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Glen Buchenbach – Landgericht Hamburg untersagt Nutzung des Wortes „Glen“

Pressemitteilung  – 07.02.2019

Das Landgericht Hamburg hat das Urteil im Whisky-Fall „Glen Buchenbach“ gefällt. Seit 2013 versucht der Verband der schottischen Destillerien, die Scotch Whisky Association (SWA), der schwäbischen Waldhornbrennerei aus Berglen bei Stuttgart die Nutzung der Marke „Glen Buchenbach“ für Whisky zu untersagen. Die Schotten sind der Auffassung, dass das Wort „Glen“ den Eindruck erwecke, es handele sich um Scotch. Die Richter aus Hamburg kamen nun zum Ergebnis, dass die geschützte Angabe „Scotch Whisky“ durch die Verwendung von „Glen“ verletzt werde. Die Urteilsgründe liegen zwar noch nicht vor, gleichwohl ist es wahrscheinlich, dass das Gericht auf die bereits in der mündlichen Verhandlung am 13.12.2018 geäußerte vorläufige Rechtsauffasung zurückgegriffen hat. Darin stellten sich die Richter auf den Standpunkt, dass zwar weder eine Verletzung nach Art. 16 Buchst. a) (mittelbare oder unmittelbare Verwendung) noch eine Verletzung nach Art. 16 Buchst b) (Anspielung) gegeben sei. Das Gericht war jedoch der vorläufigen Auffassung , dass es sich bei „Glen Buchenbach“ um eine falsche oder irreführende Angabe“ nach Art. 16 Buchst c) der Verordnung handle, da der europäische Verbraucher nach der Auffassung des Gerichts durch das Wort „glen“ veranlasst werde, Assoziationen zu Schottland und damit zu schottischem Whisky anzustellen. Die SWA könne der Waldhornbrennerei daher die Verwendung des Wortes „Glen“ untersagen. Die Waldhornbrennerei hat nun einen Monat Zeit zu entscheiden, ob sie gegen die Entscheidung in Berufung geht.

Rechtsanwalt Dr. Sven Mühlberger, der die Waldhornbrennerei vertritt, über das Urteil: 

Dr. Mühlberger, wie ist die Stimmungslage nach diesem Urteil? 

„Wir sind von dem Urteil nicht überrascht. Die Tendenz hat sich bereits in der mündlichen Verhandlung vom 13. Dezember 2018 abgezeichnet. Dennoch sind wir enttäuscht, dass es uns nicht gelungen ist, das Landgericht zu einer anderen Entscheidung zu bewegen. Zumal die Faktenlage aus unserer Sicht klar für die Waldhornbrennerei spricht.“

Also Unverständnis bei Ihnen?

„Schon ein wenig. Ein Beispiel: Die SWA hat zwischenzeitlich ein Umfragegutachten des Instituts für Demoskopie Allensbach zur Verbraucherauffassung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Schweden, Polen, Niederlanden und Italien in Auftrag gegeben. Aus diesem geht klar hervor, dass gerade einmal ein Prozent der befragten Teilnehmer einen unmittelbaren Bezug zwischen ,Glen‘ und Scotch Whisky herstellen konnten. Das sollte eigentlich für sich sprechen.“

Sie konnten ja auch durch aufwändige Recherchen aufzeigen, dass der Zusammenhang nicht besteht.

„Richtig. ,Glen‘ ist kein originär schottisches Wort, sondern ein englisches Wort, das vom irisch-gälischen „gleann“ herrührt. Dies hat uns das renommierte „Trinity Institute“ in Dublin bestätigt. Zudem wird das Wort „glen“ weltweit benutzt. Es stellt sich daher schon die Frage, wie ein originär irisches Wort, welches für Whisky in der EU keinerlei Bedeutung hat, geeignet sein soll, den Europäischen Verbraucher bzgl. ,Scotch Whisky‘ in die Irre zu führen. Mit der gleichen Argumentation könnte die SWA nahezu jeden Schottisch anmutenden Begriff wie „Mc“, „Maria Stuart“ oder „Macbeth“ für sich beanspruchen, da diese Begriffe unzutreffende Assoziationen zu Schottland und damit zu Scotch Whisky hervorrufen könnten. Dies kann vom Europäischen Verordnungsgeber, der in erster Linie den Begriff „Scotch Whisky“ schützen wollte, nicht ernstlich beabsichtigt gewesen sein. Hier sind wir natürlich auf die Entscheidungsgründe gespannt.“

Dass das Wort „glen“ für Scotch in der EU keine Bedeutung hat, sieht die SWA natürlich anders…

„Das stimmt. Dennoch ist es eine Tatsache, dass lediglich drei Prozent der in Deutschland verkauften Whiskys „Scotch Whiskys“ sind, die das Wort „glen“ beinhalten. In Großbritannien, der Heimat des „Scotch“ sind es mit 3,7 Prozent nur unwesentlich mehr. In Frankreich, einem der europäischen Hauptabsatzländer für Whisky, sind es sogar nicht einmal zwei Prozent. Diese Fakten können aus dem allgemein anerkannten IWSR-Report 2018 eindeutig entnommen werden und erklären auch, weshalb ausweislich des  Umfragegutachtens Allensbach lediglich ein Prozent der befragten Whiskytrinker bei dem Wort „Glen“ in Zusammenhang mit Whisky einen unmittelbaren Bezug zu „Scotch Whisky“ hergestellt haben.“

Und wie geht es jetzt weiter?

„Die Akte ist mittlerweile zehn Leitzordner dick und umfasst fast 5 000 Seiten. Ob noch weitere dazu kommen, ist noch offen. Wir werden die Entscheidungsgründe des Urteils abwarten und anschließend in Ruhe  bei einem Glas schwäbischen Whisky besprechen, wie es weiter geht.“

Ihr Fachanwalt für Markenrecht
Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.


Dr. Sven J. Mühlberger
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