MS Concept Rechtsanwälte

Richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen – was Sie unbedingt wissen sollten.

Sie sind von einem Verkehrsunfall betroffen? Im täglichen Straßenverkehr kracht es regelmäßig. Viel zu oft wissen die Beteiligten nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen und was zu tun ist. Nicht jeder hat gleich die Telefonnummer von einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Hand.

Mit unseren folgenden Tipps sind Sie zukünftig auf der sicheren Seite und können trotz eines Verkehrsunfalls erst einmal durchatmen.

Schritt 1: Sichern Sie die Unfallstelle ab

Hierzu gehört das Einschalten des Warnblinkers, das Aufstellen eines Warndreiecks (50 – 100 Meter Abstand zur Unfallstelle) und ziehen Sie Ihre im Auto befindliche Warnweste an. Sollte es neben Blech- auch zu Personenschäden gekommen sein, leisten Sie Erste – Hilfe und alarmieren Sie – wenn nötig – die Rettung.

Schritt 2: Sammeln Sie Beweise – Fahren Sie Ihr Fahrzeug nicht zur Seite

Dokumentieren Sie die Unfallstelle – idealerweise mit Bildern. Halten Sie Ausschau nach Zeugen, notieren Sie deren Personalien. Im Anschluss füllen Sie mit dem Unfallgegner gemeinsam einen Unfallbericht aus.

Achtung: häufig fahren die Unfallbeteiligten die verunfallten Fahrzeuge zur Seite, um den Verkehr nicht zu behindern – dies sollten Sie aber erst dann tun, wenn Sie die Unfallstelle vollständig dokumentiert haben. Wenn Sie die Polizei verständigen, verändern Sie nichts, bis die Polizei eintrifft und den Unfall aufgenommen hat.

Schritt 3: Informieren Sie die Polizei

Insbesondere bei Beteiligung von Miet- / Firmen- / Leasingfahrzeugen sowie bei  Personen- und größeren Sachschäden verständigen Sie die Polizei und lassen den Unfall entsprechend aufnehmen. Machen Sie sowohl im Gespräch mit dem Unfallgegner als auch mit der Polizei keine Angaben, mit welchen Sie sich möglicherweise selbst belasten.

Schritt 4: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Wir informieren Sie über alle weiteren notwendigen Schritte, geben Ihnen eine erste unverbindliche Einschätzung zur Haftungsfrage und unterstützen Sie bei allen weiteren Fragen.  Haftet der Unfallgegner, gibt es von diesem bzw. seiner Versicherung vollen Ersatz aller Schäden – hierzu zählen in der Regel auch die Kosten für eine Inanspruchnahme einer rechtlichen Beratung und Betreuung. Mit unserer Kompetenz und Erfahrung setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass sämtliche Sach- und Personenschäden aus dem Unfallereignis erfasst und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verschuldensquote geltend gemacht werden.

Sie benötigen Unterstützung bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls?

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Email.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Bernhard Pröschild


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