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Krankheitsbedingte Kündigung: Was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen

​Eine Krankheit kann jeden treffen und das Leben auf den Kopf stellen. Doch was passiert, wenn Sie wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten können? Kann Ihr Arbeitgeber Ihnen deshalb kündigen? Und wie können Sie sich dagegen wehren? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema krankheitsbedingte Kündigung.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich?

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung. Das bedeutet, dass der Grund für die Kündigung nicht in Ihrem Verhalten liegt, sondern in Ihrer Person selbst. Wenn Sie wegen einer Krankheit Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen können oder nur noch eingeschränkt leistungsfähig sind, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.

Allerdings ist eine krankheitsbedingte Kündigung kein Freibrief für den Arbeitgeber. Er muss hohe gesetzliche Hürden überwinden und mehrere Voraussetzungen erfüllen, damit die Kündigung wirksam ist. Diese sind:

  • Negative Gesundheitsprognose: Ihr Arbeitgeber muss nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer Krankheit auch in Zukunft nicht mehr in der Lage sind, Ihre Arbeit zu verrichten oder dass mit häufigen oder langen Fehlzeiten zu rechnen ist.
  • Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen: Ihre Krankheit muss zu einer erheblichen Störung des Betriebsablaufs oder zu einer unzumutbaren Belastung der betrieblichen Finanzen führen. Zum Beispiel, wenn Sie als Schlüsselkraft fehlen oder hohe Lohnfortzahlungskosten entstehen.
  • Interessenabwägung: Ihr Arbeitgeber muss abwägen, ob seine Interessen an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schwerer wiegen als Ihre Interessen an dessen Fortbestand. Dabei muss er auch Ihre persönlichen Umstände berücksichtigen, wie zum Beispiel Ihre Dauer der Betriebszugehörigkeit, Ihr Lebensalter oder Ihre Unterhaltspflichten.
  • Keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung: Ihr Arbeitgeber muss prüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt, Sie weiter zu beschäftigen. Zum Beispiel, ob er Ihnen einen anderen Arbeitsplatz anbieten kann oder ob er Ihnen eine Umschulung oder Weiterbildung ermöglichen kann.

Wie können Sie sich gegen eine krankheitsbedingte Kündigung wehren?

Wenn Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten haben, sollten Sie nicht einfach resignieren. Sie haben das Recht, sich dagegen zu wehren. Dafür müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen und Ihren Arbeitsplatz zurückfordern oder versuchen, eine bestmögliche Abfindung auszuhandeln.

Fazit

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein harter Schlag. Doch sie ist nicht das Ende aller Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an – als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen und stehen Ihnen zur Seite, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Egal, ob Sie eine Abfindung oder um Ihren Arbeitsplatz kämpfen möchten – bei uns sind Sie richtig.

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