MS Concept Rechtsanwälte

Weitreichende Änderungen im Kindesunterhalt ab 01.01.2023

Mit Wirkung zum 01.01.2023 gibt es im Familienrecht weitreichende Änderungen im Hinblick auf das Kindergeld und die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle. Während das Kindergeld bislang – je nach Anzahl der Kinder – gestaffelt war, hat nunmehr jedes Kind Anspruch auf Kindergeld in Höhe von 250,00€.

Ferner wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle angepasst. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsleitlinie und gibt Auskunft darüber, wie hoch der Unterhalt für Kinder nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern ausfällt, wenn diese nicht mehr zusammenwohnen.
Die Bedarfssätze für die Kinder sind teilweise merklich gestiegen. Überdies wurde der Selbstbehalt angehoben. Dabei handelt es sich um den Betrag, der einem Unterhaltspflichtigen nach Leistung des Unterhalts selbst verbleiben muss.

Unterhaltsgläubiger, aber auch Unterhaltspflichtige, die bereits einen Unterhaltstitel haben, sollten unbedingt prüfen, ob die aktuellen Zahlbeträge bereits an die Neuerungen angepasst wurden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei sowie bei anderen familienrechtlichen Fragestellungen. Wenden Sie sich gerne an unsere Fachanwältin für Familienrecht, Frau Dr. Sahra L. Schneider.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Sahra L. Schneider


Sarah Schneider
Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!

07151 / 209550

0157 / 52918568

Kontaktformular

Kurzfristige Terminvereinbarung – i.d.R. innerhalb von 24h.