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Mieterhöhung wegen Inflation? Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen.

​Die steigenden Energiepreise führen aktuell dazu, dass die Nebenkosten in die Höhe schnellen. Aber nicht nur die Nebenkosten steigen. Auch die Mieten werden sich aufgrund der Inflation erhöht werden. In den letzten Wochen sind vermehrt Vermieter und Mieter mit der Frage an uns herangetreten, in welchem Umfang die Anpassung von Mieten aufgrund der Inflation zulässig ist.

Inwieweit jetzt Mieterhöhungen erlaubt sind, hängt von den Regelungen im Mietvertrag ab. Je nach Mietvertrag gelten hier andere Bestimmungen. Meist sehen Mietverträge vor, dass die Miete maximal um 20 Prozent in drei Jahren steigen darf. In Städten mit Wohnungsmangel gibt es in der Regel weitere Kappungsgrenzen. Meist liegt diese bei 15 Prozent.

Neben dieser Grenzen spielt der Mietspiegel eine zentrale Rolle. Der Mietspiegel bestimmt die ortsübliche Vergleichsmiete und damit die maximal zulässige Miethöhe einer Wohnung, basierend auf Region und Ausstattung der Wohnung. Experten erwarten jedoch eine deutliche Erhöhung des Mietspiegels in der Neuausgabe im April 2023.

Achtung bei Indexmiete!

Völlig anders verhält sich dies bei Indexmieten. Diese können sich für Mieter bei der aktuellen Inflation als hochproblematisch erweisen – denn Indexmieten sind direkt an die Inflationsentwicklung gekoppelt. Hierbei gibt es in der Regel keine Obergrenze für die Mieterhöhungen.

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Julika Graf

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