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Das Wechselmodell ​

Das Wechselmodell genießt seit einiger Zeit immer größere Beliebtheit. Auf welche Punkte sollte man beim Wechselmodell besonders achten, damit es für alle Beteiligten einen Mehrwert hat?

Das Wechselmodell ist eine Regelung zur Betreuung gemeinsamer Kinder nach einer Scheidung. Beide Elternteile versorgen die Kinder zu gleichen Teilen. Praktisch bedeutet das, dass Kinder z.B. eine Woche bei dem einen Elternteil leben und in der nächsten Woche bei dem anderen Elternteil.

Entscheidet man sich für das Wechselmodell, sollte an erster Stelle das Kindeswohl stehen. Voraussetzung für das Wechselmodell ist nämlich, dass die Bedürfnisse des Kindes nicht benachteiligt werden. Im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen muss das Wechselmodell dem Kindeswohl im konkreten Fall am ehesten entsprechen. Hierfür muss seitens beider Elternteile die Bereitschaft zur Kooperation und Kommunikation gegeben sein. Das Wechselmodell erfordert nämlich ein hohes Maß an Zusammenarbeit, was durch den hohen Organisationsaufwand bedingt ist.

Für das Kind kann es mehr Aufwand bedeuten, praktisch an zwei Orten zu leben. Allerdings bietet die Möglichkeit, bei beiden Elternteilen aufzuwachsen, einen großen Mehrwert für die Entwicklung des Kindes. Die Entscheidung über die Betreuung des Kindes sollte daher gut abgewogen werden.

Wir als erfahrene Fachanwälte für Familienrecht begleiten Sie durch alle Themen rund um die Scheidung und stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Ihr Rechtsanwalt

Dr. Sahra L. Schneider


Sarah Schneider
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