MS Concept Rechtsanwälte

Wir helfen Ihnen bei

  • der bundesweiten Durchsetzung Ihrer Markenrechte
  • Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung
  • Durchsetzung / Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Verfahren wegen Markenverletzungen

Ihre Kanzlei bei Markenverletzungen

in Waiblingen, Stuttgart und Backnang

Sie haben eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten oder jemand verletzt Ihre Markenrechte und Sie möchten gegen die Markenverletzung vorgehen? Seit 2008 beraten und vertreten wir Mandanten als Anwälte für Markenrecht im Markenverletzungsfall.

Ob des darum geht, unberechtigte Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung abzuwehren oder im Fall einer berechtigten Abmahnung möglich kostengünstige Lösungen zu finden – bei uns sind Sie richtig. Als Kanzlei für Markenrecht finden wir die für Sie optimale Lösung.

Was viele nicht wissen: bei einer berechtigten Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung muss der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung tragen. Sie haben eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten oder möchten eine Abmahnung aussprechen? Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob der Abgemahnte oder der Abmahner die Kosten der Abmahnung zu tragen hat. Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen – seit 2008. Kompetent. Erfahren. Seriös.

Dr. Sven J. Mühlberger

Ihr Fachanwalt für Markenrecht

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.


Julika Pröpper

Ihr Rechtsanwältin für Markenrecht

Julika Graf


Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!

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Wichtige Tipps


Abmahnung wegen Markenrecht? Was Sie jetzt keinesfalls tun sollten:

Sie haben eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten? Dann sollten Sie jetzt Folgendes auf keinen Fall tun:

  • Nehmen Sie die Abmahnung wegen Markenverletzung keinesfalls „auf die leichte Schulter“. Jetzt ist vielmehr eine schnelle Reaktion gefragt. Sie müssen sich möglichst schnell Klarheit verschafften, ob tatsächlich eine Markenverletzung im Raum steht oder ob die Abmahnung ggf. unberechtigt ist. Diese Frage entscheidet über die weitere Vorgehensweise und Strategie.
  • Lassen Sie die im Abmahnschreiben gesetzten Fristen keinesfalls verstreichen. Die Fristen in einer Abmahnung wegen Markenverletzung sind meist sehr kurz gesetzt (häufig +/- eine Woche). Auch wenn die Fristen kurz bemessen sind, müssen diese zwingend eingehalten werden. Notfalls muss sich um eine Fristverlängerung bemüht werden. Wenn Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist hingegen ungenutzt verstreichen lassen, wird der Abmahner häufig sofort zur Einleitung gerichtlicher Schritte übergehen und eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. Während sich die Kosten der Abmahnung in der Regel zwischen 1.500 bis ca. 3.000 Euro bewegen, ist das Kostenrisiko in einem gerichtlichen Verfahren häufig um ein Vielfaches höher.
  • Geben Sie keinesfalls ungeprüft die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ab. Eine Unterlassungserklärung ist eigentlich nichts anderes als ein Vertrag. Als Unternehmer können Sie sich in Verträgen zu allem Möglichen verpflichten – auch dazu, eigentlich erlaubtes Verhalten, künftig zu unterlassen. Wir empfehlen daher dringend durch einen Fachanwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob die Unterlassungserklärung „zu weit“ formuliert ist. Wichtig ist auch: Eine Unterlassungserklärung kann u.U. als „Schuldanerkenntnis“ interpretiert werden – mit fatalen Auswirkungen: so wird nach Abgabe einer Unterlassungserklärung in einem zweiten Schritt häufig Schadensersatz gefordert.

Als erfahrene Kanzlei für Markenrecht stellen wir sicher, dass Sie sich gegen eine Abmahnung wegen Markenverletzung bestmöglich zur Wehr setzen können. Sprechen Sie uns an. Als Anwälte für Markenrecht unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

Jemand verletzt Ihre Marke – worauf Sie nun zwingend achten müssen:

Eine Marke gibt Ihnen sehr weitreichende Ansprüche und stellt ein „scharfes Schwert“ dar. Neben Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen und Schadensersatzansprüchen stehen Ihnen in der Regel auch Vernichtungs- und Aufwendungsersatzansprüche zu. Wenn Ihre Marke verletzt wird, ist es wichtig, zunächst eine Strategie zu entwickeln, in welcher die zu erreichenden Ziele festgelegt werden. Gerne stehen wir Ihnen als erfahrene Anwälte für Markenrecht zur Verfügung. Seit 2008 stellen wir als Kanzlei für Markenrecht sicher, dass Markeninhaber zu ihrem Recht kommen.

Zu den Aufgaben eines Fachanwalts für Markenrecht zählen insbesondere

  • die Markenrechtsverletzung gerichtsverwertbar zu dokumentieren
  • im Vorfeld die Erfolgschancen und Risiken abzuwägen
  • die Rechte des Markeninhabers konsequent durchzusetzen.

Sprechen Sie uns an. Als erfahrene Kanzlei für Markenrecht helfen wir Ihnen gerne.

