MS Concept Rechtsanwälte

Arbeitszeugnis – der rechtliche Rahmen

​Mit Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, welches seine Leistungen wahrheitsgemäß und wohlwollend bewertet.

Sollte Ihr Zeugnis unrichtig sein, und Ihre Leistungen schlechter bewertet worden sein, als sie es in Wirklichkeit waren, können Sie Ihren Arbeitgeber darauf verklagen, Ihnen ein neues Zeugnis auszustellen. Der Klageantrag muss dann die genauen gewünschten Formulierungen enthalten.
Sie sollten sich für den Prozess vorbereiten, indem Sie Beweise dafür dokumentieren, dass Ihre Leistungen doch höher waren, als sie im Zeugnis bewertet wurden. Das können Beförderungen, schriftliche Feedback Mitteilungen des Chefs, oder Ähnliches sein.

Die Klage auf Zeugniserteilung sollte etwa innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden, da nach dieser Frist in der Regel die Verwirkung eintritt. Eine Ausnahme dazu stellt die am 31.05.2023 vom LAG Baden-Württemberg getroffene Einzelfallentscheidung dar. Hier wurde die Klage auf Zeugnisberichtigung eines Arbeitnehmers auch 2 Jahre nach seiner Beanstandung gegenüber seinem Arbeitgeber zugelassen. Grund dafür war, dass der Arbeitgeber kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des erteilten Zeugnisses haben konnte, weil es böswillig eine zu schlechte Bewertung aufwies und der Arbeitnehmer dies ihm gegenüber immer wieder beanstandete.

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Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.


Dr. Sven J. Mühlberger
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