MS Concept Rechtsanwälte

Wir helfen Ihnen bei

  • Kündigungen nach Sozialplan
  • der Prüfung der Höhe Ihrer Abfindung
  • der Erzielung einer höheren Abfindung
  • der Wahrung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer

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  • der Prüfung der Höhe Ihrer Abfindung
  • der Erzielung einer höheren Abfindung
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Sie haben eine Kündigung nach Sozialplan erhalten?

Ihre Kanzlei für Kündigungsschutz in Waiblingen, Stuttgart und Backnang.

Sie haben eine Kündigung nach einem Sozialplan erhalten? Dann sollten Sie genau prüfen lassen, ob Ihnen eine höhere Abfindung nach dem Sozialplan zusteht oder aber eine höhere Abfindung mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden kann. Denn nicht selten ist die Abfindung zu niedrig bemessen. Dies sollten Sie durch einen erfahrenen Anwalt / Fachanwalt für Arbeitsecht überprüfen lassen. Wir haben uns bereits mit einer Vielzahl von Sozialplänen und Abfindungsansprüchen befasst. Profitieren Sie von unserer Erfahrung als Anwälte für Arbeitsrecht und sprechen Sie uns an.

Wichtig: Was viele nicht wissen: auch wenn Ihnen als Arbeitnehmer in einem Sozialplan eine Abfindung zugesprochen wird, steht es Ihnen selbstverständlich frei, gegen die Kündigung nach Sozialplan gerichtlich vorzugehen, um einen höheren Abfindungsanspruch zu erzielen, oder um Ihren Arbeitsplatz zu verteidigen. Abgesehen von den  – im Hinblick auf die im Raum stehende Abfindung, meist überschaubaren – Prozesskosten, ist dies mit keinen Risiken verbunden. Dies gilt umso mehr, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Dann trägt Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten.

Wenn Sie die Klage verlieren, bleibt in aller Regel der Abfindungsanspruch im Sozialplan bestehen. D.h. im schlimmsten Fall erhalten Sie bei einer Niederlage vor Gericht die Abfindung nach Sozialplan.

Als Anwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten wir Sie gerne. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wichtig: Sie müssen schnellst möglich reagieren. Wird nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage eingereicht, kann gegen die Kündigung nach Sozialplan nicht mehr vorgegangen werden. In diesem Fall ist auch keine höhere Abfindung erzielbar.

Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin mit uns.

Dr. Sven J. Mühlberger

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.


Julika Pröpper

Ihr Fachanwältin für Arbeitsrecht

Julika Graf


Bernhard Pröschild

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Bernhard Pröschild


Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!
Kurzfristige Terminvereinbarung – i.d.R. innerhalb von 24h.

Wichtige Tipps bei Kündigung nach Sozialplan


Ich habe eine Kündigung nach einem Sozialplan verhalten – was soll ich jetzt tun?

Eine Kündigung hat ganz erhebliche Auswirkungen. Arbeitnehmer stellen sich – zu Recht – die Frage, wie es nun weitergehen soll. Kündigungen wirken sich auf die gesamte Familie aus. Auch wenn die Kündigung nach einem Sozialplan ausgesprochen wird, so bedeutet dies keinesfalls, dass Sie sich hiergegen nicht wehren und eine höhere Abfindung erzielen oder um Ihren Arbeitsplatz kämpfen können. Sie benötigen in diesen Situationen einen erfahrenen Anwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite, der diese Vorgänge kennt und weiß, was zu tun ist.

Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Was ist eigentlich ein Sozialplan?

Ist in einem Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, so wird ein Sozialplan regelmäßig bei einer sog. Betriebsänderung aufgestellt. Wann eine Betriebsänderung vorliegt, regelt § 111 BetrVG. Dort heißt es wie folgt:

„In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten. […] Als Betriebsänderungen im Sinne des Satzes 1 gelten

1. Einschränkung und Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,

2. Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,

3. Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,

4. grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,

5. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.“

 Die Aufstellung des Sozialplans folgt sodann § 112 BetrVG und kann vom Betriebsrat sogar erzwungen werden. Bei einem Sozialplan handelt es sich um einen Ausgleich oder eine Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen.

Sie wurden in Folge eines Sozialplans gekündigt? Dann vereinbaren Sie einen kurzfristigen Termin bei uns.

Ich wurde nach einem Sozialplan gekündigt. Ist die Kündigung jetzt automatisch wirksam?

Sie wurden nach einem Sozialplan gekündigt? Das bedeutet aber keinesfalls, dass Ihre Kündigung damit „automatisch“ wirksam ist. Nur wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt ist, ist diese wirksam. Hierzu muss der Arbeitgeber jedoch eine Vielzahl an Punkten beachten. Von einem ggf. bestehenden Kündigungsschutz bis hin zu einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl. Der Arbeitgeber muss zudem sämtliche Formalien einhalten, wie bspw. eine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige.

