Wir helfen Ihnen bei …

  • Prüfung Ihrer Anklageschrift
  • Akteneinsicht und Beweisprüfung
  • Stellungnahme zur Anklage
  • Vorbereitung der Hauptverhandlung
  • Verteidigung vor Gericht

Sie haben eine Anklage erhalten?

Jetzt Ihre Verteidigung vorbereiten

Sie haben eine Anklageschrift vom Gericht erhalten? Ein Strafverfahren kann Ihren Alltag, Ihren Beruf und Ihre persönliche Zukunft belasten. Jetzt brauchen Sie Klarheit: Was wird Ihnen vorgeworfen, welche Beweise liegen vor und wie können Sie sich verteidigen?

Eine Anklage ist noch keine Verurteilung. Bevor das Gericht das Hauptverfahren eröffnet, prüft es, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Schon in diesem Zwischenverfahren können Einwendungen und Anträge auf einzelne Beweiserhebungen sinnvoll sein. Beachten Sie deshalb die Frist, die das Gericht im Begleitschreiben nennt.

Wir prüfen Ihre Anklageschrift, beantragen nach Beauftragung Akteneinsicht und analysieren Aussagen, Unterlagen und weitere Beweismittel. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie. Dabei klären wir, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist und ob auf eine Nichteröffnung, eine Einstellung oder eine andere geeignete Verfahrenslösung hingewirkt werden kann.

Ist das Hauptverfahren bereits eröffnet oder steht ein Gerichtstermin fest, bereiten wir Sie auf die Hauptverhandlung vor und verteidigen Sie vor Gericht. Wir erklären den Ablauf, besprechen Ihre Möglichkeiten und behalten persönliche sowie berufliche Folgen im Blick.

 

Unser Strafrechtsteam unterstützt Sie in Waiblingen, Winnenden, Backnang und Stuttgart. Soweit angrenzende Rechtsfragen wichtig sind, stimmen wir die Bearbeitung innerhalb der Kanzlei ab.

Warten Sie nicht bis zum Verhandlungstermin. Kontaktieren Sie uns mit der Anklageschrift und dem gerichtlichen Begleitschreiben. Nennen Sie bitte die gesetzte Frist und einen bereits angesetzten Gerichtstermin. Wir klären die nächsten Schritte und die Möglichkeit einer Mandatsübernahme.

Julika Pröpper

Ihr Rechtsanwältin für Strafrecht

Corinna Göbel


Julika Pröpper

Ihr Rechtsanwältin für Strafrecht

Victoria Scheuermann


Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!
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Wichtige Tipps


Anklageschrift erhalten – was bedeutet das?

Die Staatsanwaltschaft beantragt mit der Anklage eine gerichtliche Verhandlung über einen Tatvorwurf. Vor der Eröffnung prüft das Gericht, ob hierfür ein hinreichender Tatverdacht besteht. Eine Anklageschrift ist kein Urteil und bedeutet nicht, dass Ihre Schuld feststeht. Liegt zusätzlich ein Eröffnungsbeschluss vor, ist das Verfahren bereits weiter fortgeschritten.

Welche Frist muss ich beachten?

Bei Übermittlung der Anklageschrift setzt das Gericht eine Frist, innerhalb derer Sie Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens oder Anträge auf einzelne Beweiserhebungen vorbringen können. Maßgeblich ist das Begleitschreiben. Hierfür gilt keine allgemeine Zweiwochenfrist wie beim Einspruch gegen einen Strafbefehl. Lassen Sie die Unterlagen frühzeitig prüfen.

Muss ich mich zum Tatvorwurf äußern?

Nein. Sie dürfen zur Sache schweigen. Das Schweigerecht entbindet Sie aber nicht von anderen Verfahrenspflichten, insbesondere einer grundsätzlich bestehenden Pflicht, einer gerichtlichen Ladung zu folgen. Ob eine schriftliche oder mündliche Stellungnahme sinnvoll ist, sollte nach Akteneinsicht gemeinsam mit der Verteidigung entschieden werden.

Kann eine Hauptverhandlung noch verhindert werden?

Vor der Eröffnung kann die Verteidigung rechtliche und tatsächliche Schwächen der Anklage aufzeigen. Fehlen die Voraussetzungen, kann das Gericht die Eröffnung ablehnen. Je nach Fall kommen auch andere Verfahrenslösungen in Betracht. Eine Hauptverhandlung lässt sich jedoch nicht allein durch einen „Widerspruch gegen die Anklage“ verhindern.

Warum ist Akteneinsicht so wichtig?

Die Anklageschrift gibt den Vorwurf und die Beweismittel wieder, ersetzt aber nicht die vollständige Ermittlungsakte. Erst mit deren Kenntnis lassen sich Aussagen, Widersprüche, Gutachten und entlastende Umstände fundiert bewerten. Die Verteidigung kann dadurch prüfen, welche Beweise tragfähig sind und welche weiteren Schritte sinnvoll erscheinen.

Was gilt, wenn bereits ein Gerichtstermin feststeht?

Auch dann ist eine sorgfältige Vorbereitung wichtig. Die Verteidigung prüft die Beweise, bespricht mit Ihnen eine mögliche Aussage und bereitet die Hauptverhandlung vor. Beachten Sie die Ladung und bleiben Sie nicht eigenmächtig fern. Ob eine Ausnahme von Ihrer Anwesenheitspflicht möglich ist, muss konkret geprüft werden.

Welche Belege sollte ich jetzt sichern?

Bewahren Sie vorhandene Nachrichten, Verträge, Fotos und sonstige Belege unverändert auf. Notieren Sie mögliche Entlastungszeugen und den Ablauf für Ihre Verteidigung. Löschen oder verändern Sie keine möglichen Beweismittel. Versuchen Sie nicht, Aussagen anderer Personen selbst zu beeinflussen.

Habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Nicht jede Anklage führt automatisch zur Bestellung eines Pflichtverteidigers. Entscheidend sind gesetzliche Voraussetzungen, etwa die Schwere des Vorwurfs, die zu erwartenden Rechtsfolgen oder eine schwierige Sach- oder Rechtslage. Ihr Einkommen allein ist nicht ausschlaggebend. Ob notwendige Verteidigung vorliegt, sollte anhand der Unterlagen geprüft werden.

Welche Unterlagen benötigt die Kanzlei?

Halten Sie Anklageschrift, gerichtliches Begleitschreiben und gegebenenfalls Eröffnungsbeschluss sowie Ladung bereit. Bewahren Sie auch den Zustellungsumschlag und frühere behördliche Schreiben auf. Nennen Sie das Aktenzeichen, Fristen und Gerichtstermine bereits bei der ersten Kontaktaufnahme. Weitere Unterlagen besprechen wir anschließend mit Ihnen.

Was kostet die Verteidigung nach einer Anklage?

Der Aufwand hängt unter anderem von Aktenumfang, Tatvorwurf und Verhandlungstagen ab. Vor einer Beauftragung besprechen wir mit Ihnen Umfang und Vergütung unserer Tätigkeit. Dabei können auch Fragen einer notwendigen Verteidigung oder eines möglichen Versicherungsschutzes geklärt werden. So können Sie die Kosten vor der Entscheidung über die Beauftragung einordnen.