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Der Erbfall ist eingetreten: Was ist zu tun?

Neben der häufig sehr hohen emotionalen Belastung, welche der Tod eines geliebten Menschen, eines Freundes oder Angehörigen mit sich bringt, kommt durch den eingetretene Erbfall auch eine Vielzahl an Fragen zu notwendigen Formalien auf den oder die Erben zu. Hierbei sind teilweise Fristen zu berücksichtigen, weshalb wir Ihnen heute einen kurzen Überblick über die nötigsten „To Do’s“ und Formalien geben möchten.

Zunächst benötigen Sie einen Totenschein, welcher in der Regel bereits im Krankenhaus ausgestellt wird, in welchem der Erblasser verstorben ist Mit diesem können Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt am Wohnort des Verstorbenen beantragen.

Für den Fall, dass der Verstorbene kein notarielles Testament erstellt hatte, ist es förderlich, im weiteren einen Erbschein zu beantragen. Dieser legitimiert Sie als Erbe / Erbengemeinschaft und ist Voraussetzung, um zum Beispiel Zugriff auf Bankkonten des Verstorbenen zu erhalten. Alternativ hierzu kann auch der Eröffnungsbeschluss des notariellen Testamentes (wenn vorhanden) oder eines notariellen Erbvertrages genutzt werden.

Im Weiteren sollten Sie jedenfalls das Finanzamt und etwaige Unfall- und Lebensversicherungen des Erblassers informieren. Gegenüber dem Finanzamt besteht die Verpflichtung als Erbe, dass ein angefallenes Erbe innerhalb von drei Monaten gemeldet wird.

Im Anschluss sollten Sie insbesondere dran denken, dass laufende Verträge (Fitness Studio, Handy, Mietverträge, Zeitungsabonnements etc.) zu kündigen. Andernfalls laufen hier auch nach dem Versterben möglicherweise noch einige Forderungen auf, die nicht notwendigerweise sein müssten.

Für all diese formalen Anforderungen stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz zur Seite – kommen Sie gerne auf uns zu.

Sie haben Fragen zu einem Erbfall, Testament, Pflichtteil & Co.?

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Email.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Bernhard Pröschild


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