MS Concept Rechtsanwälte

Wir helfen Ihnen bei

  • Kündigung von Mietverträgen
  • Räumungsklagen
  • Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
  • Prüfung und Gestaltung von Gewerberaummietverträgen

Ihre Kanzlei für Mietrecht

in Waiblingen, Stuttgart und Backnang

Unsere Kanzlei hat sich auf besondere Aspekte des Mietrechts spezialisiert: Kündigung von Mietverträgen, Räumungsklagen und die Gestaltung sowie Überprüfung von Miet- und Gewerberaummietverträgen.

Dieser gezielte Fokus ermöglicht es uns, Ihnen eine fundierte und präzise Rechtsberatung zu bieten. Denn in unserer Praxis zählt Qualität vor Quantität. Wir haben uns dafür entschieden, uns auf diesen Bereich des Mietrechts zu spezialisieren, um für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Ganz gleich, ob Sie eine Kündigung erhalten haben, eine Räumungsklage droht, Sie als Vermieter einen Mietvertrag kündigen möchten oder Sie Unterstützung bei der Erstellung oder Überprüfung von Mietverträgen benötigen – wir sind gerne für Sie da.

Wir schätzen den direkten und persönlichen Umgang mit unseren Mandanten und verstehen, dass jeder Fall anders ist und seine Besonderheiten hat. Deshalb setzen wir uns für maßgeschneiderte Lösungen ein, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

Julika Pröpper

Ihr Rechtsanwältin für Mietrecht

Julika Graf


Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!

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0157 / 52918568

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Weiterführende Informationen


Mieter

  • Beratung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
  • Überprüfung von Mietverträgen
  • Beratung im Vorfeld von Mietvertragskündigungen
  • Abwehr von Kündigungen
  • Abwehr von Räumungsklagen
  • Führung von Prozessen für Mieter

Vermieter

  • Beratung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
  • Kündigung von Mietverträgen
  • Eigenbedarfskündigungen
  • Räumungsklagen
  • Geltendmachung von Mietrückständen
  • Führung von Prozessen für Vermieter
  • Anwaltliche Begleitung bei Wohnungsübergaben

Wohnungseigentümer / Verwalter (WEG-Recht)

  • Rechte und Pflichten der WEG-Eigentümer
  • Abgrenzung Sonder,- und Gemeinschaftseigentum
  • Verpflichtungen zur Instandhaltung und Instandsetzung
  • Anfechtung fehlerhafter WEG-Beschlüsse

Wichtige Tipps für Vermieter


Worauf Sie beim Ausspruch einer Kündigung achten müssen.

Eine Kündigung des Mietverhältnisses beinhaltet eine Vielzahl an rechtlichen Hürden. Wir empfehlen, einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht hinzuzuziehen.

Um eine ordnungsgemäße Kündigung auszusprechen, die das Mietverhältnis wirksam beendet, sollten einige Mindestanforderungen beachtet werden. Insbesondere ist eine eigenhändige Unterschrift erforderlich.

Sie möchten einen Mietvertrag wirksam kündigen? Dann sprechen Sie uns an. Als Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir Sie gerne. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Welche Voraussetzungen sind an eine wirksame Kündigung zu stellen?

An eine wirksame Kündigung eines Mietvertrages sind im Mietrecht mehrere Voraussetzungen zu stellen. Als Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir Sie gerne. U.a. sind für eine wirksame Kündigung eines Mietvertrages die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen.

Kündigungsberechtigung:

  • Jede Partei, die im Mietvertrag als Vertragspartei ausgewiesen ist
  • Sollte ein Vertreter die Kündigung aussprechen, so ist eine Vollmacht (im Original) beizufügen

Gesetzliche Kündigungsfrist

    • Mieter: 3 Monate
    • Vermieters: Frist abhängig von Mietdauer

Mietdauer < 5 Jahre – 3 Monate
Mietdauer 5-8 Jahre – 6 Monate
Mietdauer > 8 Jahre – 9 Monate

Form

  • Eigenhändige Unterschrift der kündigenden Partei
  • Keine Kopie, E-Mail oder Fax!

