Wir helfen Ihnen bei

  • der Durchsetzung Ihrer Markenrechte
  • Abmahnung von Kennzeichenrechtsverletzungen
  • Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche

Wir helfen Ihnen bei

  • der bundesweiten Durchsetzung Ihrer Markenrechte
  • Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung
  • Durchsetzung / Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Verfahren wegen Markenverletzungen

Ihre Kanzlei bei Markenverletzungen

Ihre Marke wird verletzt?

Dann ist eine schnelle Reaktion gefragt. Denn: Sie haben nur ein Zeitfenster von ca. einem Monat, um Ihre Markenrechte mittels einstweiligem Verfügungsverfahren durchzusetzen. Innerhalb dieses Zeitfensters sollte der Markenverletzer außergerichtlich abgemahnt und geklärt werden, ob ggf. eine außergerichtliche Lösung erzielbar ist. Das Zeitfenster sollte daher gut genutzt werden.

Natürlich können Sie auch später noch Klage beim zuständigen Gericht erheben. Die großen Vorteile eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (gerichtliche Klärung innerhalb weniger Wochen, anstatt ggf. mehreren Monaten oder Jahren / es müssen keine Gerichtskosten vorverauslagt werden) gehen dann verloren.

Der Ablauf eines Markenverletzungsverfahrens stellt sich in der Regel dar wie folgt:

  1. Ausspruch einer Abmahnung. Was viele nicht wissen: bei einer berechtigten Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung muss der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung tragen.
  2. Anschließend: Klärung ob eine außergerichtliche Lösung erzielbar ist (der Abgemahnte erklärt sich bereit, die Kosten der Abmahnung zu erstatten, Auskunft zu erteilen und Schadensersatz zu bezahlen).
  3. Wenn keine außergerichtliche Lösung erzielbar ist, sollte innerhalb der Dringlichkeitsfristen (von Gericht zu Gericht unterschiedlich, ca. 1. Monat ab Kenntniserlangung) eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
  4. Ggf. Klageerhebung

Mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M. haben Sie einen äußerst erfahrenen Fachanwalt an Ihrer Seite, der Sie durch den Prozess begleitet und sicherstellt, dass Ihre Kennzeichenrechte optimal durchgesetzt werden. Dr. Mühlberger ist seit 2008 im Markenrecht tätig und hat bereits eine Vielzahl an Verfahren geführt. So betreut Dr. Mühlberger seit 2014 bspw. das Markenportfolio der bekannten Einzelhandelskette „Müller“.

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Dr. Sven J. Mühlberger

Ihr Fachanwalt für Markenrecht

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.
Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!
Kurzfristige Terminvereinbarung – i.d.R. innerhalb von 24h.

Wichtige Tipps


Jemand verletzt Ihre Marke – worauf Sie nun zwingend achten müssen:

Eine Marke gibt Ihnen sehr weitreichende Ansprüche und stellt ein „scharfes Schwert“ dar. Neben Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen und Schadensersatzansprüchen stehen Ihnen in der Regel auch Vernichtungs- und Aufwendungsersatzansprüche zu. Wenn Ihre Marke verletzt wird, ist es wichtig, zunächst eine Strategie zu entwickeln, in welcher die zu erreichenden Ziele festgelegt werden. Gerne stehen wir Ihnen als erfahrene Anwälte für Markenrecht zur Verfügung. Seit 2008 stellen wir als Kanzlei für Markenrecht sicher, dass Markeninhaber zu ihrem Recht kommen.

Zu den Aufgaben eines Fachanwalts für Markenrecht zählen insbesondere

  • die Markenrechtsverletzung gerichtsverwertbar zu dokumentieren
  • im Vorfeld die Erfolgschancen und Risiken abzuwägen
  • die Rechte des Markeninhabers konsequent durchzusetzen.

Sprechen Sie uns an. Als erfahrene Kanzlei für Markenrecht helfen wir Ihnen gerne.

Sinn und Zweck einer Abmahnung wegen Markenverletzung:

Eine Abmahnung wegen Markenverletzung stellt in der Regel die Vorstufe zu einer gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung dar. Durch eine Abmahnung soll dem Markenverletzter die Möglichkeit gegeben werden, die Markenverletzung außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auszuräumen. Dies ist in der Regel deutlich kostengünstiger, als eine Markenverletzungsklage vor Gericht. Keinesfalls sollte eine Unterlassungserklärung aber ohne vorherige Prüfung durch einen Anwalt für Markenrecht abgegeben werden, da diese sehr weitreichende Konsequenzen haben kann (Schuldanerkenntnis).

Als erfahrene Kanzlei für Markenrecht unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Meine Marke wurde verletzt – wie viel Schadensersatz kann ich fordern?

Häufig stellt sich der Abgemahnte auf den Standpunkt, dass er mit dem Produkt / der Dienstleistung, mittels derer die streitgegenständliche Marke verletzt wurde, keine nennenswerte Umsätze, geschweige denn Gewinne erzielt hat. Der Schluss liegt nahe, dass dann auch kein / kein hoher Schadensersatz zu bezahlen ist. Dies trifft jedoch häufig nicht zu. Der Markeninhaber kann zwischen drei Arten der Schadensberechnung wählen.

  • Abschöpfung des Verletzer-Gewinns
  • Erstattung des entgangenen Gewinns oder
  • Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie.

Sie haben Fragen zur Schadensersatzhöhe bei Markenverletzungen? Dann sprechen Sie uns an. Als erfahrene Anwälte für Markenrecht stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

G-5star

Mit Herrn Dr. Mühlberger und MS Concept an unserer Seite sind wir in Fragen des Marken- und Wettbewerbsrechts sowie im Arbeitsrecht bestens gewappnet. In einem Fall mussten wir gemeinsam bis zum BGH gehen – und wurden auch hierbei hervorragend vertreten. Wir möchten diese starke, zuverlässige Begleitung nicht mehr missen.

Michael Kuhn
Geschäftsführer KUHN Maßkonfektion GmbH & Co. KG

G-5star

Wir sind als Agentur seit 10 Jahren bei MS Concept – in Jeder Hinsicht werden wir optimal betreut – Jedes Problem hat eine Lösung in der Kanzlei – Eine bessere Beratung und Umsetzung im Marken-, Werbe- und Arbeitsrecht kann man sich nicht wünschen- VIELEN DANK!

Ömer Yalci, Inhaber Verkaufsschmiede

G-5star

Die Anmeldung unserer Marke bei dem Deutschen Patent- und Markenamt wurde sehr kompetent und professionell abgewickelt. Wir können diese Kanzlei nur Weiterempfehlen – vielen Dank für die tolle Arbeit, Beratung und Unterstützung an das Team von MS Concept RA in Waiblingen

Mike Weber, Inhaber von Gartendekoparadies