- Hausdurchsuchungen
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- Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses
- Rechtsmitteln gegen Maßnahmen
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
Ihre Rechte schützen
Eine Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume ist eine belastende Situation. Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen körperlichen Widerstand und machen Sie als Beschuldigter keine spontanen Angaben zum Tatvorwurf. Bitten Sie darum, Ihre Verteidigung kontaktieren zu dürfen.
Lassen Sie sich einen vorhandenen Durchsuchungsbeschluss zeigen und verlangen Sie eine Dokumentation der mitgenommenen Gegenstände. Ein fehlender Beschluss bedeutet nicht automatisch, dass die Durchsuchung unzulässig ist: Unter gesetzlichen Voraussetzungen können Maßnahmen auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss angeordnet werden.
Wir prüfen Anlass, Umfang und Durchführung der Maßnahme sowie Sicherstellungen und Beschlagnahmen. Nach Beauftragung klären wir, welche Rechtsmittel oder Anträge in Betracht kommen und unter welchen Voraussetzungen Geräte oder Unterlagen herausgegeben werden können. Gleichzeitig entwickeln wir die Verteidigung gegen den zugrunde liegenden Tatvorwurf.
Kontaktieren Sie MS Concept in Waiblingen, Winnenden, Backnang oder Stuttgart. Teilen Sie gleich mit, ob die Durchsuchung noch läuft oder bereits abgeschlossen ist. Halten Sie Beschluss, Aktenzeichen und Sicherstellungsverzeichnis bereit.
Wichtige Tipps
Nicht automatisch. Der Kontakt zur Verteidigung ist wichtig; die Durchführung der Maßnahme hängt aber nicht generell von deren Anwesenheit ab.
Notieren Sie Beginn und Ende, beteiligte Dienststellen und besondere Vorkommnisse. Bewahren Sie Beschluss und Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände auf.
Geben Sie keine pauschale freiwillige Zustimmung ohne Prüfung. Ob Sie zur Duldung oder Mitwirkung verpflichtet sind, hängt von der konkreten Maßnahme ab.
Das hängt insbesondere vom Beweisbedarf und der Verfahrenslage ab. Eine zeitnahe anwaltliche Prüfung kann sinnvolle Anträge aufzeigen; eine sofortige Rückgabe lässt sich nicht versprechen.
Verändern oder löschen Sie keine möglichen Beweismittel. Sprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer Verteidigung ab.