Begründung

  • Der Vermieter muss die Gründe für ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hinreichend darlegen
  • Ein Mieter benötigt keinerlei Kündigungsgrund

Wir helfen Ihnen, eine wirksame Kündigung des Mietverhältnisses herbeizuführen. Sprechen Sie uns an. Als Kanzlei für Mietrecht freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wie sollte eine Kündigung begründet werden?

Der Vermieter kann im Gegensatz zum Mieter nicht grundlos kündigen, da ein umfassender Schutz zu Gunsten der Mieter besteht. Der Vermieter muss daher ein „berechtigtes Interesse“ daran haben, das Mietverhältnis zu beenden. Im Gesetz sind folgende – nicht abschließende – drei Gründe vorgesehen:

  • Der Mieter hat seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt.
  • Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder Familienangehörige (sogenannter Eigenbedarf).
  • Der Vermieter ist an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert.

Wenn Sie als Vermieter Ihren Mietern kündigen möchten, beraten wir Sie gerne bei der richtigen Anwendung vorbenannter Kündigungsgründe. Im Mietrecht gibt es zahlreiche Fallstricke, insbesondere bei der Kündigung von Mietverträgen. Wir empfehlen, einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht zu beauftragen. Sprechen Sie uns an. Als Kanzlei für Mietrecht helfen wir Ihnen gerne.

Sie möchten wegen Eigenbedarfs kündigen? So sollten Sie vorgehen

​Als Vermieter haben Sie das Recht, einem Mieter wegen Eigenbedarf zu kündigen. Eine Eigenbedarfskündigung kann jedoch kompliziert sein und erfordert ein gewisses Maß an Vorsicht und Planung. In diesem Artikel werden wir Ihnen erklären, wie eine Eigenbedarfskündigung richtig durchgeführt wird.

1. Grundlagen der Eigenbedarfskündigung

Eine Eigenbedarfskündigung ist eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, weil er die Wohnung für sich oder seine Familie benötigt. Die Kündigung muss schriftlich und begründet erfolgen. Der Vermieter muss einen nachvollziehbaren Grund angeben, warum er die Wohnung selbst nutzen möchte.

Die Kündigung muss auch die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, die in der Regel drei Monate beträgt. In einigen Fällen kann jedoch eine längere Kündigungsfrist gelten. Zum Beispiel, wenn der Mieter schon lange in der Wohnung lebt.

2. Wie eine Eigenbedarfskündigung formuliert wird

Die Eigenbedarfskündigung muss sorgfältig formuliert werden, um eventuelle Schwierigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Der Vermieter sollte die folgenden Punkte in der Kündigung ansprechen:

  • Grund für die Kündigung: Der Vermieter muss klar angeben, warum er die Wohnung selbst nutzen möchte. Der Grund muss nachvollziehbar sein, um eine erfolgreiche Kündigung sicherzustellen.
  • Angabe des Zeitpunkts: Der Vermieter sollte auch den Zeitpunkt angeben, an dem die Kündigung erfolgen soll. Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Wenn der Vermieter die Wohnung schnell benötigt, sollte ggf. über eine einvernehmliche Lösung mit dem Mieter verhandelt werden.
  • Beifügen von Nachweisen: Der Vermieter sollte Nachweise beifügen, die den Eigenbedarf belegen.

3. Bereiten Sie sich auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung vor

Eine Eigenbedarfskündigung kann zu einem Rechtsstreit führen, wenn der Mieter die Kündigung nicht akzeptiert. Der Vermieter sollte sich daher auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung vorbereiten. Dazu gehört auch die Dokumentation der Gründe für den Eigenbedarf und die Überprüfung der Mietverträge und anderen relevanten Dokumente.

Fazit

Eine Eigenbedarfskündigung sollte sorgfältig und mit Bedacht erfolgen. Als Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung, Planung und Durchsetzung Ihrer Eigenbedarfskündigung. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Was tun, wenn der Mieter keine andere Wohnung findet oder nicht auszieht?