Es gibt mithin eine Vielzahl an Fehlerquellen, die auch bei Vorliegen eines Sozialplans zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen können. In diesen Fällen lässt sich häufig eine höhere Abfindung als im Sozialplan erzielen – oder ggf. auch Ihr Arbeitsplatz erhalten.

Wichtig: Sie müssen die Dreiwochenfrist beachten. D.h. Sie müssen schnellst möglich reagieren. Ansonsten kann die Kündigung nicht mehr angegriffen werden. Dann kann auch keine höhere Abfindung erzielt werden.

Sie haben eine Kündigung nach einem Sozialplan erhalten? Dann vereinbaren einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Kann ich eine höhere Abfindung erzielen, als die im Sozialplan vorgesehene Abfindung?

Bei Kündigungen nach einem Sozialplan kann der Arbeitgeber eine Vielzahl an Fehlern machen. Jeder Fehler kann dazu führen, dass Ihre Kündigung u.U. unwirksam ist und Sie sich gegen dies erfolgreich verteidigen können. In diesen Fällen ist häufig auch eine höhere Abfindung erzielbar. Dies erfordert jedoch von Ihrem Anwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig ein gewisses Maß an Erfahrung. Ihr Anwalt muss erkennen können, wann eine Kündigung nach Sozialplan erfolgreich angegriffen werden kann.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Verliere ich meine Abfindung aus dem Sozialplan, wenn ich mich wehre und versuche, eine höhere Abfindung, als die im Sozialplan zu erzielen?

Nein. Sie dürfen sich wehren. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich nicht „erpressen“ lassen. Sie können gegen die Kündigung vorgehen. Verlieren Sie die Kündigungsschutzklage, dann fallen Sie in aller Regel auf die Abfindung aus dem Sozialplan zurück. Das Kostenrisiko ist im Hinblick auf die im Raum stehende Abmahnung meist von nur sehr untergeordneter Bedeutung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, trägt Ihre Versicherung in aller Regel die Kosten.

Sie haben eine Kündigung nach Sozialplan erhalten und möchten eine höhere Abfindung erzielen? Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Wann sind die Chancen gut, dass ich eine höhere Abfindung erhalte, als die aus dem Sozialplan?

Diese Frage stellt nahezu jeder Arbeitnehmer, der nach einem Sozialplan gekündigt wurde – und zwar völlig zu recht. Ein erfahrener Anwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht weiß, dass eine höhere Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber meist dann erzielt werden kann, wenn die nach einem Sozialplan ausgesprochene Kündigung angreifbar ist.

Angreifbar ist eine Kündigung dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung Fehler gemacht haben könnte. Ein erfahrener Anwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die möglichen Fehlerquellen, einer Kündigung, die nach einem Sozialplan ausgesprochen wurde.

Häufige Fehlerquellen sind bspw.

  • besonderer Kündigungsschutz, wie bspw. bei Betriebsratsmitglieder, Menschen mit einer anerkannten schweren Behinderung, werdende Mütter, Eltern in Elternzeit, Datenschutzbeauftragte, Auszubildende etc.
  • fehlerhafte Sozialauswahl, bspw. ältere Mitarbeiter, Arbeitnehmer mit Unterhaltspflichten etc.
  • fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
  • besonderer Kündigungsschutz nach Tarifverträgen – hier können Mitarbeiter mit einem bestimmten Alter und einer bestimmten Betriebszugehörigkeitsdauer ggf. nur noch außerordentlich – und damit deutlich erschwert – kündbar sein.

Es gibt jedoch noch andere Wege, um eine höhere Abfindung zu erzielen, bspw. wenn ein Eintritt in eine Transfergesellschaft oder ein früherer Beendigungstermin angeboten wird.

Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir helfen Ihnen gerne.

Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

G-5star
Herr Dr. Mühlberger und sein Team haben mich sehr kompetent beraten und vertreten. Freundlichkeit war stehts eine Selbstverständlichkeit.
Hier hatte ich von Anfang an ein gutes Gefühl gut betreut zu werden.
Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!

Achim Deuringer

G-5star

Dank dem perfekten rundum Führsorgepaket von Herr Dr. Mühlberger bin ich mehr als zufrieden mit der Arbeit der Kanzlei MS Concept. Fachlich und menschlich ein super Anwalt bzw Team. Zwischendurch einfacher Email Kontakt möglich, super Vorbereitung auf Verhandlungen, zeigt alle Möglichkeiten auf, lässt einen dann selbst entscheiden und regelt auch alles nötige drum herum!
Vielen Dank für die erfolgreiche Zusammenarbeit!

Bianca Petsch

G-5star
Super schneller Termin, morgens angerufen, nachmittags , aufgrund der Dringlichkeit, den Termin bekommen, am selben Tag erfolgte noch die Zustellung an die entsprechende Behörde.
Sehr guter Anwalt, kann ich nur empfehlen.

Joachim Brosi