Wir helfen Ihnen bei …

  • Vorwürfen der Unfallflucht
  • Vorladung und Strafbefehl
  • Prüfung der Beweislage
  • Drohender Fahrerlaubnisentziehung
  • Abstimmung mit Versicherungen

Ihnen wird Unfallflucht vorgeworfen?

Verteidigung und Fahrerlaubnis prüfen

Sie haben eine Vorladung wegen Unfallflucht erhalten oder erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird? Beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort geht es häufig nicht nur um eine Strafe, sondern auch um die Fahrerlaubnis und mögliche Forderungen der Versicherung.

Entscheidend ist, was Ihnen tatsächlich nachgewiesen werden kann. Wer hat das Fahrzeug gefahren? Welche Feststellungen waren möglich? Was ergibt sich aus Zeugenaussagen, Fotos und dem Schadensbild? Auch die Frage, ob Sie einen Unfall bemerkt haben, kann für die Verteidigung erheblich sein.

Nach der Beauftragung prüfen wir die Ermittlungsakte und entwickeln mit Ihnen die passende Strategie. Dabei betrachten wir Strafverfahren, mögliche Maßnahmen zur Fahrerlaubnis und Versicherungsfragen gemeinsam. Eine abgestimmte Vorgehensweise hilft, widersprüchliche Erklärungen zu vermeiden.

MS Concept unterstützt Sie in Waiblingen, Winnenden, Backnang und Stuttgart. Wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind oder bereits ein Strafbefehl vorliegt, teilen Sie uns das beim ersten Kontakt mit. Wir erläutern Ihnen das weitere Vorgehen und die Vergütung.

Julika Pröpper

Ihr Rechtsanwältin für Strafrecht

Corinna Göbel


Julika Pröpper

Ihr Rechtsanwältin für Strafrecht

Victoria Scheuermann


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Wichtige Tipps


Ist Fahrerflucht eine Ordnungswidrigkeit?

Der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort betrifft eine Straftat nach § 142 StGB. Er gehört deshalb auf eine Strafverteidigungsseite und nicht in eine allgemeine Bußgeldanzeige.

Verliere ich automatisch den Führerschein?

Nein. Eine Entziehung hängt von gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Falls ab. Lassen Sie das Risiko frühzeitig prüfen.

Was gilt, wenn ich den Unfall nicht bemerkt habe?

Das kann für die Frage des Vorsatzes bedeutsam sein. Ob Ihre Wahrnehmung nachvollziehbar ist, muss anhand der konkreten Beweise geprüft werden.

Kann ich den Unfall innerhalb von 24 Stunden folgenlos melden?

Eine allgemeine Straffreiheit gibt es nicht. § 142 Abs. 4 StGB sieht nur unter engen Voraussetzungen eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe vor.

Was sollte ich der Versicherung mitteilen?

Versicherungsvertragliche Pflichten sind zu beachten. Stimmen Sie inhaltliche Angaben zum Tatvorwurf anwaltlich ab und halten Sie Meldefristen im Blick.