rechtsanwälte

Designrecht


»Kein Unternehmen kann es sich leisten, seine Designs nicht zu schützen.«

Das Design eines Produkts wird vom Käufer wahrgenommen und entscheidet über „gefallen und nicht gefallen“. Das äußere Erscheinungsbild ist damit ausschlaggebend für die Kaufentscheidung. Was viele nicht wissen: das Design kann geschützt werden (sog. Geschmacksmuster). Der Designinhaber kann Konkurrenten die Verwendung des Designs verbieten und Schadensersatz verlangen.

Wir beraten Sie in allen Belangen des Designrechts. Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne.

Designanmeldung

Designverletzung / Geschmacksmusterverletzung

Verträge

Footer

© 2011 M|S Concept | Impressum | Datenschutzerklärung