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Wettbewerbsrecht: Wo verläuft die Grenze zwischen zulässigen Green Claims und unzulässigem Greenwashing?

Klimaneutral beworbene Produkte kommen bei immer mehr Kunden besser an. Das machen sich nun immer mehr Hersteller zu eigen und überschreiten damit die Grenzen des Wettbewerbs.

Im Wettbewerbsrecht ist eine Werbung nämlich unzulässig, wenn sie irreführend ist und damit geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Beim Greenclaiming wird die tatsächlich bestehende Umweltfreundlichkeit eines Produkts hervorgehoben. Anders ist es beim Greenwashing. Hier wird durch Werbung lediglich der Eindruck der Klimaneutralität eines Produkts erweckt. Tatsächlich unterhält das Unternehmen keine entsprechenden Maßnahmen, um die CO2 Emissionen wieder auszugleichen.

Einen Fall von Greenwashing hatte kürzlich das Landgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.11.2022) zu entscheiden. Hier warb ein Unternehmen mit dem Begriff „klimaneutral“, obwohl es bestimmte Emissionsarten nicht berücksichtige. Ein durchschnittlicher Verbraucher gehe bei dem Begriff „klimaneutral“ davon aus, dass alle wesentlichen Emissionen des Unternehmens kompensiert oder vermieden würden. Ist das nicht der Fall, müsse der Begriff „klimaneutral“ erläutert und dargelegt werden, welche Emissionsarten das Unternehmen nicht kompensiert.

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Ihr Fachanwalt für Werberecht

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.


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