Designrecht
»Kein Unternehmen kann es sich leisten, seine Designs nicht zu schützen.«
Das Design eines Produkts wird vom Käufer wahrgenommen und entscheidet über „gefallen und nicht gefallen“. Das äußere Erscheinungsbild ist damit ausschlaggebend für die Kaufentscheidung. Was viele nicht wissen: das Design kann geschützt werden (sog. Geschmacksmuster). Der Designinhaber kann Konkurrenten die Verwendung des Designs verbieten und Schadensersatz verlangen.
Wir beraten Sie in allen Belangen des Designrechts. Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne.
Designanmeldung
- Deutsche Designanmeldung (Geschmacksmusteranmeldung)
- Internationale Designanmeldung (Geschmacksmusteranmeldung)
- Europäische Designanmeldung (Geschmacksmusteranmeldung)
- Designrecherche (Geschmacksmusterrecherche)
- Designschutz (Geschmacksmusterschutz)
Designverletzung / Geschmacksmusterverletzung
- außergerichtliche Vertretung
- Abmahnung und Verteidigung gegen Abmahnung
- Einstweilige Verfügung (einstweiliger Rechtsschutz)
- Gerichtliche Vertretung
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Auskunftsansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Vernichtungsansprüchen
- Zoll- und Grenzbeschlagnahme
Verträge
- Erstellung, Überprüfung und Aushandeln von Lizenzverträgen
- Erstellung, Überprüfung und Aushandeln von Geheimhaltungsvereinbarungen
- Erstellung, Überprüfung und Aushandeln von Entwicklungskooperationsverträgen

