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Urheberrecht


»Kreativität ist der Motor unserer Zeit.«

Das Urheberrecht regelt die Nutzung von schöpferischen Werken z.B. aus Literatur, Musik, Film oder Kunst. Der Urheber hat dabei das Interesse, sein Werk vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen und entgeltlich zu verwerten.

Für Unternehmer, Kreativwirtschaftler und Künstler ist daher von entscheidender Bedeutung, die Möglichkeiten einer Verwertung und Nutzung konkreter Werke  rechtlich abzusichern und Haftungsfragen vorzeitig zu klären.

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Urheberrecht/ Lizenzvertragsrecht

Urheberrechtsverletzungen

Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte

»Kreativität ist der Motor unserer Zeit. 

Das Urheberrecht regelt die Nutzung von schöpferischen Werken z.B. aus Literatur, Musik, Film oder Kunst. Der Urheber hat dabei das Interesse, sein Werk vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen und entgeltlich zu verwerten.
Für Unternehmer, Kreativwirtschaftler und Künstler ist daher von entscheidender Bedeutung, die Möglichkeiten einer Verwertung und Nutzung konkreter Werke  rechtlich abzusichern und Haftungsfragen vorzeitig zu klären.
Zum Rechtsgebiet des Urheberrechtes gehört unter anderem:

Lizenzvertragsrecht
Erstellung von Lizenzverträgen
Regelung vertraglicher Beziehungen
Verwertungsgesellschaften wie GEMA, GVL, KSK
Film- und Fernsehvertragsrecht
Musikvertragsrecht (Bandübernahme-, Management-, Künstlerverträge)
Verlagsrecht
Autorenverträge

Urheberrechtsverletzungen
Unberechtigte Verwendung von Bild- oder Kartenmaterial
Filessharing (p2p) in so genannten Tauschbörsen
Unberechtigte Verwendung geschützter Werke aus Musik, Film und Kunst
Unberechtigte Verwendung von Texten
Unterlassungserklärungen und Auskunfts- und Schadensersatzansprüche

Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte
Entstellung oder Vernichtung geschützter Werke

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