Sinn und Zweck einer Abmahnung wegen Markenverletzung:

Eine Abmahnung wegen Markenverletzung stellt in der Regel die Vorstufe zu einer gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung dar. Durch eine Abmahnung soll dem Markenverletzter die Möglichkeit gegeben werden, die Markenverletzung außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auszuräumen. Dies ist in der Regel deutlich kostengünstiger, als eine Markenverletzungsklage vor Gericht. Keinesfalls sollte eine Unterlassungserklärung aber ohne vorherige Prüfung durch einen Anwalt für Markenrecht abgegeben werden, da diese sehr weitreichende Konsequenzen haben kann (Schuldanerkenntnis).

Als erfahrene Kanzlei für Markenrecht unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Warum eine Unterlassungserklärung Risiken birgt:

Wer eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten hat, dem scheint es oft, als sei die Unterzeichnung er beigefügten Unterlassungserklärung der einfachste Ausweg, um eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen Markenverletzung zu vermeiden. Es trifft zwar zu, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung – bei einer berechtigten Abmahnung wegen Markenverletzung – ein guter Weg sein kann, um einen teures Markenverletzungsverfahren vor Gericht zu vermeiden. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass der Abmahner keinen Anspruch auf Abgabe einer bestimmten Unterlassungserklärung hat. Die Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben beigefügt ist, trägt in der Regel ausschließlich den Interessen des Abmahners Rechnung, nicht jedoch den Interessen des Abgemahnten. Häufig beinhaltet die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung

  • ein Schuldanerkenntnis, was sich insbesondere bei nachfolgenden Schadensersatzforderungen als problematisch erweisen kann.
  • zu weitreichende Verpflichtungen, die auch die künftige Unterlassung von eigentlich rechtlich zulässigem Verhalten mitumfassen.
  • zu hohe Vertragstrafenforderungen für künftige Verletzungen.
  • die Anerkennung von Schadensersatzverpflichtungen, Auskunft und Erstattung von Abmahnkosten.

Als erfahrene Kanzlei für Markenrecht unterstützen wir Sie, wenn Sie eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten haben. Als Fachanwalt für Markenrecht (gewerblicher Rechtsschutz) finden wir den für Sie besten Weg. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Meine Marke wurde verletzt – wie viel Schadensersatz kann ich fordern?

Häufig stellt sich der Abgemahnte auf den Standpunkt, dass er mit dem Produkt / der Dienstleistung, mittels derer die streitgegenständliche Marke verletzt wurde, keine nennenswerte Umsätze, geschweige denn Gewinne erzielt hat. Der Schluss liegt nahe, dass dann auch kein / kein hoher Schadensersatz zu bezahlen ist. Dies trifft jedoch häufig nicht zu. Der Markeninhaber kann zwischen drei Arten der Schadensberechnung wählen.

  • Abschöpfung des Verletzer-Gewinns
  • Erstattung des entgangenen Gewinns oder
  • Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie.

Sie haben Fragen zur Schadensersatzhöhe bei Markenverletzungen? Dann sprechen Sie uns an. Als erfahrene Anwälte für Markenrecht stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Markenverletzung wegen Produkten von Händlern / Herstellern?

Wichtig: für eine Markenverletzung ist es nicht erforderlich, dass Sie das Produkt entsprechend benannt haben. Es reicht für eine Markenverletzung vielmehr aus, dass Sie das Produkt unter der Marke in den Verkehr bringen und/oder bewerben. D.h. Sie können eine Marke auch dann verletzen, wenn Sie die Bezeichnung Ihres Händlers / Herstellers übernehmen.

In der Konsequenz bedeutet das, dass Sie sich als klassischer Markenverletzer behandeln lassen müssen und dem Markeninhaber (bei einer berechtigten Abmahnung) Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zustehen können.

Entscheidend ist in diesen Fällen die Frage, ob Sie ggf. den Händler / Hersteller, von dem die entsprechenden Produkte herrühren, auf Erstattung des Ihnen entstandenen Schadens in Anspruch nehmen können. In vielen Fällen ist dies durchaus möglich.

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt

Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

G-5star

Mit Herrn Dr. Mühlberger und MS Concept an unserer Seite sind wir in Fragen des Marken- und Wettbewerbsrechts sowie im Arbeitsrecht bestens gewappnet. In einem Fall mussten wir gemeinsam bis zum BGH gehen – und wurden auch hierbei hervorragend vertreten. Wir möchten diese starke, zuverlässige Begleitung nicht mehr missen.

Michael Kuhn
Geschäftsführer KUHN Maßkonfektion GmbH & Co. KG

G-5star

Wir sind als Agentur seit 10 Jahren bei MS Concept – in Jeder Hinsicht werden wir optimal betreut – Jedes Problem hat eine Lösung in der Kanzlei – Eine bessere Beratung und Umsetzung im Marken-, Werbe- und Arbeitsrecht kann man sich nicht wünschen- VIELEN DANK!

Ömer Yalci, Inhaber Verkaufsschmiede

G-5star

Die Anmeldung unserer Marke bei dem Deutschen Patent- und Markenamt wurde sehr kompetent und professionell abgewickelt. Wir können diese Kanzlei nur Weiterempfehlen – vielen Dank für die tolle Arbeit, Beratung und Unterstützung an das Team von MS Concept RA in Waiblingen

Mike Weber, Inhaber von Gartendekoparadies

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