Sie haben Ihren Mieter gekündigt und der Mieter zieht nicht aus? Als Kanzlei für Mietrecht unterstützen wir Sie gerne.

Bei einer wirksamen Kündigung muss der Mieter grundsätzlich zum Ablauf der Kündigungsfrist aus der Wohnung ausziehen und die Mietsache an den Vermieter zurückgeben (räumen). Der Mieter hat jedoch die Möglichkeit, der Kündigung zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen – wenn die Kündigung des Mietvertrages und die Beendigung des Mietverhältnisses eine unzumutbare Härte für den Mieter oder dessen Angehörige darstellen würde. Hierfür sieht das Gesetz eine Frist von zwei Monaten vor Ablauf des Mietverhältnisses vor.

Ihr Mieter hat der Kündigung und der Beendigung des Mietverhältnisses widersprochen? Dann sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht konsultieren. Als Kanzlei für Mietrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Sprechen Sie uns gerne an.

Der Mieter zieht nicht aus? Nächster Schritt: die Räumungsklage

Als Vermieter haben Sie das Recht, eine Räumungsklage gegen einen Mieter einzureichen, der das Mietobjekt nicht verlässt, obwohl er dazu aufgefordert wurde. In diesem Artikel werden wir Ihnen erläutern, was bei einer Räumungsklage zu beachten ist.

1. Schritte vor der Räumungsklage

Bevor Sie eine Räumungsklage einreichen, sollten Sie als Vermieter einige Schritte unternehmen. Sie sollten den Mieter schriftlich auffordern, das Mietobjekt innerhalb einer bestimmten Frist zu räumen. In der Aufforderung sollten Sie auch die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist benennen. Wenn der Mieter die Frist nicht einhält, sollten Sie als Vermieter eine Räumungsklage bei Gericht einreichen. Dies sollten Sie nach Möglichkeit nicht selbst tun, sondern durch einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht.

2. Gründe für eine Räumungsklage

Es gibt verschiedene Gründe, warum Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Zum Beispiel, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt oder das Mietobjekt beschädigt. Auch wenn der Mieter in der Wohnung übermäßig laut ist oder in anderer Weise stört, kann eine Räumungsklage in Betracht kommen.

3. Wie eine Räumungsklage eingereicht wird

Um eine Räumungsklage einzureichen, muss der Vermieter einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen. In dem Antrag sollten die Gründe für die Räumungsklage dargelegt werden. Außerdem sollten alle relevanten Dokumente beigefügt werden, wie zum Beispiel der Mietvertrag und die schriftliche Aufforderung zur Räumung. Wir empfehlen, die Räumungsklage durch einen auf das Mietrecht spezialisierten Anwalt einreichen zu lassen.

4. Verfahren und Fristen

Nach Einreichung der Räumungsklage wird der Mieter vom Gericht aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Wenn der Mieter nicht innerhalb der Frist reagiert oder der Klage zustimmt, kann das Gericht ein Räumungsurteil aussprechen. In der Regel dauert ein Räumungsverfahren mehrere Monate bis hin zu einem Jahr.

5. Vollstreckung des Räumungsurteils

Wenn das Gericht ein Räumungsurteil ausspricht, kann der Vermieter die Räumung des Mietobjekts durch einen Gerichtsvollzieher durchführen lassen. Der Mieter hat dann eine letzte Frist zur Räumung des Mietobjekts. Wenn der Mieter die Frist nicht einhält, kann der Gerichtsvollzieher die Wohnung räumen lassen.

Fazit

Eine Räumungsklage sollte gut vorbereitet und begründet sein. Es ist wichtig, als Vermieter alle notwendigen Schritte zu unternehmen, bevor eine Räumungsklage eingereicht wird. Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht kann Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Aspekte einer Räumungsklage zu verstehen und den Prozess erfolgreich durchzuführen.

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Wichtige Tipps für Mieter


Ihre Wohnung / Ihr Mietvertrag wurde gekündigt – was Sie jetzt tun müssen.

