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Das Berliner Testament

Die eigene erbrechtliche Regelung ist kein beliebtes Thema. Jedoch kann man seinen Angehörigen eine zusätzlich emotionalen Belastung und Auseinandersetzungen untereinander ersparen.

Besonders in Familien mit Kindern und Grundbesitz oder in Patchworkfamilien bietet sich ein sog. Berliner Testament an. Bei einem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des Erstversterbenden geht das gemeinsame Vermögen zunächst auf den Überlebenden über. Nach dem Tod des Letztversterbenden geht das gemeinsame Vermögen dann auf die Kinder über. Ziel des Berliner Testaments ist es, das Vermögen beider Ehegatten nicht durch den vorzeitigen Tod des einen Ehegatten aufteilen zu müssen. Der überlebende Ehegatte kann dann z.B. weiterhin im gemeinsamen Haus wohnen. Dies wird aber nur dadurch ermöglicht, dass die Kinder für den ersten Erbfall enterbt werden. Es gibt 2 weitere Ausgestaltungen des Berliner Testaments. Nach dem Trennungsprinzip verschmelzen die Vermögen beider Ehegatten nicht zu dem alleinigen Vermögen des Überlebenden. Der Überlebende kann hier nicht vollumfänglich über das Vermögen des Erstverstorbenen verfügen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Kinder bereits für den ersten Todesfall als Alleinerben einzusetzen und dem Überlebenden den Nießbrauch am Nachlass zu vermachen.

Wir als erfahrene Rechtsanwälte für das Erbrecht beraten Sie gerne bei der individuellen Gestaltung des Testaments. Kontaktieren Sie uns!

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Bernhard Pröschild


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