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  • Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses
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  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Ihre Rechte schützen

Eine Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume ist eine belastende Situation. Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen körperlichen Widerstand und machen Sie als Beschuldigter keine spontanen Angaben zum Tatvorwurf. Bitten Sie darum, Ihre Verteidigung kontaktieren zu dürfen.

Lassen Sie sich einen vorhandenen Durchsuchungsbeschluss zeigen und verlangen Sie eine Dokumentation der mitgenommenen Gegenstände. Ein fehlender Beschluss bedeutet nicht automatisch, dass die Durchsuchung unzulässig ist: Unter gesetzlichen Voraussetzungen können Maßnahmen auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss angeordnet werden.

Wir prüfen Anlass, Umfang und Durchführung der Maßnahme sowie Sicherstellungen und Beschlagnahmen. Nach Beauftragung klären wir, welche Rechtsmittel oder Anträge in Betracht kommen und unter welchen Voraussetzungen Geräte oder Unterlagen herausgegeben werden können. Gleichzeitig entwickeln wir die Verteidigung gegen den zugrunde liegenden Tatvorwurf.

Kontaktieren Sie MS Concept in Waiblingen, Winnenden, Backnang oder Stuttgart. Teilen Sie gleich mit, ob die Durchsuchung noch läuft oder bereits abgeschlossen ist. Halten Sie Beschluss, Aktenzeichen und Sicherstellungsverzeichnis bereit.

Julika Pröpper

Ihr Rechtsanwältin für Strafrecht

Corinna Göbel


Julika Pröpper

Ihr Rechtsanwältin für Strafrecht

Victoria Scheuermann


Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!
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Wichtige Tipps


Muss die Polizei auf meinen Anwalt warten?

Nicht automatisch. Der Kontakt zur Verteidigung ist wichtig; die Durchführung der Maßnahme hängt aber nicht generell von deren Anwesenheit ab.

Was sollte ich dokumentieren?

Notieren Sie Beginn und Ende, beteiligte Dienststellen und besondere Vorkommnisse. Bewahren Sie Beschluss und Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände auf.

Muss ich freiwillig einer Durchsuchung zustimmen?

Geben Sie keine pauschale freiwillige Zustimmung ohne Prüfung. Ob Sie zur Duldung oder Mitwirkung verpflichtet sind, hängt von der konkreten Maßnahme ab.

Bekomme ich mein Handy sofort zurück?

Das hängt insbesondere vom Beweisbedarf und der Verfahrenslage ab. Eine zeitnahe anwaltliche Prüfung kann sinnvolle Anträge aufzeigen; eine sofortige Rückgabe lässt sich nicht versprechen.

Darf ich Chats oder Dateien löschen?

Verändern oder löschen Sie keine möglichen Beweismittel. Sprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer Verteidigung ab.