MS Concept Rechtsanwälte

EuGH-Urteil in der Rechtssache C-44/17 Scotch Whisky / Glen Buchenbach

Pressemitteilung  – Juni 2018

Betrifft: EuGH-Urteil in der Rechtssache C-44/17 Scotch Whisky Association / Michael Klotz

Großer Erfolg für die Waldhornbrennerei aus Berglen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Dieser hat am Donnerstag entschieden, dass es nicht ausreicht, dass beim Wort „Glen“ bloße Assoziationen an Scotch Whisky geweckt werden können. Darüber hinaus folgt der EuGH seinem Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe auch in einem weiteren wichtigen Punkt. Saugmandsgaard Øe hatte in seinem Schlussantrag im Februar erklärt, dass für ihn eine „hinreichende inhaltliche Nähe“ zwischen dem Begriff „Glen“ und der geografischen Angabe „Scotch Whisky“ nicht sicher ist. Und solch eine Nähe sei nach seiner Auffassung aber Voraussetzung für eine unzulässige Anspielung auf eine geschützte Herkunftsangabe. Diese Interpretation hatte zuvor bereits die Europäische Kommission in ihrer Stellungnahme an den EuGH geäußert und den Standpunkt vertreten, dass eine Verletzung von Scotch Whisky durch das Wort Glen nicht besteht. Es fehle an der hierfür erforderlichen inhaltlichen Nähe, da die Verbraucher das Wort Glen nicht ohne Weiteres mit Scotch Whisky in Verbindung bringen. „Wir freuen uns natürlich über dieses Urteil – aber wir hätten auch die Welt nicht verstanden, wenn es anders ausgefallen wäre“, sagt Jürgen Klotz von der Waldhornbrennerei. Rechtsanwalt Sven Mühlberger von der Waiblinger Kanzlei MS Concept, der die Waldhornbrennerei vertritt, erklärte: „Dieses Urteil macht uns zuversichtlich, da der EuGH dem Generalanwalt in allen Punkten gefolgt ist.“

Der mächtige schottische Whisky-Verband, die Scotch Whisky Association (SWA), hatte gegen die kleine Brennerei in der Nähe von Stuttgart geklagt, weil diese ihren Whisky „Glen Buchenbach“ nennt. Die SWA vertritt die Ansicht, dass der Verbraucher bei der Bezeichnung „Glen“ an „Scotch Whisky“ denke. Klotz und sein Familienbetrieb führen dagegen an, dass das gälische Wort „Glen“ lediglich „schmales Tal“ bedeutet und nicht nur schottische Whiskys den Begriff im Namen tragen, sondern auch welche aus der ganzen Welt (Kanada, Irland, USA, Schweiz, Deutschland, Australien …). Zudem stamme das Wort gar nicht aus dem Schottischen, sondern habe seinen Ursprung im Irischen.

Der Rechtsstreit zieht sich schon fast fünf Jahre hin und ist allein deshalb schon knifflig, weil es ein Präzedenzfall ist. Es geht um die übergeordnete Frage: Reicht das Wecken bloßer Assoziationen zu einer geschützten Herkunftsangabe für eine Rechtsverletzung aus?

„Das ist Rechtsfortbildung“, sagt Mühlberger. „Die Antwort, die der Europäische Gerichtshof heute gegeben hat, betrifft nicht nur Spirituosen. Sie wird sich künftig generell auf geschützte Herkunftsbezeichnungen auswirken.“

Doch auch für Mühlberger und die Waldhornbrennerei ist der Fall noch nicht ausgestanden. Denn nachdem der EuGH jetzt entschieden hat, wird nun das Landgericht Hamburg den Fall wieder aufnehmen (Rechtssache: C-44/17). Klotz und Mühlberger sind zuversichtlich: „Wir wissen jetzt die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof und deren Generalanwalt hinter uns. Das macht uns optimistisch.“

Aber nicht nur vor dem Landgericht geht der Fall in die nächste Runde. Nachdem es Mühlberger und der Waldhornbrennerei gelungen war, einen Löschungsangriff auf die Marke „Glen Buchenbach“ vor dem Deutschen Patent- und Markenamt abzuwehren, geht es hier in die nächste Instanz vor das Bundespatentgericht.

 

Die Schlussanträge des Generalanwalts finden Sie hier.

Die Pressemitteilung des EuGH vom 07.06.2018 finden Sie hier.

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