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Der Anscheinsbeweis in Verkehrsunfällen

Bei Verkehrsunfällen kann es vorkommen, dass die vorliegenden Beweise wie Zeugenaussagen oder Protokolle der Polizei unzureichend für die Beantwortung der Frage nach dem Kausalverlauf und dem Verschulden der Beteiligten sind. Die Richter müssen dann auf den sog. Anscheinsbeweis als Indiz zurückgreifen. Der sog. Anscheinsbeweis bzw. Beweis des ersten Anscheins wurde von der Rechtsprechung entwickelt, um eindeutige Fälle besser einordnen zu können. Für dessen Anwendung wird davon ausgegangen, dass es typische Geschehensabläufe gibt, bei denen aus einem bestimmten Ereignis auf eine bestimmte Folge geschlossen werden kann. Dies funktioniert auch im umgekehrten Fall: Aus einer bestimmten Folge kann auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden.

Das bekannteste Beispiel ist der Auffahrunfall: Hier wird vermutet, dass derjenige, der auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren ist, den Unfall dadurch verschuldet hat, dass er entweder unaufmerksam war oder zu dicht aufgefahren ist.

Der Anscheinsbeweis ist eine sog. widerlegliche Vermutung. Das bedeutet, dass derjenige, der durch den Anscheinsbeweis benachteiligt wird, darlegen kann, dass das Geschehen tatsächlich anders verlaufen ist. Allerdings reichen hierfür nicht bloße Spekulationen. Ein anderer Geschehensablauf muss vollumfänglich bewiesen werden.

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Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Bernhard Pröschild


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