Wenn Sie eine Kündigung vom Vermieter erhalten haben, welche das Mietverhältnis unter Ausspruch der ordentlichen Kündigungsfrist beenden soll, können Sie sich auf die sogenannte „Sozialklausel“ berufen und so der Kündigung aus Härtegründen widersprechen. Mögliche Härtegründe sind beispielsweise schwere Krankheit, hohes Alter, bevorstehende Prüfung, Schwangerschaft oder niedriges Einkommen. Liegen diese Härtegründe tatsächlich vor, so können Sie ggf. (länger) in der Wohnung verbleiben.

Beachte: Der Vermieter muss den Kündigungswiderspruch spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist erhalten, es sei denn, er hat Sie in der Kündigung nicht ordnungsgemäß auf Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen.

Frist für den Kündigungswiderspruch: gesetzliche Kündigungsfrist – 2 Monate

Wir unterstützen Sie dabei, sämtliche Ihnen zustehende Möglichkeiten auszuschöpfen, um Ihr Mietverhältnis zu erhalten oder zu verlängern.

Ihre Wohnung / Ihr Mietvertrag wurde fristlos gekündigt? Bewahren Sie Ruhe!

Eine fristlose Kündigung ist für einen Mieter häufig eine Katastrophe. Einem Mieter ist es bei einer fristlosen Kündigung kaum möglich, derart kurzfristig eine andere Wohnung zu finden. Bei einer fristlosen Kündigung ist es unbedingt erforderlich, dass Sie einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht aufsuchen. Eine fristlose Kündigung von Mietverträgen ist nur bei sehr schwerwiegenden Vertragsverletzungen möglich. Nur dann kann ein Vermieter einen Mieter fristlos kündigen.

Wir sorgen dafür, dass Sie sich bestmöglich gegen eine fristlose Kündigung Ihres Mietvertrages / Ihrer Wohnung zur Wehr setzen können. Als Kanzlei für Mietrecht prüfen wir genau, ob die strengen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung Ihrer Wohnung in Ihrem Fall erfüllt sind.

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Sie haben als Mieter eine Räumungsklage erhalten? Was Sie nun unbedingt beachten müssen.

Sie haben als Mieter eine Räumungsklage erhalten? Dann müssen Sie unverzüglich reagieren. Der Vermieter kann bei einer erfolgreichen Räumungsklage anschließend die Räumung der Wohnung erzwingen.

Wir empfehlen bei Erhalt einer Räumungsklage, dass Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht wenden. Dieser kann prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Räumungsklage tatsächlich erfüllt sind. Selbst wenn diese vorliegen sollten, kann ein Anwalt für Mietrecht häufig erreichen, dass die Räumung der Wohnung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss. Unter Umständen kann auch das Vorliegen einer unzumutbaren Härte eine Räumung verhindern.

Als Kanzlei für Mietrecht, finden wir den bestmöglichen Weg, um Sie gegen die Räumung Ihrer Wohnung zu verteidigen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

G-5star

Klare Empfehlung! Frau Graf hat mir in meiner Angelegenheit sehr geholfen und positiv abgeschlossen.
Eine absolut kompetente Rechtsanwältin und vor allem sehr sympathisch, vertrauenswürdig und gewissenhaft. Vielen Dank!!

Paulina Rebstock

G-5star

Kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen! Sehr kompetent, sehr freundlich und zuvorkommend und neue Anliegen werden sehr schnell bearbeitet.
Wer ehrliche und schnelle Hilfe in Anwaltsfragen sucht ist hier bestens aufgehoben und wird perfekt und fachlich kompetent beraten.
Danke mit freundlichen Grüßen aus Backnang, ein zufriedener „Kunde“.
***** 5 Sterne meinerseits *****

scumpule

G-5star

Sehr kompetente Beratung und rechtliche Unterstützung. Schnelle Terminvergabe. Sehr freundliches und nettes Team.
Zukünftig mein Ansprechpartner wenn es um rechtliche Fragen geht.

Michael Hußner

Aktuelles aus dem Bereich Mietrecht / WEG-Recht

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